UPDATE: OLG bestätigt Verbot der Fusion Springer/ProSieben

03.12.2008
(NEU: Details, Stellungnahme Springer)

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von Richard Breum DOW JONES NEWSWIRES

DÜSSELDORF (Dow Jones)--Die Fusion der Unternehmen Springer und ProSiebenSat.1 ist im Jahr 2006 durch das Bundeskartellamt zu Recht untersagt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf teilte am Mittwoch mit, eine Beschwerde der Axel Springer AG gegen diese Entscheidung des Kartellamtes werde zurückgewiesen.

Das Bundeskartellamt hatte argumentiert, der Zusammenschluss hätte auf dem Fernsehwerbemarkt, dem Lesermarkt für Straßenverkaufszeitungen sowie dem bundesweiten Anzeigenmarkt für Zeitungen zu einer nicht genehmigungsfähigen Marktmacht geführt.

Daraufhin hatten die Unternehmen den Plan aufgegeben, gegen die Untersagung hatte Springer gleichwohl Beschwerde eingelegt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte diese Beschwerde als unzulässig erklärt, da es nach der Aufgabe des Fusionsplans nun kein Feststellungsinteresse mehr gebe.

Der Kartellsenat des Bundesgerichtshof (BGH) hatte daraufhin 2007 jedoch entschieden, dass die Klärung der Rechtsfrage sehr wohl noch von Interesse sein könne. Der jetzige ablehnende Beschluss des Düsseldorfer Gerichts hat nun eine gewisse Signalwirkung für mögliche künftige Fusionspläne.

Der Vorsitzende OLG-Richter Jürgen Kühnen schloss sich den Argumenten des Kartellamtes an und erklärte, auf dem Fernsehwerbemarkt verfügten ProSiebenSat.1 und die RTL-Sendergruppe mit einem Marktanteil von zusammen rund 90% bereits jetzt über eine gemeinsame marktbeherrschende Position.

Die Fusion hätte die Stellung dieses Duopols noch verstärkt. Allein diese Wirkung auf den Fernsehwerbemarkt hätte ausgereicht, um die Fusion zu untersagen. Darüber hinaus hätte Springer in Zeitungen und Fernsehen für das jeweils andere Medium werben können.

Die Springer-Sprecherin Edda Fels sagte, die jetzige Entscheidung des Gerichts komme für das Unternehmen nicht überraschend. Sie habe sich schon in der mündlichen Verhandlung im Sommer abgezeichnet. Trotz der geringen Erfolgsaussichten habe man sich für den Rechtsstreit entschieden, um Klarheit und Rechtssicherheit im Hinblick auf künftige Transaktionen zu haben - nicht nur im Hinblick auf ProSiebenSat.1.

Anfang 2009 werde Springer entscheiden, ob man gegen das Urteil in Revision gehen werde, sagte Fels weiter. Die Haltung zu ProSiebenSat.1 sei seit drei Jahren unverändert: Sollte die Gruppe zum Verkauf stehen, sollte das Kartellrecht es erlauben und stimme drittens der Preis, dann werde man eine Übernahme erneut prüfen - sie sei also derzeit eine sehr hypothetische Überlegung.

Webseiten: http://www.bundeskartellamt.de http://www.olg-duesseldorf.nrw.de http://www.axelspringer.de - von Richard Breum, Dow Jones Newswires, +49 (0) 211 - 13872 15, Richard.Breum@dowjones.com DJG/rib/cbr

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