Krach

Was zumutbar ist und wo der Spaß aufhört

20.11.2012
Dauerhafter Lärm macht krank. Daher ist es besonders ärgerlich, wenn er nicht einmal vor dem eigenen Zuhause haltmacht. Was hinzunehmen ist und was nicht, sagen die Arag-Experten.

Der Mensch ist unentwegt tausenden Geräuschen ausgesetzt und das 24 Stunden am Tag. Dass er da das Bedürfnis verspürt, einmal abzuschalten ist nicht nur verständlich, sondern auch gesund. Denn dauerhafter Lärm macht krank. Daher ist es besonders ärgerlich, wenn er nicht einmal vor dem eigenen Zuhause halt macht. ARAG Experten erklären, was an Krach zumutbar ist und wo der Spaß aufhört.

Regeln

Generell sollte für ein gepflegtes Miteinander gerade in Mehrfamilienhäusern darauf geachtet werden, dass zwischen 22 Uhr und 6 oder 7 Uhr sowie mittags zwischen 13 und 15 Uhr Zimmerlautstärke herrscht. Das bedeutet, dass Geräusche außerhalb der Wohnung beziehungsweise im Wortsinn des Zimmers nicht mehr wahrnehmbar sein sollten. Diese Lautstärke kann demnach je nach Wohnsituation, Bodenbelag oder Dämmung individuell variieren, ist aber trotzdem gut einschätzbar. Zudem dürfen Geräte wie Rasenmäher oder Heckenscheren an Sonn- und Feiertagen gar nicht und an den restlichen - je nach Gerätetyp - von 7 bis 20 Uhr in Betrieb genommen werden, wissen die ARAG Experten.

Feiern - eine Ausnahme?

Es gibt Stammtischweisheiten, die besagen, einmal im Jahr darf jeder ohne Rücksicht eine Party feiern. Gleiche Aussagen gibt es mit: dreimal pro Jahr oder gar einmal im Monat. Alles falsch, wissen die ARAG Experten. Partys dürfen theoretisch so oft gefeiert werden wie gewünscht, jedoch unter Einhaltung der Zimmerlautstärke ab 22 Uhr. Das bedeutet Stereoanlage leiser drehen, Stimmen dämpfen und am besten Fenster schließen. Möchte man einmal über die Stränge schlagen, sollten die Nachbarn dieser Feier zustimmen oder direkt mitfeiern. Eine Art Ausnahme von dieser Regel gibt es natürlich auch, selbst wenn sie gesetzlich nicht fixiert ist: Silvester. In dieser Nacht wird davon ausgegangen, dass nahezu jeder noch nach 22 Uhr wach ist.

Duschen, Stampfen, Leben

Nächtliches Duschen und die Betätigung der Toilettenspülung sind Geräuschquellen, die Nachbarn regelmäßig aneinander raten lassen. Wer sich hier belästigt fühlt, sollte sich aber ein dickeres Fell zulegen, raten die Arag-Experten. Denn diese Art von Lärm gehört zum Leben dazu und ist hinzunehmen. Wenn sich eine Mietpartei jedoch arg dadurch gestört fühlt, sollte sie den Kontakt zum Vermieter suchen. Gegebenenfalls lässt sich am Schallschutz etwas ändern. Ebenso verhält es sich bei sehr lauten Gehgeräuschen. Erst wenn die Trittschallwerte aus der DIN-Norm 4109 überschritten werden, kann gegen Stampfen aus der Nachbarwohnung vorgegangen werden. Oder, wenn es wirklich unverhältnismäßig ist: So gaben die Hamburger Richter einer Dame Recht, die sich durch ihre High-Heels tragende Nachbarin gestört fühlte (LG Hamburg, Az.: 316 S 14/09). Es sei zumutbar, solche Schuhe an der Wohnungstür auszuziehen, da weder Fliesen noch Laminat deren Tritte ausreichend dämpften. Allerdings handelte es sich bei dem Gebäude um einen ohnehin hellhörigen Altbau.

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