Sie oder Ihr Unternehmen hat eine fast neue Webseite, die von einer professionellen Agentur erstellt wurde? Kontrollieren Sie besser nochmal die folgenden Punkte. Denn für eine Abmahnung ist es egal, ob es Halbwissen der Webagentur oder der veraltete Stand einer Webseite ist. Sie sind dafür selbst verantwortlich. Landesämter, Vereine (Verbraucherschützer), zwielichtige Gestalten und Ihre Konkurrenz können Ihnen hohe Kosten verursachen. Erst vor kurzem wurde wieder ein Unternehmen in erster Instanz verklagt. Es muss nun seine Facebook-Plugins löschen und bleibt auf vierstelligen Kosten sitzen. Ein anderes Unternehmen hatte Google Analytics nicht den Gesetzen entsprechend eingerichtet. Damit Ihnen das nicht passiert: Hier die wichtigsten Regeln für abmahnsichere Webseiten.
Welche Themen müssen Sie beachten?
• Impressum
• Datenschutzerklärung
• Informationspflicht/AGB
• Verschlüsselung
• Analysetools (z.B. Google Analytics)
• Cookies
• Nutzungsrechte für Bildmaterial und ähnliches
Das Impressum
Beschäftigen Sie sich auf Ihrer Seite nicht ausschließlich mit Ihren Haustieren oder Segelfliegen, brauchen Sie ein Impressum. Denn nach § 5 Telemediengesetz (TMG) benötigen "geschäftsmäßige Online-Dienste" ein Impressum. Das Impressum sollte auch "Impressum" heißen und von jeder Seite aus erreichbar sein. Deshalb sollte es im Menü oder Kopf-/Fußbereich einer Webseite untergebracht werden.
Inhalte sollten sein:
• Name der Person / der Firma mit Rechtsform und Name eines Vertretungsberechtigten.
• Vollständige Adresse: ein Postfach reicht nicht.
• Telefonnummer und Mailadresse.
• Eventuell vorhandene Einträge im Handelsregister mit Registernummer, Angabe der Standeskammer mit Berufsbezeichnung, Partnerschaftsregister, Vereinsregister, Zulassung und die Aufsichtsbehörde (mit Anschrift).
• Falls vorhanden die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, nicht Ihre Steuernummer. Gerade Freiberufler begehen oft den Fehler Ihre Steuernummer öffentlich ins Internet zu stellen.