Zweiter Draft ist verabschiedet

29.01.2007

Nach langen Debatten hat die Arbeitsgruppe IEEE 802.11n den zweiten Vorschlag ("Draft") des Hochgeschwindigkeitsstandards verabschiedet. Der erste Entwurf war im Mai vorigen Jahres kläglich gescheitert: Nur 46 Prozent der Abstimmungsberechtigten votierten für ihn. Laut Bill McFarland, einem Mitglied der Arbeitsgruppe, waren diesmal alle Beteiligten mit dem Entwurf zufrieden.

Version 2.0 - also eigentlich Version 1.1 - garantiert Chipanbietern wie Atheros, Intel (siehe Seite 23) oder Apple, dass sie, nach minimalen Veränderungen der Firmware, ihren Kunden berichten können, sie könnten bereits gekaufte 802.11n-Produkte weiter einsetzen.

Eine wesentliche Änderung gegenüber dem ersten Vorschlag stellt die Definition des Sendekanals mit 40 MHz Bandbreite dar. Zwei 20-MHZ-Kanäle sollen jetzt die Geräte berücksichtigen, die auf der langsameren 2,4-GHz-Frequenz arbeiten. Die Aufteilung in zwei Kanäle bewirkt, dass in diesem Fall ein Kanal mit 20 MHz sendet. 802.11n ist dank MIMO (Multimedia-In, Multimedia-Out) in der Lage, gleichzeitig auf zwei Kanälen zu senden.

Weitere Änderungen sorgen dafür, dass ein 802.11n-Gerät prüft, ob beide Kanäle frei für Datenübermittlung sind, und dass Bluetooth-Geräte mittels Signal mitteilen können, dass sie keine Übertragung über den 40-MHz-Modus wünschen. Schließlich werden 802.11a-Geräte, die auf 5 GHz senden, die gesamte Bandbreite von 40 MHz nutzen können.

Der neue Vorschlag soll Ende März verabschiedet werden; ihm soll im Mai der endgültige Vorschlag 3.0 folgen, der die Zustimmung von 75 Prozent der Mitglieder braucht. Im besten Fall wird Januar 2008 in einer geheimen Abstimmung die Version 3.0 durchgewunken. Im Oktober 2008 soll der Standard dann offiziell vorgestellt werden. Wolfgang Leierseder

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