Smartphone-Zombies

Vorsicht – Smombies sind unterwegs



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Passanten, die auf ihr Smartphone starren und Nachrichten lesen oder schreiben, während sie gesenkten Hauptes den Verkehr behindern, sind keine Seltenheit mehr. Diese Entwicklung ist auch nicht ganz ungefährlich, warnen die Arag-Experten.

Fast alle kennen die Geschichte vom Hans-Guck-in-die-Luft. Seit 1845 mahnt diese Episode aus dem Struwwelpeter des Frankfurter Arztes und Psychiaters Heinrich Hoffmann unsere Kinder, offenen Auges durch die Welt zu gehen, um nicht zu stolpern oder zu stürzen. Fußgänger, die entzückt den Flug der Schwalben verfolgen, während sie die Fahrbahn überqueren, sind daher hierzulande auch selten zu beobachten.

Wer im Straßenverkehr mit dem Handy oder Smartphone beschäftigt ist, gefährdet sich und andere.
Wer im Straßenverkehr mit dem Handy oder Smartphone beschäftigt ist, gefährdet sich und andere.
Foto: TonyV3112 - shutterstock.com

Passanten, die gebannt auf ihr Smartphone starren und Nachrichten lesen oder schreiben, während sie gesenkten Hauptes den Verkehr behindern, sind hingegen keine Seltenheit mehr. Das immer häufigere Auftreten der sogenannten Smombies stellt eine nicht ganz ungefährliche Entwicklung dar, finden nicht nur die Arag-Experten.

Handy im Straßenverkehr

Wer im Auto hinter dem Steuer sitzt, darf keinesfalls während der Fahrt telefonieren! Es sei denn, er nutzt eine Freisprechanlage. Dem Fahrer ist es also nicht erlaubt, ein Handy zu nutzen, wenn er es dafür aufnehmen oder halten muss. Dabei ist es unerheblich, um welche der zahlreichen Funktionen eines modernen Handys oder Smartphones es geht. Für Fehlverhalten brummt der Staat dem Fahrer ein Bußgeld auf: 60 Euro sind bisher der Regelsatz. Ab diesem Betrag gibt es auch mindestens einen Punkt im Verkehrszentralregister.

Was eine Handynutzung ist, nimmt der Gesetzgeber sehr streng: Fühlt sich ein Autofahrer beispielsweise vom Handyklingeln genervt, nimmt das Gerät auf und drückt den Anrufer weg, ist das schon eine verbotene Nutzung des Handys.

In einem konkreten Fall sollte der Fahrer 50 Euro Strafe zahlen. Auf die Argumentation des Fahrers, dass ein Wegdrücken des Anrufers gerade das Gegenteil einer Benutzung sei, ließ sich das Gericht nicht ein (OLG Köln, Az.: Az. III-1 RBs 39/12).

Auch wer eine SMS liest und das Mobiltelefon dazu etwa aus der Mittelkonsole nimmt, handelt ordnungswidrig. Dasselbe gilt für Autofahrer, die das Handy hochnehmen, um einen Blick auf die Uhrzeit im Handydisplay zu werfen. Ebenfalls untersagt: Notizen lesen, die man sich vorher auf seinem Handy gemacht hat (OLG Hamm, Az.: 2 Ss OWi 402/06 und Az. 2 Ss OWi 177/05 und Az. 2 Ss OWi 1005/02).

Aber auch mit dem Handy am Ohr ist das Radfahren strikt verboten. Radfahrer, die mit einem Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung am Lenker erwischt werden, müssen 25 Euro zahlen. Das Musikhören oder Telefonieren per Ohrstöpsel oder Kopfhörer ist hingegen erlaubt, solange der Ton nicht so laut gestellt ist, dass Warnsignale nicht mehr wahrgenommen werden können. Für Verkehrsteilnehmer, die auf Schusters Rappen unterwegs sind, gelten solche Regelungen allerdings nicht.

Fußgänger mit Handy und "Smombies"

Fußgänger dürfen ihr Handy selbstredend zu jeder Zeit auf der Straße zücken, telefonieren und SMS lesen und beantworten. Die Straßenverkehrsordnung macht da keine Einschränkungen. Trotzdem gilt auch für Fußgänger am Handy § 1 der StVO: "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht." Das gilt selbstverständlich auch für Fußgänger. Weiter heißt es: "Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

Streng genommen kann man dieser Grundregel entnehmen, dass schon ordnungswidrig handelt, wer andere Verkehrsteilnehmer behindert, weil er mit dem Smartphone beschäftigt ist. Auch Fußgänger können daher mit einer Verwarnung von fünf bis zehn Euro belegt werden, wenn sie ihre Sorgfaltspflicht verletzen. Doch dazu kommt es derzeit noch eher selten.

Solche teilweise selbstvergessenen bis rücksichtslosen Verkehrsteilnehmer heißen übrigens jugendsprachlich Smombies. Dieser Zusammenschluss der Wörter "Smartphone" und "Zombies" wurde 2015 im Auftrag des Langenscheidt-Verlags von einer Jury zum sogenannten "Jugendwort des Jahres" in Deutschland gewählt. Mit Smombies sind also Menschen gemeint, die durch den ständigen Blick auf ihr Smartphone so stark abgelenkt sind, dass sie ihre Umgebung kaum noch wahrnehmen. Im Straßenverkehr ist das ein durchaus gefährlicher Umstand.

In Augsburg werden Bodenampeln getestet, die Smombies auf den Verkehr aufmerksam machen sollen.

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