WSJ: Google muss neuen Vergleich für Buchprojekt bis 9. November vorlegen

08.10.2009
NEW YORK (Dow Jones)--Im Streit von Google mit Verleger- und Autorenverbänden um die Digitalisierung von Büchern müssen die Beteiligten dem zuständigen Gericht bis zum 9. November einen überarbeiteten Entwurf ihres Vergleichs vorlegen. Diesen Termin setzte der New Yorker Richter Denny Chin am Mittwoch. Darin müssen die Kontrahenten zahlreichen Einwänden gegen die ursprüngliche Vergleichsvereinbarung Rechnung tragen, deretwegen das Gericht den Vergleich abgelehnt hatte.

NEW YORK (Dow Jones)--Im Streit von Google mit Verleger- und Autorenverbänden um die Digitalisierung von Büchern müssen die Beteiligten dem zuständigen Gericht bis zum 9. November einen überarbeiteten Entwurf ihres Vergleichs vorlegen. Diesen Termin setzte der New Yorker Richter Denny Chin am Mittwoch. Darin müssen die Kontrahenten zahlreichen Einwänden gegen die ursprüngliche Vergleichsvereinbarung Rechnung tragen, deretwegen das Gericht den Vergleich abgelehnt hatte.

Bedenken hatte das US-Justizminsterium geltend gemacht. Es sieht in der alten Vergleichslösung von Google mit dem US-Verlegerverband AAP sowie der Schriftstellervereinigung Author's Guild die Gefahr einer Monopolbildung.

Seit 2004 hat Google Millionen von Büchern - teils in Zusammenarbeit mit den Verlagen - elektronisch erfasst und ins Internet gestellt. Im Rahmen eines Vergleichs wollte Google den Online-Zugang zu Büchern verkaufen und im Gegenzug Autoren und Verlage an den Einnahmen beteiligen.

Da die Lösung auch Bücher einschloss, dessen Verlage nicht bekannt bzw nicht mehr existent sind, bekundeten zahlreiche Kritiker Bedenken, Google könnte ein monopolartige Stellung erreichen. Da nach der nun für Anfang November terminierten Verhandlung die drei Parteien zwei Monate Zeit haben, rechnen Experten Anfang kommenden Jahres mit einer endgültigen Lösung. Wie diese aussehen soll, ist derzeit noch unklar.

Webseite: www.google.de -Von Jessica E. Vascellaro, The Wall Street Journal; +49 (0)69 - 29725 103, unternehmen.de@dowjones.com DJG/eyh/rio Besuchen Sie auch unsere Webseite http://www.dowjones.de

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