UPDATE/Schneider Electric erhält Schadenersatz wegen EU-Entscheid

11.07.2007
(NEU: Reaktion der Kommission)

(NEU: Reaktion der Kommission)

LUXEMBURG (Dow Jones)--Der Schaden, der dem französischen Industriekonzern Schneider Electric durch den von der EU-Kommission untersagten Zusammenschluss mit dem Legrand-Konzern entstanden ist, muss teilweise ersetzt werden. Das Europäische Gericht erster Instanz (EuGeI) stellte in einem am Mittwoch erlassenen Urteil fest, dass die Kommission die Verteidigungsrechte von Schneider "erheblich und offenkundig" missachtet habe und dies einen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht darstellt.

Die EU-Kommission werde prüfen, ob sie gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen wird, sagte der Sprecher von Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. Dazu hat sie zwei Monate Zeit. Die Rechtsmittel kann sich nur auf Rechtsfragen beschränken.

Ein Gutachter wird jetzt die Höhe des von der Gemeinschaft zu zahlenden Betrags an das Unternehmen berechnen. Schneider hat einen Schadenersatz von 1,6 Mrd EUR beantragt. Das Unternehmen habe vor Gericht aber nicht "erfolgreich behaupten" können, dass ihm durch die Entscheidung der Kommission ein Börsenverlust in dieser Höhe entstanden sei, heißt es in dem Urteil. In der Kommission gehen mit dem Fall Vertraute davon aus, dass Schneider eine Summe zwischen 300 und 400 Mio EUR erhalten wird.

Der im August 2001 abgeschlossene Zusammenschluss der beiden Elektrokonzerne Schneider und Legrand war von der Kommission im Oktober desselben Jahres als unvereinbar mit den EU-Wettbewerbsregeln bewertet worden, da sie erhebliche Behinderungen in den betreffenden französischen Märkten befürchtete. Die Kommission forderte Schneider im Januar 2002 auf, sich von Legrand zu treffen. Der Konzern erhob gegen beide Entscheidungen eine Nichtigkeitsklage, bereitete aber gleichzeitig den Verkauf von Legrand vor.

Das Gericht erster Instanz erklärte im Oktober 2002 beide Entscheidungen der Kommission für nichtig. Daraufhin nahm die Kommission erneut eine Prüfung des Zusammenschlusses vor, Schneider trennte sich aber im Dezember 2002 von Legrand und klagte auf Schadenersatz.

Es ist das erste Mal, dass ein Gemeinschaftsgericht über eine Schadenersatzklage nach einer Entscheidung der EU-Fusionskontrolle geurteilt hat. Anhängig ist ein zweites Verfahren des Reiseveranstalters MyTravel. Dem Unternehmen hatte die Kommission die Übernahme des Konkurrenten First Choice untersagt. Diese Entscheidung war vom Gericht 2002 ebenfalls verworfen worden. Kroes Sprecher wies darauf hin, dass die Kommission die Fusionskontrolle in den vergangenen Jahren entsprechend überarbeitet habe.

-Von Angelika Steinfort, Dow Jones Newswires; 32 2 7411490, europa.de@dowjones.com

DJG/ang

Copyright (c) 2007 Dow Jones & Company, Inc.

Zur Startseite