Übergangsfrist läuft am 31.08.2012 ab

Vorsicht bei Telefon-, Fax- und E-Mail-Werbung

29.06.2012

Online-Erhebung der Daten

Bei der Erhebung von Daten im Internet ist die Einwilligung am besten durch eine sog. Double-Opt-In-Lösung zu erheben, bei der der Kunde durch Absenden einer E-mail und Anklicken eines Links in einer Bestätigungsemail seine Einwilligung erteilt.

Konsequenzen bei Rechtsverstößen

Seitens der Verletzten drohen Abmahnungen mit Unterlassungsverpflichtungserklärung (30 Jahre gültig), die immer eine Vertragsstrafe und Kostenerstattung vorsehen. Daneben drohen einstweilige Verfügung und Klage.

Ansprüche bestehen in Form von Unterlassungs-, Auskunfts-, Vernichtungs-, Schadensersatz-, Löschungs- und Kostenerstattungsansprüchen.

Nach strafrechtlichen Vorschriften drohen Freiheits- und Geldstrafen.

Seitens der Behörden ist vornehmlich die Bundesnetzagentur zuständig. Bis Ende Juni 2011 verhängte sie Geldbußen in Gesamthöhe von 4.344.500 EUR.

Darüber hinaus drohen die Sperrung von Daten gem. § 20 BDSG, Strafanzeige, Strafverfahren, Bußgeldverfahren (z. B. Ordnungswidrigkeit bei unerlaubter Telefonwerbung gem. § 20 UWG: Geldbuße bis zu 50.000 EUR; § 43 BDSG: Ordnungsgelder bis 50.000 € bei formalen Verstößen, Ordnungsgelder bis 300.000 € bei unbefugter Datenverwendung)

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