UPDATE: Kartellprüfung der Zusammenarbeit Kirch-DFL dauert an

01.02.2008
(NEU: Stellungnahme vom DFL) Von Barbara Millner und Jürgen Hesse DOW JONES NEWSWIRES

(NEU: Stellungnahme vom DFL) Von Barbara Millner und Jürgen Hesse DOW JONES NEWSWIRES

BONN (Dow Jones)--Die Prüfung der Ausschreibung der Fußballbundesligarechte dauert an. Da die Deutsche Fußball Liga (DFL) bis Ende Januar 2008 noch nicht alle Unterlagen vorgelegt habe, sei das Ende der Prüfung derzeit noch nicht absehbar, teilte das Bundeskartellamt am Freitag mit.

Das Amt hatte im Oktober 2007 ein Verfahren eingeleitet, um das neue Vermarktungsmodell der DFL für die Zentralvermarktung der Medienrechte der 1. und 2. Fußballbundesliga ab der Spielzeit 2009/2010 auf seine Vereinbarkeit mit dem Kartellrecht zu prüfen. Die DFL habe bislang z.B. noch nicht den zwischen ihr und dem Medienunternehmer Leo Kirch geschlossenen Vertrag zur Prüfung übersandt, schreibt das Kartellamt am Freitag weiter.

Die DFL teilte dazu in einer Stellungnahme mit, mit dem Bundeskartellamt von Beginn an konstruktiv zusammengearbeitet zu haben und dies auch weiter so zu handhaben. Die DFL habe sämtliche angeforderten Informationen und Unterlagen, soweit diese vorlagen, jeweils unverzüglich übermittelt, sagte ein DFL-Sprecher. Wann alle Unterlagen komplett vorliegen werden, sagte der Sprecher jedoch nicht.

Das Bundeskartellamt untersucht die Zentralvermarktung, weil sie als Preiskartell eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung darstellt. Sie sei nach deutschem und europäischem Kartellrecht vom Kartellverbot nur freigestellt, wenn sie für die Erzielung von Effizienzvorteilen unerlässlich sei und die Verbraucher an den entstehenden Gewinnen angemessen beteiligt würden. Die Verbraucher seien in diesem Fall vor allem die fußballbegeisterten Fernsehzuschauer, schreibt das Amt.

Geprüft werde, ob die von der Europäischen Kommission 2005 erwarteten Vorteile für den Fußballsport und das Publikum (neue Produkte, mehr Auswahl, stärkere Medienpräsenz der Spiele, etc.) tatsächlich eingetreten seien. Zum anderen würden die Neuerungen des Vermarktungsmodells gegenüber dem Modell von 2005 untersucht. Dabei gehe es unter anderem um die Absicht der DFL, dass die Rechteverwerter bei den Pay-TV-Rechten künftig fertig produzierte Fußballbeiträge abnehmen müssen.

Webseite: http://www.bundeskartellamt.de -Von Barbara Millner und Jürgen Hesse, Dow Jones Newswires, ++49 (0) 69 297 25 108, unternehmen.de@dowjones.com DJG/bam/mim/jhe/nas

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