Vorsicht

Alten Router wegwerfen - das kann teuer werden!

Hans-Christian Dirscherl ist Redakteur der PC-Welt.
Sie haben den Router Ihres Internet-Providers weggeworfen? Das kann Sie teuer zu stehen kommen. So viel verlangen Telekom, Vodafone, O2 und die Kabel-Anbieter für einen alten Router, den Sie nicht mehr zurückschicken.
Vorsicht: Werfen Sie nie Ihren alten Router weg!
Vorsicht: Werfen Sie nie Ihren alten Router weg!
Foto: AVM

Nach vielen Jahren wechseln Sie Ihren Internet-Provider. Oder Sie kündigen den Vertrag ersatzlos, weil Sie die Wohnung aufgeben. Selbst wenn mit der Kündigung alles glatt über die Bühne geht und Sie die zahllosen Anrufe Ihres bisherigen Providers, der Sie zum Bleiben überreden will, ohne psychische Schäden überstehen, kann doch noch ein dickes Ende kommen. Nämlich dann, wenn Sie Ihren alten vom Provider leihweise zur Verfügung gestellten Router zurückschicken sollen. Das kann teuer werden.

Denn gerade technisch ambitionierte DSL-Nutzer legen den originalen Router ihres Providers oft unbesehen zur Seite und nutzen stattdessen die eigene Fritzbox, weil sie mehr Funktionen bietet und immer zeitnah mit Updates und Sicherheits-Patches versorgt wird, was bei den Leihgeräten der Provider nicht immer der Fall ist. Doch wenn der Zeitpunkt der Vertragsauflösung naht, sollten Sie den nie benutzten Originalrouter unbedingt wiederfinden.

Die Provider verlangen nämlich bei Vertragskündigung die Rücksendung des leihweise zur Verfügung gestellten Routers. Selbst nach vielen Jahren noch. Können Sie den originalen Router aber nicht mehr zurückschicken, weil sie ihn nicht mehr finden, dann wird es richtig teuer. Wobei sich die konkreten Kosten je nach Provider unterscheiden.

Deutsche Telekom: Fünf Jahre muss man abgestuft zahlen

Michaela Weidenbrück, Pressesprecherin der Deutschen Telekom, erklärte uns die Vorgehensweise folgendermaßen: "Am Ende des Mietverhältnisses eines Routers weisen wir auf unsere beim Mietvertragsabschluss vereinbarten Regelungen und die sehr komfortable Möglichkeit hin, den Retourenprozess im Internet unter https://www.telekom.de/retoure zu starten.

Entscheidet sich ein Kunde trotzdem, dass gemietete Gerät noch zu behalten, verlängert sich die Mietzeit und der Kunde zahlt den vereinbarten und bekannten Mietpreis weiter. Erst wenn das Gerät zurückgekommen ist, endet das Mietverhältnis - genau wie dieses für das länger gefahrene Mietauto im Urlaub auch der Fall ist.

In Sonderfällen kann keine Retoure erfolgen, z.B. weil das Gerät vom Kunden stark beschädigt oder entsorgt wurde. In diesen Fällen kündigt die Telekom Deutschland den Mietvertrag für den Router und stellt dem Kunden den Gegenwert des Gerätes in Rechnung. Dieser fällige Betrag wird dem Kunden im entsprechenden Schreiben mitgeteilt.

Dieser Betrag ergibt sich zwingend aus den steuerlichen Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen und darauf aufbauenden Wirtschaftsprüfungsrahmen, denn für Telekommunikationsgeräte wird eine 5-jährige (nicht 3-Jährige wie angenommen) Abschreibungsdauer des Neuwerts des Gerätes vorgeschrieben.

Gemäß dieser Steuer- und Wirtschaftsprüfervorgaben hat zum Beispiel nach zwei Jahren am Ende eines DSL-Vertrags mit Mietrouter der Router mit beispielsweise einem Kaufwert von 165 Euro noch 6o Prozent seines Wertes, woraus sich für den Kunden ein Zahlbetrag von zirka 99 Euro ergibt.

Für die Abwicklung stellen wir unseren Kunden keine Bearbeitungsgebühr in Rechnung." Zitat Ende.

Die Deutsche Telekom kassiert also einen von Jahr zu Jahr niedriger werdenden Betrag vom Kunden für den nicht zurückgeschickten Router. Wobei der Kunde nach zwei Jahren immerhin noch fast 100 Euro berappen muss. Fast schon originell - aber nicht kundenfreundlich - kann man die Begründung ansehen, dass das Finanzamt quasi die Höhe der Kosten vorgibt, die dem Kunden entstehen. Wie Weidenbrück uns gegenüber betont, bleibt der Router über die gesamte Mietzeit Eigentum der Telekom und die Rücksendung ist verpflichtend. Der Kunde muss also auch nach Ablauf des fünften Jahres den Router zurückschicken und kann ihn nicht behalten.

Und nach fünf Jahren?

Doch was passiert, wenn der Kunden den Router nach Ablauf der fünfjährigen Abschreibungsfrist nicht zurückschickt? Kann er den Router dann behalten? Nein, sagt Weidenbrück: "Wenn der Kunde den Router nicht mehr zurücksenden kann, weil defekt oder verlorengegangen, muss er sich bei uns melden und der individuelle Restwert wird ermittelt und ihm mitgeteilt. Auch dann bleibt das Gerät im Eigentum der Telekom." Wie hoch dieser Restwert nach Ablauf der 5-jährigen Abschreibungsfrist noch ist, sagt die Telekom nicht.

Leserin muss doch nichts zahlen

Allerdings schrieb uns mittlerweile eine Leserin, dass die Deutsche Telekom ihren Kunden den Router nach Ablauf der 5-Jahres-Frist durchaus kostenlos überlässt: "Nach fünf Jahren Nutzung beträgt der Router-Restwert (in unserem Fall ein Speedport W 723V) 0 Euro, und der Kunde muss ihn nicht zurückgeben. Darauf haben mehrere Telekom-Mitarbeiter von sich aus aufmerksam gemacht. Die Aufforderung, ihn auf Telekom-Kosten zurückzuschicken, könne man getrost ignorieren.

Genau das haben wir getan. Die Aufforderung ist nach unserem Wechsel zu M-net und die Installation einer Fritzbox zwar mehrmals erfolgt, und von Mitte April bis Ende Juni wurde uns auch noch die Monatsmiete von 1,21 Euro in Rechnung gestellt und summa summarum 3,03 Euro von Konto abgebucht. Inzwischen aber hat die Telekom diese Beträge wieder gutgeschrieben, und ich konnte den Router guten Gewissens bei einer Freundin installieren, die damit für die demnächst zu erwartende Umstellung auf VoIP gerüstet ist.

Ob der Router bei der Telekom bereits abgeschrieben ist, lässt sich auch über die Service-Hotline klären. Nachdem uns einer der Mitarbeiter im T-Punkt darauf hingewiesen hatte, dass der Router nicht mehr zurückgeschickt werden müsse, haben wir vorsichtshalber die 08003301000 angerufen und die Richtigkeit dieser Aussage telefonisch bestätigt bekommen."

Soweit die Zuschrift der Leserin. Diese Vorgehensweise erscheint absolut logisch, nur bestand uns gegenüber die Telekom-Pressesprecherin darauf, dass in jedem Fall ein Restwert berechnet und dem Kunden in Rechnung gestellt würde.

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