Überteuerte Angebote

Trittbrettfahrer wollen Abmahnwelle nutzen

Armin Weiler kümmert sich um die rechercheintensiven Geschichten rund um den ITK-Channel und um die Themen der Distribution. Zudem ist er für den Bereich PCs und Peripherie zuständig. Zu seinen Spezialgebieten zählen daher Notebooks, PCs, Smartphones, Drucker, Displays und Eingabegeräte. Bei der inoffiziellen deutschen IT-Skimeisterschaft "CP Race" ist er für die Rennleitung verantwortlich.

Negative Reaktionen erwartet

Die "Whois-Recherche führt in schweizerische Baar im Kanton Zug.
Die "Whois-Recherche führt in schweizerische Baar im Kanton Zug.

Scheinbar rechnen die Initiatoren der Werbe-Mails auch mit negativen Reaktionen der Angeschriebenen. So versichert man im Post Scriptum, dass die Empfänger die Mail erhalten, weil sie "dem Empfang schriftlich, telefonisch oder mündlich zum Beispiel auf Messen, ausdrücklich zugestimmt haben".

Um etwaigen rechtlichten Maßnahmen vorzubeugen, wird bereits im Vorfeld versucht, den Empfängern den Wind aus den Segeln zu nehmen: "Sie wollen uns eine Abmahnung schicken? Lesen Sie bitte vorher diesen Hinweis: Sollte diese Mail, deren Inhalte, Aufmachung oder Domainnamen gegen die Rechte Dritter oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, dann schicken Sie uns bitte eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren Ihnen, dass zu Recht bestehende Beanstandungen umgehend erfüllt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsanwalts erforderlich ist. Sollten Sie trotz dieses Hinweises ohne vorherige Kontaktaufnahme eine Abmahnung eröffnen, werden wir sie vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verstoß gegen die gesetzlich vorgeschriebene Schadenminderungspflicht einreichen", heißt es in dem Schreiben.

BDS warnt vor Angebot

Der Bund der Selbständigen - Gewerbeverband Bayern e.V. (BDS) warnt auf seiner Internetseite vor den Angeboten: "Vorsicht ist geboten, da jeder Facebook-Nutzer die Verlinkung des eigenen Impressums in der Infobox unschwer selbst vornehmen kann", schreibt der BDS. Zudem weist der Verband darauf hin, dass anders als in der Mail behauptet die Erstellung eines rechtssicheren Impressums nach RBerG eine "rechtsberatende Tätigkeit" darstellt. Laut BDS ist die Info-Service Schweiz AG nicht im offiziellen Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch) des Eidgenössischen Amts für das Handelsregister gelistet. "Sollte auf die Zahlung des aufgerufenen Preises keine Leistung erfolgen, dürfte es schwer, wenn nicht unmöglich sein, das Geld zurückzuverlangen", ist die Einschätzung der Interessenvertretung. Deshalb sollten die Mail-Adressaten genau prüfen, ob sie das Angebot wirklich annehmen wollen und bei geforderter Vorauskasse nicht unüberlegt handeln. (awe)

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