Eine Frage der guten Sitten

Welche Kfz-Zeichen tabu sind



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Die Arag-Experten sagen, welche Buchstaben- und Zahlenkombinationen bei Autokennzeichen seitens der Behörden verboten sind.

Annegret Neumann aus Itzehoe freute sich über ihr neues Auto. Was noch fehlte, war das Nummernschild - vorzugsweise mit ihren Initialen. Doch bei der Zulassungsstelle machte man ihr einen Strich durch die Rechnung. Die Initialen "AN" werden in Itzehoe nicht ausgegeben! Ihre Schwester Gabriele fuhr aber mit ihren Initialen nach der Ortskennung durch die Gegend und der Schwager hatte sich im nahegelegenen Bad Segeberg gegen Entgelt sogar das Kennzeichen SE-XY reservieren lassen. Die junge Frau wandte sich an ihre Rechtschutzversicherung. Nicht, um das Wunschkennzeichen einzuklagen, aber sie wollte wissen, was dahinter steckte? Die Rechtsexperten von ARAG JuraTel® - dem telefonischen Beratungsdienst des Düsseldorfer Rechtschutzversicherers - schafften Klarheit.

Nummernschilder und die "guten Sitten"

Im überwiegenden Teil der Fälle versuchen Behörden - meist gegen eine Gebühr - individuelle Kennzeichen zu ermöglichen, berichten die ARAG Rechtsexperten. Die Initialen sind ein Klassiker. Aber es gibt auch andere Wünsche, wie das "SE-XY-Beispiel" von Frau Neumanns Schwager zeigt. Wird ein Wunschkennzeichen untersagt, dann meist mit Verweis auf Paragraf 8 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Dort steht: "Die Zeichenkombination der Erkennungsnummer sowie die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen."

Bestimmte Kürzel für Autokennzeichen sind gesetzlich verboten. Allerdings gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung.
Bestimmte Kürzel für Autokennzeichen sind gesetzlich verboten. Allerdings gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung.
Foto: M. Schuppich - Fotolia.com

Aber was hat das mit Annegret Neumann zu tun? Ihr Wunschkennzeichen war IZ-AN. Rückwärts gelesen ergibt das Nazi! Da wäre die junge Frau in 100 Jahren nicht drauf gekommen. Und so sollte es eigentlich bei den meisten deutschen Autofahrern sein. Leider ist es das nicht. Damit Autofahrer mit rechter Gesinnung sich zu ihrer menschenverachtenden Einstellung nicht auch noch per Nummernschild bekennen können, sind Kennzeichenkürzel mit Nazi-Codes verboten.

Deutschlandweit verbotene Kürzel

Es gibt Kürzel, die in ganz Deutschland verboten sind: HJ, KZ, SA und SS wird auf keinem Nummernschild in der Bundesrepublik ausgestellt. Darüber hinaus gibt es in verschiedenen Bundesländern noch weitere Tabu-Kennzeichen, die sich aus der Kombination der verschiedenen Ortkennungen ergeben oder bestimmte Zahlencodes beinhalten. Einige Beispiele:

Schleswig Holstein

• HEI-L

• IZ-AN

Sachsen-Anhalt

• Verbotene Zifferkombination: 88

• Verboten im Saalekreis: SK-IN

Rheinland-Pfalz

• SD (Reichssicherheitsdienst. SS-Einheit zum Personenschutz von Adolf Hitler)

• Verbotene Kombinationen: HH-88 und HH-18

Bayern

• N-PD-

• N-SU-

• Verboten in Kombination: Verbotene Kombinationen: HH-88,HH-18, AH-88 und AH-18

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