Telekom drohen Geldstrafen bei verzögerter Anschluss-Lieferung

21.12.2007
DÜSSELDORF (Dow Jones)--Die Deutsche Telekom muss künftig Strafe zahlen, wenn sie ihren Wettbewerbern nicht rechtzeitig Zugang zu den Telefon-Hausanschlüssen verschafft. Das sieht ein Standardvertrag vor, den die Bundesnetzagentur am Freitag erlassen hat. Nach Auskunft eines Behördensprechers muss die Telekom für jeden Tag Fristüberschreitung 10% des so genannten Bereitstellungsentgelts für die "letzte Meile" zu den Endkunden zahlen. Das mache pro Teilnehmeranschlussleitung (TAL) knapp 4 EUR aus.

DÜSSELDORF (Dow Jones)--Die Deutsche Telekom muss künftig Strafe zahlen, wenn sie ihren Wettbewerbern nicht rechtzeitig Zugang zu den Telefon-Hausanschlüssen verschafft. Das sieht ein Standardvertrag vor, den die Bundesnetzagentur am Freitag erlassen hat. Nach Auskunft eines Behördensprechers muss die Telekom für jeden Tag Fristüberschreitung 10% des so genannten Bereitstellungsentgelts für die "letzte Meile" zu den Endkunden zahlen. Das mache pro Teilnehmeranschlussleitung (TAL) knapp 4 EUR aus.

Aber auch für die Konkurrenten der Telekom werden finanzielle Sanktionen eingeführt, wenn sie die bestellten TAL-Mengen nicht abnähmen. In diesem Fall wird nach Angaben des Sprechers ein einmaliges Bußgeld von 50% des Bereitstellungsentgelts für jeden nicht übernommenen Anschluss fällig. Insgesamt soll der Standardvertrag, der bis Ende Februar 2009 gilt, für Klarheit bei den Bedingungen und Pflichten in Zusammenhang mit der Anmietung der TAL sorgen.

Die Telekom-Konkurrenten Arcor und Telefonica hatten sich bei der Netzagentur beschwert, weil der Ex-Monopolist die Fristen nicht einhalte und es zu einem großen Stau bei den Anschlussumschaltungen gekommen sei. Deswegen eröffnete der Regulierer jetzt ungeachtet des Standardvertrags offiziell ein Missbrauchsverfahren gegen die Telekom. Gleichzeitig appellierte Behördenpräsident Matthias Kurth noch einmal an das Bonner Unternehmen, den Auftragsstau so schnell wie möglich abzuarbeiten und für ein nachhaltige Verbesserung bei der Bereitstellung zu sorgen.

DJG/stm

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