Handy, Kühlschrank und Co.

Wann eine Garantieverlängerung sinnvoll ist



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Die Arag-Experten schildern aus Sicht der Verbraucher die häufigsten vertraglichen Tücken einer Garantieverlängerung.

Viele Händler bieten ihren Kunden eine Garantieverlängerung von zwei auf vier oder fünf Jahre an. Bei besonders hochwertigen Geräten wird diese oft noch mit einer Art Diebstahl- und Vollkaskoschutz kombiniert. Damit ist dann zum Beispiel das Handy oder der Kühlschrank versichert. Die Arag-Experten machen auf die vertraglichen Tücken aufmerksam.

Gewährleistungsansprüche und Garantie - wo ist der Unterschied?

Die Gewährleistungsansprüche der Kunden sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und bestehen immer dann, wenn die Ware einen Sach- oder Rechtsmangel aufweist, der schon zum Zeitpunkt der Lieferung vorlag. Diese Ansprüche richten sich gegen den Verkäufer als Vertragspartner und nicht gegen den Hersteller.

Eine Garantie ist dagegen eine freiwillige Zusage entweder des Verkäufers oder häufiger des Herstellers, die neben den gesetzlichen Mängelansprüchen besteht. Mit ihr sichert der Garantiegeber z.B. eine bestimmte Beschaffenheit der Ware zu. Oder er garantiert, dass die Ware diese Beschaffenheit über einen bestimmten Zeitraum behält. Vorteil für den Kunden: Es spielt keine Rolle, ob die Ware schon bei der Lieferung mangelhaft war oder der Defekt erst später innerhalb der Garantiefrist auftritt.

Eine Garantie kann auf fünf Jahre verlängert weden.
Eine Garantie kann auf fünf Jahre verlängert weden.
Foto: pico - Fotolia.com

Aber gerade weil die Garantie eine freiwillige Angelegenheit ist, ist es Sache des Herstellers, in den Garantiebedingungen festzulegen, wie lange die Garantie gelten soll. Bei teureren elektronischen Geräten gilt meist eine einjährige Herstellergarantie. Für den Kunden sind Reparaturen in diesem Zeitraum kostenlos.

Einfache und erweitere Garantieverlängerung

Bei der angebotenen Garantieverlängerung geht es eigentlich um zwei Produkte: um eine einfache oder eine erweitere Garantieverlängerung. Die einfachen Garantieverlängerungen erweitern die Rechte gegenüber dem Garantiegeber zeitlich, wenn sich ein Produktmangel am Gerät zeigt. Dann hat der Kunde drei oder vier Jahre Anrecht auf kostenlose Behebung der Mängel. Eine erweiterte Garantieverlängerung sichert den Kunden ebenso bei Produktmängeln ab, bietet darüber hinaus aber oft einen Zusatzschutz - etwa dann, wenn das Gerät durch unsachgemäße Handhabung beschädigt, gestohlen oder zerstört wird.

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