Laub, Sturmschäden, Nebel

Tipps fürs Autofahren im Herbst

Peter Marwan lotet kontinuierlich aus, welche Chancen neue Technologien in den Bereichen IT-Security, Cloud, Netzwerk und Rechenzentren dem ITK-Channel bieten. Themen rund um Einhaltung von Richtlinien und Gesetzen bei der Nutzung der neuen Angebote durch Reseller oder Kunden greift er ebenfalls gerne auf. Da durch die Entwicklung der vergangenen Jahre lukrative Nischen für europäische Anbieter entstanden sind, die im IT-Channel noch wenig bekannt sind, gilt ihnen ein besonderes Augenmerk.
Zu geringer Sicherheitsabstand bei zu hohem Tempo ist die Hauptursache für Unfälle bei schlechter Sicht. Was Autofahrer sonst noch im Herbst beachten sollten, erfahren Sie hier.
Sturmschäden an Autos sind im Herbst an der Tagesordnung. Wer dafür aufkommen muss - Kommunen, eine Versicherung oder der Hauseigentümer -, hängt von unterschiedlichen Kriterien ab.
Sturmschäden an Autos sind im Herbst an der Tagesordnung. Wer dafür aufkommen muss - Kommunen, eine Versicherung oder der Hauseigentümer -, hängt von unterschiedlichen Kriterien ab.
Foto: Brian Jackson - Fotolia.com

Der Herbst hat seine Tücken - besonders für Autofahrer. Zum Beispiel verbindet Das auf den Straßen liegende Laub verbindet sich mit Nässe zu einer rutschigen Seifenschicht. Daher ist im Herbst der Bleifuß auf dem Gaspedal tabu. Denn wer auf feuchtem Herbstlaub eine Vollbremsung einleiten muss, landet schnell im Graben oder riskiert eine Kollission mit dem vorausfahrenden Fahrzeug. Experten raten daher dringend dazu, im Herbst den Sicherheitsabstand so groß wie möglich zu halten und besonders vorausschauend zu fahren.

Sturmschäden am Auto

Eine weitere der herbstliche Gefahren sind Sturmschäden, etwa wenn abgebrochene Äste auf parkende Autos fallen oder herabfallende Baumfrüchte, etwa Kastanien, für Dellen im Blech sorgen. Schäden, die durch Äste von Bäumen an öffentlichen Straßen entstanden sind, übernimmt die Gemeinde. Allerdings nur dann, wenn der fragliche Baum nicht gepflegt wurde.

Kommunen haben die Pflicht, Bäume zweimal im Jahr auf deren Gesundheitszustand zu überprüfen. Sollte der Ast von einem kranken Baum gefallen sein, hat der Baumbesitzer seine sogennante Verkehrssicherungspflicht missachtet und muss zahlen. Schäden durch gesunde, abgebrochene Äste zählen dagegen zum "naturgegebenen Lebensrisiko" und werden nicht übernommen. Dies gilt auch für Schäden durch Baumfrüchte aller Art. Kommunen sind allerdings weder verpflichtet Warnschilder aufzustellen, noch für Schäden durch fallende Kastanien oder Eicheln aufzukommen.

Vorsicht vor Wildtieren

Wenn im Herbst die Tage dunkler werden, entdeckt das Rotwild die Liebe zueinander. Dies mag für die Tiere schön sein, hat aber große Nachteile für Autofahrer, da es zu einem verstärkten Wildwechsel kommt - und der kann bei schlechten Sichtverhältnissen zu einer großen Gefahr werden. Laut Wildunfall-Statistik des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft kommt das auf deutschen Straßen pro Jahr immerhin rund 275.000 Mal vor.

Falls am Straßenrand ein Tier auftaucht, sollten Autofahrer mit weiteren rechnen und dementsprechend vorsichtig sein. Konkret bedeutet dies: Abbremsen, eventuell hupen und Fernlicht ausschalten. Sollte es dennoch zum Unfall kommen, ist man verpflichtet, das der Polizei oder dem Jagdpächter zu melden - unabhängig davon, ob das angefahrene Tier tot oder geflüchtet ist. Falls das verletzte Tier geflüchtet ist, sollte sich der Verkehrsteilnehmer von den Ordnungshütern eine sogenannte Wildbescheinigung (PDF) zur Vorlage bei der Versicherung ausstellen lassen.

