Systemhauskongress Chancen 2015

Wofür haften Service Provider?

freier Autor in München
Auf dem ChannelPartner-Systemhauskongress Chancen 2015 geht Rechtsanwalt Dr. Christoph Ritzer gezielt auf rechtliche Aspekte und Fragen ein, die beim Vertrieb von Managed Services entstehen.

Es ist leicht, in das Managed-Service-Geschäft einzusteigen, um das eigene Produktportfolio zu erweitern und im Wettbewerb bestehen zu können. Doch aufgepasst: Wenn Systemhäuser Dienste und Services verschiedener Hersteller vertreiben, entstehen zwangsläufig komplexe rechtliche Fragen. Wer ist zum Beispiel für welche Leistungen verantwortlich - Service Provider, Hersteller oder beide? Was sind die Knackpunkte in Verträgen? Wie steht es um die Frage des Datenschutzes der Kunden?

In seinem Vortrag "Steuerung und Haftung von Providern in einem Multi-Provider-Umfeld, Möglichkeiten zur vertraglichen Gestaltung", gibt der Rechtsanwalt Dr. Christoph Ritzer auf dem ChannelPartner-Systemhauskongress "Chancen 2015" am 28. August Antworten auf diese Fragen und spricht über den aktuellen Trend, dass Kunden ihre IT-Ausstattung zunehmend standardisiert und modularisiert beziehen. "Service Provider müssen sich darauf einstellen, dass sie teilweise austauschbare Leistungen erbringen, selbst von anderen Providern gesteuert werden und eng mit Konkurrenten zusammenarbeiten müssen. Rechtlich wirft dies eine Reihe an schwierigen und komplexen Fragen auf", sagt Ritzer.

Hält den Vortrag "Steuerung und Haftung von Providern in einem Multi-Provider-Umfeld, Möglichkeiten zur vertraglichen Gestaltung"auf dem Systemhauskongress Chancen 2015: Rechtsanwalt Dr. Christoph Ritzer
Hält den Vortrag "Steuerung und Haftung von Providern in einem Multi-Provider-Umfeld, Möglichkeiten zur vertraglichen Gestaltung"auf dem Systemhauskongress Chancen 2015: Rechtsanwalt Dr. Christoph Ritzer

Abgestimmte Leistungsbeschreibungen

Ein Themenkomplex im Vortrag Ritzers wird die Situation sein, wenn ein Kunde eine End-to-End-Verantwortung über die gesamte Prozesskette fordert. So ist es hierbei wichtig, dass Leistungsbeschreibungen unterschiedlicher Provider aufeinander abgestimmt sind. Außerdem sollte die Frage geklärt sein, ob die Provider sich gegenseitig steuern können und ob dies dazu führt, dass ein Provider im Namen des Kunden handeln muss. Es ist beispielsweise die Situation denkbar, dass ein Systemhaus als Support-Ansprechpartner für Services fungiert, die es selbst dem Kunden ursprünglich gar nicht verkauft hat. Vielmehr hat der Kunde beispielsweise aus preislichen Gründen auf eigene Faust einen Service Provider engagiert, fordert aber vom Systemhaus einen entsprechenden Support bei späteren Problemen. Vor allem bei Storage- und Netzwerkdiensten ist dies ein Trend, den Ritzer sieht.

Community erleben
Sie suchen frische Impulse für Ihr Geschäft? Sie wollen sich über die IT-Trends von morgen informieren? Sie wollen mit Kollegen aus der Branche Ihre Erfahrungen austauschen und neue Kontakte knüpfen? Dann sollten Sie sich den 27. und 28. August reservieren für den "Systemhauskongress - Chancen 2015" in Düsseldorf.

Datenschutz wird immer wichtiger

Das Thema Datenschutz ist schon immer ein heikles. Seit der NSA-Affäre sind Kunden noch verunsicherter und skeptischer, wenn es um die Auslagerung ihrer Daten geht. Hier ist es wichtig, dass Service Provider genau Bescheid wissen, einerseits, um sich selbst rechtlich abzusichern, andererseits, um Fragen von Kunden klar und eindeutig zu beantworten. Bereits bei der Frage, wo die Daten geographisch gespeichert werden (z.B. Europa oder außerhalb Europas), ergeben sich unterschiedliche Maßnahmen, die seitens des Service Providers zu ergreifen sind, um nicht am Ende viel Lehrgeld bezahlen zu müssen. "Service Provider müssen sich darauf einstellen, dass Datenschutz für Kunden immer wichtiger wird. Dies führt schon heute verstärkt zu Kontrollen", sagt Ritzer.

Rechtsbeistand erbeten

Die meisten Systemhäuser können diese rechtlichen Fragen und Aspekte beim Vertrieb von IT-Dienstleistungen und -Services nicht ausreichend bewerten. Daher ist es äußerst ratsam, sich bei der Ausgestaltung von Verträgen rechtlichen Beistands zu bedienen. Anwälte wie Dr. Ritzer entwerfen Verträge, prüfen Leistungs- und Service-Level-Beschreibungen sowie technische Dokumente auf ihre rechtliche Tauglichkeit.

Wenn Sie einen ersten tieferen Einblick in dieses wichtige Thema erhalten möchten, lädt die ChannelPartner Sie herzlich dazu ein, am Systemhauskongress Chancen 2015 am 27. und 28. August in Düsseldorf teilzunehmen und Hr. Dr. Ritzer persönlich kennenzulernen. Die Anmeldung ist hier möglich. Weitere Informationen sowie die Agenda der beiden Kongresstage finden Sie unter http://www.chancen2015.de/.

Zur Startseite