Verstöße mit hohem Risiko

Vorschriften am Arbeitsplatz

28.01.2008

Vom Arbeitgeber erlassene elementare Sicherheitsvorschriften, die die Arbeitnehmer vor erheblichen Gesundheitsrisiken schützen sollen, sind von den Arbeitnehmern unbedingt einzuhalten. Andernfalls steht der Arbeitsplatz auf dem Spiel. Das berichtet Anwalt-Suchservice.de unter Berufung auf ein aktuelles Urteil.

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat ausgeführt, dass die Außerachtlassung der Sicherheitsvorschriften eine Pflichtverletzung darstellt, die an sich geeignet ist, eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen. Dazu ist nach Auffassung des Gerichts ausnahmsweise sogar keine vorherige Abmahnung notwendig, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der Schwere seines Fehlverhaltens von vornherein nicht damit rechnen konnte, dass der Arbeitgeber dieses toleriert.

Marzena Fiok

Zur Startseite