Preissenkung

Telefonate in Handy-Netze könnten bald günstiger werden

20.11.2012
Die Bundesnetzagentur hat die Terminierungsentgelte für Anrufe in die Mobilnetze stark gesenkt. Die Mobilfunkbetreiber warnen, dass ihnen dadurch Umsätze verloren gehen, die sie für den Ausbau der mobilen Breitband-Netze benötigen.

Die Bundesnetzagentur hat die Terminierungsentgelte für Anrufe in die Mobilnetze stark gesenkt. Die Mobilfunkbetreiber warnen, dass ihnen dadurch Umsätze verloren gehen, die sie für den Ausbau der mobilen Breitband-Netze benötigen.

Gemäß der neuen Vorgabe der Bundesnetzagentur dürfen die Mobilfunkbetreiber in Deutschland ab 1. Dezember 2012 nur noch 1,85 Cent pro Minute netto (2,2 Cent brutto) für die Zustellung von Anrufen aus anderen Netzen berechnen. In einem zweiten Schritt soll das Entgelt ab dem 1. Dezember 2013 noch einmal geringfügig auf 1,79 Cent pro Minute netto sinken. Zurzeit liegen die Terminierungsentgelte bei 3,36 bzw. 3,39 Cent pro Minute netto. Die zuletzt vollzogene Absenkung der Terminierungsentgelte hatte mit zeitlicher Verzögerung zu Tarifangeboten von Mobilfunkanbietern mit einheitlichen Minutenpreisen von 8 Cent sowie Allnet-Flatrate-Tarifen für monatliche Grundpreise ab 20 Euro geführt.

Auch nach der neuerlichen Absenkung der Terminierungsentgelte werden die Mobilfunkanbieter wohl nicht gleich an der Preisschraube drehen. Netzbetreiber wie Telekom, Vodafone und E-Plus bemängeln in ersten Stellungnahmen, dass ihnen durch die Absenkung der Interconnect-Entgelte Umsätze verloren gehen, die sie für den weiteren Ausbau der Datennetze benötigen. Die Bundesnetzagentur ist jedoch der Ansicht, dass die neue Regelung den Unternehmen ausreichend Spielraum für weitere Investitionen in den Breitband-Ausbau lässt. Als erstes werden wahrscheinlich Call-by-Call-Kunden bei Anrufen in die nationalen Handy-Netze von den niedrigeren Durchleitungsentgelten profitieren.

Das geplante Terminierungsentgelt kann nicht sofort verbindlich in Kraft treten, weil ab Mitte dieser Woche zunächst noch ein vierwöchiges nationales Konsultationsverfahren zu den Entscheidungsentwürfen durchgeführt wird. Anschließend wird die Bundesnetzagentur den Entgeltvorschlag mitsamt der Begründung der Europäischen Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten übermitteln, damit diese dazu Stellung nehmen können. AreaMobile/(bw)

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