Keine Angst vor Abmahnungen

Wann das Widerrufsrecht nicht gilt

01.04.2009

Ausschlussgrund "Lieferungen von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten"

Dieser Ausschlussgrund gemäß § 312 d Abs. 3 Nr. 3 BGB bezieht sich nach unserer Auffassung nur auf aktuelle Zeitungen und Zeitschriften oder Illustrierte, somit nicht auf antiquarische Produkte. Nicht erfasst hiervon sind im Übrigen Kalender.

Ausschlussgrund "Versteigerung"?

Diesen Punkt haben wir nur zur dogmatischen Vollständigkeit in diesen Beitrag mit aufgenommen. Bis zu einer klärenden Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2004 (Az.: VIII-ZR 375/03) war heftigst umstritten, ob eBay-Auktionen eine Versteigerung darstellen, mit der Folge, dass dort kein Widerrufsrecht besteht. Diese Diskussion ist vollkommen erledigt und tot. Auch bei eBay und anderen "Auktionshäusern" im Internet besteht ein Widerrufsrecht.

Es gibt noch weitere Ausschlussgründe in § 312 d Abs. 4 BGB, die jedoch nur selten praxisrelevant sind.

Grundsätzlich ist auffällig, dass viele Rechtsfragen noch nicht abschließend gerichtlich geklärt sind. Ein Grund mag sein, dass es wohl gar nicht so oft zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Verkäufern und Verbrauchern zur Frage des Widerrufsrechts kommt, wie man auf Grund der Tatsache, wie oft das Widerrufsrecht Gegenstand von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen ist, eigentlich annehmen könnte. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Rechtsanwalt Johannes Richard, c/o Rechtsanwälte Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen, Richard Wagner Straße 14, 18055 Rostock, Tel.: 0381 448998-0, E-Mail: rostock@internetrecht-rostock.de, Internet: www.internetrecht-rostock.de

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