Versicherung gegen AGG-Ansprüche

17.08.2006

Als erster Versicherer am deutschen Markt hat die Gerling-Konzern Allgemeine Versicherungs-AG eine Rechtsschutzversicherung für Unternehmen eingeführt, die sich gegen Ansprüche aus dem "Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz" (AGG) - besser bekannt unter dem Namen "Antidiskriminierungsgesetz" - zur Wehr setzen wollen.

Die EU-weit geltende Gerling-Antidiskriminierungs-Rechtsschutzpolice erstattet bedingungsgemäß sämtliche Kosten, die im Rahmen der Abwehr dieser Ansprüche entstehen, sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Stadium. Dazu zählen im Wesentlichen die Kosten des eigenen Rechtsanwalts sowie Gerichts-, Sachverständigen- und Zeugenkosten. Verliert das versicherte Unternehmen den Prozess, werden auch die Kosten der klagenden Partei übernommen.

Mitversichert in der Gerling-Antidiskriminierungspolice sind auch Ansprüche gegen Unternehmen im Bereich des allgemeinen Zivilrechts, soweit sie auf AGG-Verletzungen beruhen. Auch im privaten Rechtsverkehr gelten bei Verstoß gegen das AGG die Schadenersatzhaftung in voller Höhe und die Entschädigung für immaterielle Schäden. Werner Dahnz, Leiter Rechtsschutz Industrie bei Gerling und Entwickler der Antidiskriminierungspolice: "Nach In-Kraft-Treten des Gesetzes wird es auch in Deutschland verstärkt zu Inanspruchnahmen von Unternehmen kommen. Erfahrungen aus dem Ausland belegen dies eindeutig."

Marzena Fiok

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