Arbeitnehmer freut’s - Arbeitgeber weniger

Urlaubsanspruch trotz Krankheit

03.05.2011

Gravierende Folgen für Arbeitgeber

Fälle, in denen Arbeitnehmer an Langzeiterkrankungen leiden, können Arbeitgeber in Zukunft teurer zu stehen kommen. Bislang war der Arbeitgeber in solchen Fällen - abgesehen vom Entgeltfortzahlungszeitraum - mit keinen nennenswerten Kosten belastet. Dauerte die Erkrankung längere Zeit an, wartete er bei Langzeitbeschäftigten in der Regel rund drei Jahre ab, um anschließend eine personenbedingte Kündigung wegen Langzeiterkrankung auszusprechen.

Nach der Rechtsprechung des BAG gibt es zwar keine festen Maßstäbe dafür, welche Krankheitszeiten die für eine krankheitsbedingte Kündigung erforderliche negative Zukunftsprognose ermöglichen. Allerdings lagen die Krankheitszeiten in den vom BAG entschiedenen Fällen regelmäßig in dem Bereich zwischen 18 und 36 Monaten. Künftig müssen Arbeitgeber in diesen Fällen aufgrund des Urteils damit rechnen, den Jahresurlaubsanspruch langzeiterkrankter Mitarbeiter teuer abgelten zu müssen.

Der Autor Frhr. Fenimore von Bredow ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Leiter des VdAA-Fachausschusses "Besondere Arten von Arbeitsverhältnissen".

Kontakt: Domernicht, v. Bredow, Wölke, Tel.: 0221 283040, E-Mail: v.bredow@dvbw-legal.de, Internet: www.dvbw-legal.de und www.vdaa.de

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