Bundesnetzagentur warnt vor Gewinnspiel-Rechnungen

Telekom darf diese nicht kassieren

31.12.2010
Nach Beschwerden über Werbeanrufe für Gewinnspiele - mit teuren Folgen - hat die Bundesnetzagentur nun die Konsumenten gestärkt: Die Telekom darf entsprechende Gebühren nicht mehr über die Telefonrechnung verlangen.

Die Bundesnetzagentur hat jetzt für bestimmte Forderungen der Telomax GmbH ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das Verbot wurde gegenüber dem Unternehmen und der Telekom ausgesprochen, über deren Telefonrechnungen Telomax Verbrauchern unter den Artikel-/Leistungsnummern 61404 und 83917 Entgelte für Gewinnspieleintragsdienste berechnet, die von Drittfirmen erbracht werden sollen. In der Regel werden einem Bonner Behördensprecher zufolge 9,90 Euro (mit Mehrwertsteuer) pro Woche oder 8,32 Euro (ohne Steuer) rechtswidrig verlangt. Das Verbot gilt rückwirkend ab dem 30. März 2010, wie die Bundesnetzagentur weiter mitteilte. Wer als Verbraucher von der Telekom bereits derartige Rechnungen für Gewinnspiel-Eintragsdienste erhalten hat, braucht sie laut Netzagentur definitiv nicht zu zahlen. Wer die geforderten Beträge aber schon überwiesen hat, dem wird geraten, das Geld - eventuell mit Unterstützung von Anwälten oder Verbraucherzentralen - zurückzufordern.

Der Verbraucherschutz werde durch die Entscheidung "nachhaltig gestärkt", betonte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth. "Durch die Unterbindung der Zahlungsströme zu den Verantwortlichen lohnen sich die rechtswidrigen Anrufe und unlauteren Geschäftspraktiken nicht mehr."

Seit September 2010 waren viele Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer eingegangen. Manche wurden zunächst mit Kosmetikgutscheinen in Höhe von 100 Euro geködert. Während des Gesprächs kam es dann zu einem Vertrag über die Teilnahme an einem Gewinnspiel-Eintragsdienst, etwa "www.win-finder.com" oder "www.glücksfinder.net". Das Geld dafür wurde dann später in der Telekom-Rechnung verlangt. Es gebe Hinweise darauf, dass es diese rechtswidrige Praxis auch bei anderen Netzbetreibern als der Telekom gebe, sagte ein Sprecher der Bundesnetzagentur.

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