Supreme Court urteilt in Patentstreit zugunsten von Microsoft

30.04.2007
WASHINGTON (Dow Jones)--Der Oberste Gerichtshof der USA hat in einem Patentrechtsstreit zwischen der Microsoft Corp und der AT&T Corp zugunsten des Softwarekonzerns entschieden. Microsoft schulde dem Telekommunikationsunternehmen keine Lizenzgebühren für Software, die auf Computeren installiert sei, die im Ausland hergestellt und verkauft würden, stellte der Supreme Court am Montag fest. Er hob damit das Urteil ein vorgelagerten Instanz auf, wonach Microsoft Patente von AT&T verletzt.

WASHINGTON (Dow Jones)--Der Oberste Gerichtshof der USA hat in einem Patentrechtsstreit zwischen der Microsoft Corp und der AT&T Corp zugunsten des Softwarekonzerns entschieden. Microsoft schulde dem Telekommunikationsunternehmen keine Lizenzgebühren für Software, die auf Computeren installiert sei, die im Ausland hergestellt und verkauft würden, stellte der Supreme Court am Montag fest. Er hob damit das Urteil ein vorgelagerten Instanz auf, wonach Microsoft Patente von AT&T verletzt.

Nach der Entscheidung von Richterin Ruth Bader Ginsburg endet der Patentschutz auf Basis von US-Gesetzen üblicherweise an den Landesgrenzen. Wolle AT&T Softwarekopien im Ausland verhindern, so müsse sich der Konzern um entsprechende Patente im Ausland bemühen. Zudem empfahl die Richterin AT&T, sich an den Kongress zu wenden, damit die "software-spezifische Lücke" im US-Gesetz geschlossen werde.

In dem Patentstreit ging es darum, ob Microsoft mit der Verwendung eines von AT&T geschützten Audio-Codes zur Spracherkennung mit dem Verkauf von Windows-Betriebssystemen außerhalb der USA ein entsprechendes US-Patent des Telekomkonzerns verletzt. Wegen eines Bundesgesetzes, nach dem im Ausland hergestellte Produkte mit patentgeschützten US-Bauteilen ebenfalls US-Patente verletzt werden können, hatte der für Patentstreitigkeiten zuständige Federal Circuit Court of Appeals Microsoft 2005 der Patentrechtsverletzung für schuldig befunden.

Webseiten: http://www.supremecourtus.gov/

http://microsoft.com/

http://www.att.com/

DJG/DJN/bam

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