FRANKFURT (Dow Jones)--Die Deutsche Telekom AG muss nach dem Willen des Frankfurter Landgerichts früheren Aktionären ihrer ehemals börsennotierten Tochter T-Online eine bare Zuzahlung von 1,15 EUR je Anteilsschein plus Zinsen leisten. Diese Entscheidung verkündete der Vorsitzende Richter Martin Müller am Freitag in Frankfurt. Die Entscheidung betrifft rund 120 Mio ehemalige T-Online-Aktien.
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