Lieber zweimal prüfen

So vermeiden Sie Urheberrechtsverletzungen im Web

Beate Wöhe leitete als Director Experts Network das IDG Experten-Netzwerk für alle Online-Portale der IDG Tech Media GmbH. Sie hatte diese Position nach über zehnjähriger Tätigkeit als Redakteurin und leitende Redakteurin des IDG-Titels ChannelPartner im Juli 2014 übernommen. 

Bilder und Texte

Grunsätzlich gilt, dass es in den meisten Fällen rechtswidrig ist, ein auf einer anderen Website gefundenes Bild zu kopieren und für die eigene Website zu verwenden. So liegen zum Beispiel auf Produktfotos von Herstellern Markenrechte, die man im eigenen Online-Shop oder auf einer Online-Auktionsplattform nicht verwenden darf, außer man ist authorisierter Händler dieses Herstellers. Doch auch in diesen Fällen sollte vorher eine schriftliche Genehmigung eingeholt werden. Dieser kurze Schriftverkehr kann viel Ärger und Strafe ersparen.

Wer von einem beauftragten Fotografen erstellte Fotos (zum Beispiel Bewerbungsfotos) ins Netz stellen will, sollte ebenfalls die Genehmigung mit dem Fotografen absprechen. Denn der Kauf der Fotos heißt noch nicht, dass auch alle Rechte am Bild auf den Käufer übergehen. Das Urheberrecht liegt beim Ersteller des Bildes, also dem Fotografen.

Auch bei der Übernahme von Straßen-, oder Landschaftskarten ist das Urheberrecht abzuklären. Hier liegen die Rechte bei den Kartenverlagen, die ihre Rechte nicht selten auch gegenüber Privatverbrauchern mit anwaltlicher Unterstützung durchsetzen.

Soll die Internetseite mit Texten zu gewissen Themen aufgefüllt werden, macht es ebenfalls Sinn, diese selbst zu schreiben. Unter selbst schreiben ist damit gemeint, einen Text wirklich selbst zu verfassen und nicht einen bestehenden Text umzuschreiben. Erkennt ein Urheber in großen Teilen seinen Text wieder, der nur geringfügig verändert wurde, gilt dies ebenfalls als Urheberrechtsverletzung. Kurze Zitate mit Quellenangabe sind im Allgemeinen erlaubt.

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