Änderungen beim elektronischen Postfach

Zugang zum elektronischen Rechtsverkehr



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Eine qualifizierte elektronische Signatur ist für Unternehmen obligatorisch. Für Firmen, Behörden und Bürger kommen ab Januar 2016 vier Alternativen infrage.

Mit dem elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) gelingt es Unternehmen, Behörden und Bürgern, effizient, einfach und rechtssicher mit Gerichten zu kommunizieren. Der durch die Justiz auf der Internetseite www.egvp.de zum Download bereitgestellte EGVP-Installer wurde jedoch zum 01.01.2016 abgekündigt. Die bewährten Infrastrukturkomponenten können zwar weiterhin verwendet werden, jedoch wird die Bereitstellung der Sende- und Empfangskomponente, also einer sogenannten EGVP-Bürger-Client-Software, ausnahmslos Software-Herstellern überlassen. Zum 01.10.2016 wird der EGVP-Bürger-Client dann komplett abgeschaltet. Darauf machen die IT-Sicherheitsexperten der PSW Group (www.psw-group.de) aufmerksam.

Ohne Unterschrift geht nichts im Geschäftsleben und in der Behördenkommunikation - das gilt auch für den elrktronischen Rechtsverkehr.
Ohne Unterschrift geht nichts im Geschäftsleben und in der Behördenkommunikation - das gilt auch für den elrktronischen Rechtsverkehr.
Foto: Eisenhans - Fotolia.com

"Für Firmen, Behörden und Bürger kommen ab Januar 2016 vier Alternativen in Frage: Sie können ein Drittprodukt verwenden, welches für den elektronischen Rechtsverkehr registriert ist. Eine Zusammenstellung darüber findet sich auf der Website der EGVP. Auch die Nutzung einer eigenentwickelten Sende- und Empfangskomponente ist möglich. Alternativ können Anwender die EGVP-Enterprise bei der Justiz beantragen und in ihre Fachsoftware integrieren. Es handelt sich dabei jedoch um eine Serveranwendung, die auf lokalen Arbeitsplätzen nicht läuft. Die vierte Möglichkeit wäre, eine spezifische Lösung zu verwenden, die durch zuständige Rechenzentren oder einem Hersteller für Fachsoftware bereitgestellt wird", informiert Christian Heutger, Geschäftsführer der PSW Group.

Insbesondere Unternehmen können durch die elektronische Kommunikation mit Gerichten effizienter arbeiten, da sie unabhängig von Uhr- und Öffnungszeiten mit Gerichten und Behörden kommunizieren können. "Da die Übertragung auf den OSCI-Standards beruht, ist die Kommunikation sicher und zuverlässig, denn kryptografische Mechanismen werden eingesetzt, um sie zu schützen", erläutert der IT-Sicherheitsexperte. Insgesamt sparen Unternehmen Zeit sowie Kosten und Empfänger haben die Möglichkeit, Dokumente elektronisch weiterzuverarbeiten. Anstatt auf Informationen warten zu müssen, erhalten Absender sofort eine signierte Eingangsbestätigung von der jeweiligen Empfangseinrichtung des Gerichts bzw. der Behörde. "Wenngleich die Änderungen zum 01.01.2016 etwas kompliziert erscheinen, haben Unternehmen nach einem einmaligen Einrichtungsaufwand den kompletten elektronischen Rechtsverkehr aus einer Hand. Sie benötigen lediglich eine Software, um Nachrichten zusammenzustellen, zu signieren, zu verschlüsseln und sicher zu übertragen", fasst Heutger zusammen.

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