UPDATE: WTO weist laut Airbus 70% der US-Vorwürfe zurück

23.03.2010
(NEU: EU-Kommission, US-Branchenexperte)

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BRÜSSEL (Dow Jones)--In dem seit Jahren andauernden Streit über Subventionen für die Flugzeughersteller Boeing und Airbus zwischen den USA und der EU hat die Welthandelsorganisation (WTO) am Dienstag ihren Abschlussbericht zu dem von den USA angestrebten Verfahren gegen die EU vorgelegt. Der Rechtsstreit, in dem die EU umgekehrt die USA wegen Forschungshilfen für Boeing verklagt hat, zieht sich seit fünfeinhalb Jahren hin.

Der Bericht sei, wie bereits der Entwurf vom September 2009, zwar für einige Monate streng vertraulich, allerdings gehe daraus hervor, dass ein Teil der Hilfen der EU für den Flugzeugbauer Airbus wohl internationales Handelsrecht verletzt haben soll, sagten Personen, die den Entwurf der WTO kennen. In der Regel weichen die endgültigen WTO-Berichte nicht von den Entwürfen ab.

In einer Stellungnahme von Airbus zum WTO-Bericht heißt es am Dienstag, 70% der von den USA erhobenen Vorwürfe seien zurückgewiesen worden und "europäische rückzahlbare Darlehen wurden als rechtskonformes Instrument der Partnerschaft zwischen Regierungen und Industriepartnern" bestätigt.

Die WTO habe die Forderung der USA nach Abhilfe ("remedies") als rechtlich unangemessen abgelehnt, teilte Airbus weiter mit. Der Weg für ein Darlehen über 3,3 Mrd EUR für das neue Langstreckenflugzeug Airbus A350 sei weiterhin frei, denn "Versuche der USA, die A350 in die Klage einzubeziehen, wurden zurückgewiesen".

Zudem hat die WTO nach der Airbus-Erklärung die US-Vorwürfe, die europäischen Darlehen hätten in der US-Flugzeugindustrie zu Arbeitsplatzverlusten oder entgangenen Gewinnen geführt, zurückgewiesen. Den von Boeing erhobenen Vorwürfen bezüglich des Verlusts von Arbeitsplätzen in den USA ist laut Airbus damit die Grundlage entzogen.

Airbus, die EU und die Mitgliedstaaten würden nun die heutige Entscheidung im Vorfeld einer möglichen Überprüfung durch das WTO-Berufungsgremium eingehend analysieren. Airbus geht davon aus, dass die WTO den Bericht über die Boeing-Subventionen im Juni vorlegen wird.

Von einem US-Branchenexperten, der mit dem WTO-Bericht vertraut ist, hieß es hingegen, die WTO habe zwar festgestellt, dass Starthilfekredite als solche nicht notwendigerweise gegen internationales Handelsrecht verstoßen würden. Die an Airbus vergebenen Starthilfekredite seien jedoch zu Konditionen erfolgt, die in dieser Form nicht auf dem Finanzmarkt erhältlich gewesen wären, und seien insofern nicht mit internationalem Handelsrecht vereinbar.

Auch John Clancy, Sprecher der Europäischen Kommission, warnte vor voreiligen Schlüssen. Ein genaueres Bild würde sich erst mit der Vorlage des Zwischenberichts der WTO zur Klage der EU wegen mutmaßlicher US-Subventionen für Boeing ergeben, der in den kommenden Monaten erwartet werde.

Webseite: www.airbus.com - Von Christine Benders-Rüger und Matthew Dalton, Dow Jones Newswires, + 49 (0)69 - 29725 108, unternehmen.de@dowjones.com DJG/DJN/cbr/brb Besuchen Sie auch unsere Webseite http://www.dowjones.de

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