Nichia contra Everlight

Streit um LED-Produkte



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Auch bei LED-Leuchten kann es heiß zugehen, wenn Patentrechte (vermeintlich) verletzt werden.

Am 19. Oktober 2016 sowie am 28. Oktober 2016 hat die japanische Nichia Corporation ("Nichia") beim Landgericht Düsseldorf gegen die taiwanesische Everlight Electronics Co., Ltd. ("Everlight") den Erlass von drei einstweiligen Verfügungen beantragt. Nichia macht geltend, dass die von Everlight hergestellten und in Deutschland vertriebenen weißen LED-Produkte "334-15/X1C5-1QSA", "334-15/T2C2-1TVB" und "XI3535-KT577J1-03201-000P" Nichias YAG Patent EP 936 682 (DE 697 02 929) verletzen.

Homepage der Everlight Electronics Co., Ltd.
Homepage der Everlight Electronics Co., Ltd.
Foto: http://www.everlight.com/

Das Landgericht Düsseldorf ist der Argumentation von Nichia gefolgt, dass die vorbenannten Everlight-Produkte Anspruch 1 von Nichias YAG Patent verletzen, und hat die einstweiligen Verfügungen am 24. Oktober 2016 und am 7. November 2016 erlassen (Az. 4a O 104/16; 4a O 112/16 und 4a O 113/16).

Anbetracht der besonderen Dringlichkeit sind die einstweiligen Verfügungen durch den Beschluss, das heißt ohne vorherige Anhörung von Everlight ergangen. Alle drei einstweiligen Verfügungen wurden Everlight am 10. November 2016 zugestellt. Es handelt sich um vorläufige Rechtsschutzmaßnahmen, die von Everlight noch mit Rechtsmitteln angegriffen werden können. (rw)

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