Spesen doppelt kassieren

06.10.2006

Viele Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber Spesen für Dienstreisen steuerfrei erstattet. Je nach Abwesenheitsdauer sind dies 6, 12 oder 24 Euro pro Tag.

Viele wissen jedoch nicht, dass der Arbeitgeber diese Beträge in doppelter Höhe steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen kann.

Der Arbeitgeber muss den zusätzlichen Betrag mit 25 Prozent pauschal versteuern, er spart auf der anderen Seite aber den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Besonders bei Auslandsdienstreisen lohnt sich diese Regelung. Hier gelten weitaus höhere Tagessätze. Diese sind von Land zu Land unterschiedlich.

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Marzena Fiok

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