Übergangsfrist läuft am 31.08.2012 ab

Vorsicht bei Telefon-, Fax- und E-Mail-Werbung

29.06.2012

Fazit

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass folgende Werbeformen nach den folgenden Gesetzen möglich sind:

UWG:

- Briefkastenwerbung, Briefwerbung: ja; nein, wenn Sperrvermerk

- Telefon: Gegenüber Verbrauchern: Nein, nur mit vorheriger Einwilligung; gegenüber Unternehmern: ja, mit vermuteter Einwilligung

- Fax, E-Mail, Newsletter: nein, nur mit vorheriger Einwilligung

- Social Media: E-Mails: nein, nur mit vorheriger Einwilligung

Datenschutz:

Briefkasten-, Briefwerbung, Telefon, Fax, E-Mail, Newsletter: nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Einwilligung

Ausnahme bei Briefkasten- und Briefwerbung: Listenprivileg: dort ja

Social Media: E-Mails: nein, nur mit vorheriger Einwilligung

Dies zeigt, dass der Datenschutz strenger als das UWG ist, daher ist immer eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich!

Die einzelnen Gesetzes schreiben auch unterschiedliche Dokumentationen vor: Nach dem BDSG ist eine schriftliche Dokumentation und eine separate Hinweisklausel erforderlich.

Nach dem UWG ist zwar eine ausdrückliche Einwilligung bezüglich einer bestimmten Werbeform, nicht jedoch die Schriftform erforderlich.

Da das Datenschutzrecht strenger ist, sollten daher alle Einwilligungen schriftlich eingeholt werden.

Insgesamt wird den Unternehmen somit die Erhebung von Daten zu Werbezwecken erschwert, aber dennoch nicht unmöglich gemacht. Wichtig ist, dass die Unternehmen ihre Kundendatenbanken schnellstmöglich den gesetzlichen Vorschriften anpassen, da die Übergangsfrist z. B. im Datenschutzrecht am 31.8.2012 endet und ansonsten Abmahnungen und Bußgelder drohen. (oe)

Der Autor Manfred Wagner ist Rechtsanwalt sowie Mitglied der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. (www.mittelstands-anwaelte.de). Die Autorin Daniela Wagner LL.M. ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz.
Kontakt:
Wagner Rechtsanwälte, Großherzog-Friedrich-Str. 40, 66111 Saarbrücken, Tel.: 0681 958282-0, E-Mail: wagner@webvocat.de, Internet: www.webvocat.de

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