Im Falle einer Vollkaskoversicherung kommt diese in der Regel für den gesamten Schaden auf. Auch bei einer Teilkaskoversicherung sind Schäden mitversichert, die Versicherungsnehmer durch einen Zusammenstoß mit Haarwild (zum Beispiel Hirsch, Reh etc.) erleiden.

Das OLG Koblenz hat sogar entschieden, dass der Schaden unter Umständen auch dann durch die Teilkasko zu erstatten ist, wenn es gar nicht zum Zusammenstoß mit einem Haarwild gekommen ist. Entscheidend ist, dass der Fahrer dem Tier ausweichen wollte (OLG Koblenz, Az.: 10 U 1415/05).

Bei kleineren Tieren wie Hasen besteht laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes jedoch keine Einstandspflicht der Teilkasko. Da der Schaden nur gering ist, wenn solch ein Tier überfahren wird, sollte man diesem aus Versicherungssicht nicht ausweichen (BGH, Az.: IV ZR 321/95).

Wie sich Autofahrer bei Nebel verhalten sollten

"Der blasse Nebel schreitet gespenstisch durch die Flur, und hüllt in seine Schatten die schlummernde Natur". So romantisch wie im Gedicht kommt der Teil der Atmosphäre, in dem Wassertröpfchen fein verteilt sind, leider nicht immer daher. Die Experten der ARAG erinnern deshalb an einige wichtige Tipps, die Autofahrern bei Nebel das Leben erleichtern.

Oberstes Gebot ist es, die Sichtweiten richtig abschätzen. Als Orientierungshilfe dienen die Leitpfosten am Straßenrand. Sie liegen 50 Meter auseinander. Auf Autobahnen liegen die Fahrbahnmarkierungen in der Mitte 18 Meter auseinander, auf Landstraßen sind es zwölf Meter. Auf dieser Grundlage lassen sich dann die richtigen Entscheidungen treffen.

  1. Runter vom Gas! Beträgt die Sicht nur 50 Meter, darf laut Gesetz maximal mit Tempo 50 gefahren werden.

  2. Sicherheitsabstand einhalten! Zu geringer Sicherheitsabstand bei zu hohem Tempo ist die Hauptursache für Unfälle bei schlechter Sicht.

  3. Fernlicht ausschalten! Bei dichtem Nebel und Schnee ist das weiß strahlende Fernlicht kontraproduktiv, da es reflektiert wird und sowohl den Fahrer als auch den Gegenverkehr blenden kann.

  4. Abblendlicht und Nebelscheinwerfer! Anders als der Name vermuten lässt, dürfen Nebelscheinwerfer nicht nur bei Nebel, sondern generell bei schlechter Sicht eingeschaltet werden. Also auch bei starkem Regen oder Schneefall. Zusätzlich muss immer das Abblendlicht aktiv sein.

  5. Nebelschlussleuchten! Erst bei Sichtweiten unter 50 Meter einschalten! Mit sehr hellem rotem Licht warnt die Nebelschlussleuchte den nachfolgenden Verkehr. Bei unnötigem Einsatz der Nebelschlussleuchte wird übrigens ein Bußgeld fällig. Die Höchstgeschwindigkeit bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte beträgt 50 km/h.

  6. Volle Konzentration! Längere Nebelfahrten erfordern eine erhöhte Aufmerksamkeit. Autofahrer sollten deswegen häufiger Pausen einlegen und auf Autobahnparkplätzen mit eingeschaltetem Licht parken, damit andere den Wagen im Nebel erkennen können.

  7. Für Durchblick sorgen! Vor jeder Fahrt sollte sichergestellt werden, dass die Scheiben gereinigt sind und die Scheibenwischer funktionieren.

  8. Langsam aber sicher zum Ziel. Bei Sichtweiten unter 50 Metern kann es laut ARAG-Experten ratsam sein, den nächsten Rast- oder Parkplatz anzufahren und abzuwarten, bis sich der Nebel etwas lichtet. Dies gilt auf jeden Fall für Gefahrengut-Transporte, aber auch für andere LKW oder bei besonders hohem Verkehrsaufkommen.

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