Steuerfalle Betriebsfeier

Sommerfest – und der Fiskus ist mit dabei

19.06.2012

Verknüpfung mit bestimmten Anlässen

Problematisch können auch die Verknüpfung von Veranstaltungen mit unterschiedlichem Anlässen, ein begrenzter Mitarbeiterkreis oder Geschenke im Wert von mehr als 40 Euro sein. Sicherheitshalber sollten Firmen im Vorfeld einer Veranstaltung steuerlichen Rat einholen, um Konflikte mit den Finanzbehörden und hohe Nachzahlungen zu vermeiden. Durch eine geschickte Planung, Organisation und Dokumentation von Sommerfesten wird der Fiskus nicht zur Spaßbremse.
Torsten Lambertz ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei der Mönchengladbacher Steuerberatungsgesellschaft WWS.
Kontakt: www.wws-gruppe.de

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