Unfall während Dienstfahrt

16.05.2007

Das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil hat bestätigt, dass der Arbeitnehmer einen "Aufwendungsersatzanspruch" wegen Beschädigung seines Pkws gegenüber seinem Arbeitgeber hat. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer die an dessen Fahrzeug entstandenen Unfallschäden ersetzen , wenn das Fahrzeug mit Billigung des Arbeitgebers in dessen Betätigungsbereich eingesetzt wurde. Das ist der Fall, wenn ohne den Einsatz des Arbeitnehmerfahrzeugs der Arbeitgeber ein eigenes Fahrzeug einsetzen und damit dessen Unfallgefahr tragen müsste (BAG, AZ. 8 AZR 701/05) Marzena Fiok

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