Staatsanwalt ermittelt gegen Manager von ProSieben und RTL

10.01.2008
FRANKFURT (Dow Jones)--Die Münchener Staatsanwaltschaft ermittelt wegen mutmaßlicher Bestechung gegen Peter Christmann, Executive Board Member Sales and Marketing der ProSiebenSat.1 Media AG. Dies bestätigte die Staatsanwaltschaft München 1 am Donnerstag. Christmann teilte dazu Dow Jones Newswires schriftlich mit: "Ich bin an einer raschen und umfassenden Aufklärung interessiert. Natürlich werde ich eng mit der Staatsanwaltschaft kooperieren."

FRANKFURT (Dow Jones)--Die Münchener Staatsanwaltschaft ermittelt wegen mutmaßlicher Bestechung gegen Peter Christmann, Executive Board Member Sales and Marketing der ProSiebenSat.1 Media AG. Dies bestätigte die Staatsanwaltschaft München 1 am Donnerstag. Christmann teilte dazu Dow Jones Newswires schriftlich mit: "Ich bin an einer raschen und umfassenden Aufklärung interessiert. Natürlich werde ich eng mit der Staatsanwaltschaft kooperieren."

Oberstaatsanwalt Anton Winkler wollte keine Details zu der Untersuchung nennen, da diese erst begonnen habe.

Zuerst hatte das Fachmagazin "Werben & Verkaufen" (W&V) auf seiner Internetseite über die Untersuchung berichtet. W&V hatte auch berichtet, die Staatsanwaltschaft Köln ermittle ebenfalls wegen mutmaßlicher Bestechung gegen Martin Krapf, den Managing Director der IP Deutschland GmbH, die zur RTL Group SA gehört.

Krapf bestätigte Dow Jones Newswires, die Staatsanwaltschaft Köln habe ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet. "Sie haben sicher Verständnis, dass ich zu einem laufenden Verfahren nicht weiter Stellung beziehe", so Krapf in einem Schreiben.

Das Büro der Kölner Staatsanwaltschaft war kurzfristig für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Den Anstoß zu dem Verfahren gaben Unterlagen, die das Bundeskartellamt im Herbst an die Staatsanwaltschaften in München und Köln weitergegeben hat, wie Werben & Verkaufen berichtete.

Die Medienkonzerne RTL Group und ProSiebenSat.1 Media hatten sich mit dem Bundeskartellamt auf die Zahlung von Bußgeldern geeinigt, damit die Wettbewerbsaufsicht ein Verfahren wegen des Verdachts wettbewerbswidriger Absprachen ihrer Werbezeitvermarkter IP Deutschland und SevenOne Media beilegt. Das Bundeskartellamt hatte untersucht, ob die Werbezeitvermarkter der beiden großen deutschen Senderketten wettbewerbswidrige Absprachen getroffen hatten.

Webseiten: http://www.wuv.de http://www.prosiebensat1.de http://www.rtlgroup.com -Von Hilde Arends und Archibald Preuschat, Dow Jones Newswires, ++49 (0) 69 297 25 108, unternehmen.de@dowjones.com DJG/DJN/pia/jhe

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