Irreführende Werbung

Verbraucherzentrale rügt Vodafone

Armin Weiler kümmert sich um die rechercheintensiven Geschichten rund um den ITK-Channel und um die Themen der Distribution. Zudem ist er für den Bereich PCs und Peripherie zuständig. Zu seinen Spezialgebieten zählen daher Notebooks, PCs, Smartphones, Drucker, Displays und Eingabegeräte. Bei der inoffiziellen deutschen IT-Skimeisterschaft "CP Race" ist er für die Rennleitung verantwortlich.
Mit einer umstrittenen Postwurfsendung hat Vodafone den Unmut von Verbraucherschützern hervorgerufen. Der Telekommunikationskonzern verspricht nun Besserung.

Die schlichte Postkarte erweckt den Anschein einer amtlichen Mitteilung. Sie ist mit der schwarz-rot-golden unterlegten Aufschrift "Wichtige Information" versehen und enthält eine Frist, bis zu der "spätestens" auf einer angegebenen Telefonnummer angerufen werden soll. Zudem ist sie mit einem aufgedruckten Stempel versehen, der einen wiederholten "Zustellversuch" suggeriert.

Mit dieser amtlich aussehenden Postkarte will Vodafone Verbraucher ''dazu bewegen, sich über einen möglichen Wechsel des Festnetzanbieters Gedanken zu machen''.
Mit dieser amtlich aussehenden Postkarte will Vodafone Verbraucher ''dazu bewegen, sich über einen möglichen Wechsel des Festnetzanbieters Gedanken zu machen''.
Foto: Verbraucherzentrale Sachsen

Diese Art von Werbung kennt man vor allem von zwielichtigen Anbietern von Gewerberegistern. In diesem Fall kommt sie aber vom Telekommunikationskonzern Vodafone. Dies hat die die Verbraucherzentrale Sachsen auf den Plan gerufen. In dem persönlich adressierten Schreiben werden "wichtige Neuerungen der Telefon- und Internet-Technologie" für die jeweilige Adresse angekündigt. "Das Vodafone-Logo sucht man vergeblich, stattdessen ist der Titel schwarz-rot-gold unterlegt. Und auch sonst erinnert die Postwurfsendung nicht an klassische Werbung", beklagt Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. Sie glaubt, dass Kunden durch die Aufmachung der Karte unter Druck gesetzt werden und unbedingt innerhalb der Frist beim Anbieter anrufen, weil sie ansonsten befürchten, etwas Wichtiges zu verpassen. Dies sei rechtlich "äußerst bedenklich".

Den aufgedruckten Stempel ''Wiederholter Zustellversuch'' will Vodafone nach der Kritik der Verbraucherschützer nicht mehr verwenden.
Den aufgedruckten Stempel ''Wiederholter Zustellversuch'' will Vodafone nach der Kritik der Verbraucherschützer nicht mehr verwenden.
Foto: Verbraucherzentrale Sachsen

Die fingierte Frist hat eigentlich keine Bedeutung. Sie werde gezielt gesetzt, um eine Handlung bzw. Entscheidung der Vodafone-Kunden herbeizuführen, meinen die Verbraucherschützer. "Dies sowie die Verschleierung des Werbecharakters der Karte ist nach unserer Auffassung des Wettbewerbsrechts nicht erlaubt", schreibt die Verbraucherzentrale Sachsen. Sie rät Kunden, die trotzdem anrufen wollen, dabei allenfalls neue Vertragsangebote auf dem Postweg anzufordern und am Telefon noch keinerlei Zusagen zu treffen.

Auf der Rückseite der Karte ist Rufnummer für den Rückruf genannt. Da Werbeanrufe unter bestimmten Voraussetzungen unzulässig sind, umgeht Vodafone diese Regelung, indem man die Verbraucher aus eigener Initiative anrufen lässt.
Auf der Rückseite der Karte ist Rufnummer für den Rückruf genannt. Da Werbeanrufe unter bestimmten Voraussetzungen unzulässig sind, umgeht Vodafone diese Regelung, indem man die Verbraucher aus eigener Initiative anrufen lässt.

Vodafone will die Hinweise ernst nehmen

Bei Vodafone sieht in der Werbemaßnahme eher eine Verbraucherinformation. Bei der Werbepostkarte geht es darum, Verbraucher dazu zu bewegen, sich über einen möglichen Wechsel des Festnetzanbieters Gedanken zu machen. "Das ist grundsätzlich im Interesse der Verbraucher, denn ein solcher Wechsel des Internet- und Telefonanbieters bringt im Normalfall klare Vorteile: Man kann bei einem Anbieterwechsel oftmals eine Menge Geld sparen oder für das gleiche Geld mehr Leistung / Bandbreite bekommen", erklärt Vodafone-Konzernsprecher Volker Petendorf auf Anfrage von ChannelPartner. Vodafone setze diverse Werbemittel ein, um auf unsere attraktiven Angebote für Telefonie und Breitband-Internet in unserem Kabelnetz aufmerksam zu machen.

Durch die Nennung einer Frist sollen nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen Kunden unter Druck gesetzt werden, unbedingt rechtzeitig beim Anbieter anzurufen.
Durch die Nennung einer Frist sollen nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen Kunden unter Druck gesetzt werden, unbedingt rechtzeitig beim Anbieter anzurufen.
Foto: Verbraucherzentrale Sachsen

Laut Vodafone wird die Postkartenwerbung seit einigen Jahren in den 13 Bundesländern mit Vodafone-Kabelglasfasernetz genutzt. Die Hinweise der Verbraucherzentrale Sachsen will man aber ernst nehmen. "Wir wollen Verbraucher nicht verunsichern, sondern informieren", bekräftigt Petendorf. Auf einen zentralen Kritikpunkt der Verbraucherschützer hat Vodafone bereits reagiert: "Wir werden den aufgedruckten Stempel nicht mehr einsetzen", verspricht der Konzernsprecher.

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