Wer übernimmt die Fahrtkosten?

08.06.2006

Es gehört zum guten Ton, dass Unternehmen ihren Bewerbern die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch erstatten - unabhängig davon, ob der Kandidat den Job bekommt oder nicht. Doch die ARAG-Rechtsexperten warnen Bewerber davor, diese Gepflogenheit allzu sehr zu strapazieren. Dabei verweisen sie auf zwei markante Fälle, in denen die unbescheidenen Bewerber das Nachsehen hatten.

Im ersten Fall leistete sich der Bewerber ein Taxi für 60 Euro, obwohl er mit der Straßenbahn bequem und natürlich sehr viel günstiger zum Vorstellungsgespräch hätte gelangen können. Zwar erwähnte die Firma in der Einladung auch die Erstattung von Taxikosten, doch die Richter unterstützen diese Verschwendung nicht, und so musste der Kandidat - der den Job im Übrigen nicht bekam - die Hälfte der Taxifahrt selbst zahlen.

Im zweiten, noch dreisteren Fall verlangte ein Bewerber, der zunächst angenommen, aber nach sechs Wochen schon wieder entlassen worden war, rund 1.000 Euro Fahrtkosten für Termine zu Vorstellungsgesprächen. Da er jedoch schon 15.000 Euro Abfindung für die kurzfristige Kündigung erhalten hatte, waren die Richter der Ansicht, dass diese hohe Summe auch die Fahrtkosten abdecke (LAG Nürnberg, Az.: 6 Sa 882/02).

Marzena Fiok

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