Keine Angst vor Abmahnungen

Wann das Widerrufsrecht nicht gilt

01.04.2009

Fälle, in denen ein Widerrufsrecht grundsätzlich nicht besteht

§ 312 d Abs. 4 BGB sieht verschiedene Ausschlussgründe für ein Widerrufsrecht vor, bei denen, so der Gesetzestext, das Widerrufsrecht nicht besteht, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Ausschlussrecht "Kundenspezifikation"

§ 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB sieht vor, dass das Widerrufsrecht nicht besteht bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten werden würde.

Die Norm enthält somit eine Menge Ausschlussgründe. Im Einzelnen:

In der Praxis taucht regelmäßig die Frage auf, wann eine Kundenspezifikation im Rechtssinne eigentlich gegeben ist. Nach der Kommentar-Definition liegt eine Kundenspezifikation dann vor, wenn eine Sache so speziell ist, dass sie wegen der Berücksichtigung der Wünsche des Verbrauchers im Falle des Widerrufes nicht mehr oder nur mit einem unzumutbaren Preisnachlass wieder verkauft werden kann. Ein klassisches Beispiel ist ein Anzug, der speziell für einen Kunden geschneidert wird. Bei vielen weiteren Produkten wird es jedoch schon zweifelhaft. So hat bspw. der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 19.03.2003, Az.: VIII-ZR 295/01, entschieden, dass ein Computer, der mit Standardbauteilen modifiziert wurde, im Rechtssinne keine Kundenspezifikation darstellt. Hintergrund war, dass die Standardbauteile in der Regel zusammengesteckt sind, somit im Falle des Widerrufes einfach wieder auseinandergenommen werden können.

Letztlich kommt es immer darauf an, ob eine spezielle Ware im Falle des Widerrufes wieder verkauft werden kann. Ungeklärt ist nach unserer Auffassung bspw. die Frage, was mit Ware ist, die speziell für einen Kunden auf seine Bestellung hin bei einem Händler bestellt wird und die dann ggf. nicht mehr absetzbar ist, wenn der Verbraucher den Vertrag widerruft.

Zweifel an einer Kundenspezifikation können ferner gegeben sein, wenn auf Grund von Auswahlmöglichkeiten ein Standardprodukt in vielen Formen und vorgegebenen Farben bestellt werden kann. Ein Klassiker der Kundenspezifikation sind eigene Bilder, die über einen Internetanbieter ausgedruckt und verschickt werden. Gleiches gilt auch für bedruckte T-Shirts, Becher oder sonstige Accessoires.

Der Punkt "eindeutig auf persönliche Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnittene Waren" bleibt unklar und ist in unserer Praxis bisher noch nicht vorgekommen.

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