T-Online-Aktionäre legen im Streit um Abfindung Beschwerde ein

06.04.2009
DÜSSELDORF (Dow Jones)--Der Streit um die Abfindung ehemaliger Aktionäre der Telekom-Tochter T-Online bei der Wiedereingliederung der Internettochter in den Konzern geht weiter. Die Anwaltskanzlei Dreier Riedel legte am Montag im Namen von T-Online-Aktionären Beschwerde gegen eine Entscheidung des Frankfurter Landgerichts vom 13. März 2009 in dieser Sache ein.

DÜSSELDORF (Dow Jones)--Der Streit um die Abfindung ehemaliger Aktionäre der Telekom-Tochter T-Online bei der Wiedereingliederung der Internettochter in den Konzern geht weiter. Die Anwaltskanzlei Dreier Riedel legte am Montag im Namen von T-Online-Aktionären Beschwerde gegen eine Entscheidung des Frankfurter Landgerichts vom 13. März 2009 in dieser Sache ein.

Das Gericht hatte entschieden, dass die Deutsche Telekom AG Aktionären ihrer ehemals börsennotierten Tochter T-Online eine bare Zuzahlung von 1,15 EUR je Anteilsschein plus Zinsen leisten muss. Der Beschluss betrifft rund 120 Mio ehemalige T-Online-Aktien.

Die Telekom hatte T-Online im April 2000 zu 27 EUR je Aktie an die Börse gebracht, im Oktober 2004 aber angekündigt, die Tochter auf dem Wege einer Verschmelzung wieder komplett in den Konzern integrieren zu wollen. Begründet wurde der Schritt damals mit der Einführung einer integrierten Breitbandstrategie mit Blick auf die Entwicklung des deutschen Festnetz- und Breitbandgeschäfts.

Nach Ablauf eines öffentlichen Angebots, in dessen Rahmen die Telekom 8,99 EUR je T-Online-Anteilsschein geboten hat, wurde im Rahmen der geplanten Verschmelzung für die restlichen T-Online-Anteilseigner im März 2005 ein Umtauschverhältnis von 13 Telekom-Papieren für 25 T-Online-Aktien festgelegt.

Einige T-Online-Aktionäre hatten gegen die Verschmelzung gerichtlich protestiert und damit die Reintegration bis Mitte 2006 blockiert. Danach wurde das Spruchverfahren am Frankfurter Landgericht initiiert, in dem es nicht mehr um die Verschmelzung als solche, sondern um die gerichtliche Prüfung des Umtauschverhältnisses ging.

Die vom Frankfurter Landgericht am 13. März 2009 vorgeschlagene Nachzahlung sei "völlig inakzeptabel und unangemessen", heißt es nun in einer Pressemitteilung der Anwaltskanzlei Dreier Riedel. In der Beschwerde werde die Annahmen des Landgerichts bestritten, dass T-Online die damaligen Unternehmensbewertungen als unabhängiges Unternehmen bestimmt habe. Anlegeranwalt Peter Dreier forderte daher eine komplette Neubewertung durch das Oberlandesgericht.

Telekom-Sprecher Andreas Fuchs reagierte auf die Beschwerdeeinlegung mit den Worten, die Deutsche Telekom vertrete nach wie vor die Auffassung, dass das Umtauschverhältnis zutreffend und angemessen ermittelt worden sei. Die Telekom habe deshalb bereits Ende vergangener Woche ebenfalls Beschwerde gegen die Entscheidung des Frankfurter Landgerichts eingelegt.

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