Meldungen vom 13.05.2011

  • Chinesischer TV-Riese

    Changhong setzt zum Großen Sprung nach Europa an

    Im Heimatland China gilt Changhong als einer der größten Hersteller von Unterhaltungselektronik. Mit LCD- und Plasma-Fernsehern will das Unternehmen auch den europäischen Markt erobern.  …mehr

  • Hausmesse IM.Top

    Ingram will die Nummer Eins bleiben

    Ungeachtet der kumulierten Also-Actebis-Umsätze beansprucht Ingram-chef Gerhard Schulz weiterhin die Führungsposition der deutschen IT-Distribution.  …mehr

  • Von LG und Samsung

    Hoch auflösende Displays für Tablets und Smartphones

    Samsung hat ein 10,1-Zoll-LCD-Panel angekündigt, das eine Auflösung von 2.560 mal 1.600 Bildpunkten bietet. Die Pixeldichte des neuen Tablet-Displays reicht somit erstmals an die der höchstauflösenden Smartphones heran. Im Rahmen der SID Display Week http://sid2011.org wird kommende Woche zunächst ein Prototyp des "PenTile"-Displays präsentiert, doch soll die Super-Panel noch dieses Jahr kommerziell verfügbar werden kommen.  …mehr

  • Reduzieren Sie Ihre Druckkosten

    Hewlett-Packard gibt Tipps für kleine und mittelständische Unternehmen, wie Druckkosten reduziert werden können. …mehr

  • Vorteile durch Farbeinsatz

    Erfahren Sie, wie Ihnen der Einsatz von Farbe einen Wettbewerbsvorteil verschaffen kann. …mehr

  • Trotz Botnetz-Abschaltung

    Spam-Flut nimmt zu

    Die Abschaltung des Rustock-Botnetzes Mitte März 2011 hat die Flut der Müll-E-Mails nur unwesentlich eingedämmt. Zu diesem Ergebnis kommt der Security-Spezialist Kaspersky Lab in seinem Spam Report für das erste Quartal 2011. Damit zeichnen die Russen ein völlig anderes Bild als viele westliche Anbieter. Die Diskrepanz mag damit zusammenhängen, dass Rustock-Spam vor allem Arzneimittel ohne die nötige Verschreibung angepriesen hat. "In Russland kann man aber Viagra einfach rezeptfrei kaufen", meint Darya Gudkova, Head of Content Analysis & Research bei Kaspersky. …mehr

  • Samsung

    Auslieferung von Android 2.3 für das Galaxy Tab gestartet

    Samsung hat ersten Berichten zufolge damit begonnen, das Update auf Android 2.3 Gingerbread für das Galaxy Tab auszuliefern. Besitzer des Android-Tablets aus Italien haben im Forum Androidiani erklärt, sie können es bereits herunterladen und installieren. Den Angaben zufolge handelt es sich aber nicht um die allerneueste Version Android 2.3.4, die auch Videochats über Google Talk erlaubt, sondern um die etwas ältere Variante Android 2.3.3.  …mehr

  • SMT-Nachlese: SCHWEIZER beliefert 'Future Packaging Linie'

    Schweizer Electronic AG / Schlagwort(e): Unternehmen/ SMT-Nachlese: SCHWEIZER beliefert 'Future Packaging Linie' DGAP-Media / 13.05.2011 / 16:23 Schramberg, 13. Mai 2011 - Im Rahmen der Messe SMT Hybrid Packaging 2011 vom 3. - 5. Mai in Nürnberg kooperierte Schweizer Electronic AG erstmals mit dem Fraunhofer IZM im Rahmen einer Live-Fertigungslinie. SCHWEIZER stellte zu diesem Zweck Leiterplatten zur Verfügung, die während der 3-tägigen Veranstaltung in einer eigens für Demonstrationszwecke erstellten Fertigungslinie bestückt wurden. Das Motto der diesjährigen Präsentation 'Höchste Präzision auf kleinsten Losgrößen' unterstreicht die steigenden Anforderungen der Elektronikindustrie an die Miniaturisierung von Produkten bei gleich bleibender Qualität. Der Trend geht zu kleineren Geräten und dies bei stark wachsender Funktionalität. Für solche Anforderungen bietet SCHWEIZER mit dem i² Board(R) eine Lösung, die aktive und passive Bauelemente ins Innere der Leiterplatte integriert. Zahlreiche Besucher des Messestandes zeigten sich von den innovativen Lösungen des Unternehmens beeindruckt. SCHWEIZER zieht zur SMT eine positive Bilanz. 'Der Messeauftritt im Rahmen eines Gemeinschaftsstandes mit Fraunhofer IZM war für uns eine hervorragende Lösung, die wir auch in Zukunft so beibehalten möchten. Wir werden unser Leistungsangebot ausführlich Ende Juni bei einem Kundentag an unserem Standort präsentieren', erläutert Dr. Marc Schweizer, Vorstandsvorsitzender der Schweizer Electronic AG. 'Getreu unserem Motto ,mehr als Leiterplatten' werden unsere Kunden dann live und vor Ort die Gelegenheit haben, unsere Fertigung, ein breites Spektrum an Produkten und Lösungen und unsere Kooperationspartner kennen zu lernen.' Über Schweizer: Die Schweizer Electronic AG (WKN515623) ist einer der führenden Leiterplattenhersteller in Europa. Gegründet 1849, steht Schweizer für innovative Lösung und höchste Zuverlässigkeit, mit anerkannter Technologie- und Beratungskompetenz in der Automobil-, Solar- und Industrieelektronik. Das Unternehmen Schweizer wird heute in der sechsten Generation von Familienmitgliedern geführt. Wir fokussieren uns auf komplexe Multilayer, HDI Schaltungen und Lösungen, die die Systemkosten senken. Unser Anspruch ist die Integration aktiver- und passiver Bauelemente in die Leiterplatte und die Herausforderungen der modernen Leistungselektronik zu lösen. Mit unserem Partnernetzwerk bieten wir kosten-, sowie fertigungsoptimierte Lösungen für Klein-, Mittel- und Großserien an. Weitere Informationen erhalten Sie von Susanne Schorn Media & Communications Schweizer Electronic AG Einsteinstraße 10 78713 Schramberg Telefon: 07422 / 512-213 Telefax: 07422 / 512-397 E-Mail: Communications@schweizerelectronic.ag Besuchen Sie uns im Internet: www.mehralsLeiterplatten.de Ende der Pressemitteilung =-------------------------------------------------------------------- 13.05.2011 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de =-------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Schweizer Electronic AG Einsteinstraße 10 78713 Schramberg Deutschland Telefon: 07422-512-301 Fax: 07422-512-397 E-Mail: ir@schweizerelectronic.ag Internet: www.schweizerelectronic.ag ISIN: DE0005156236 WKN: 515623 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Stuttgart; Freiverkehr in Berlin Ende der Mitteilung DGAP-Media =-------------------------------------------------------------------- 124633 13.05.2011  …mehr

  • DGAP-HV: SCHWEIZER ELECTRONIC AKTIENGESELLSCHAFT: -6-

    DJ DGAP-HV: SCHWEIZER ELECTRONIC AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.07.2011 in Rottweil mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG  …mehr

  • DGAP-HV: SCHWEIZER ELECTRONIC AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.07.2011 in Rottweil mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

    DGAP-HV: SCHWEIZER ELECTRONIC AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung SCHWEIZER ELECTRONIC AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.07.2011 in Rottweil mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 13.05.2011 / 15:53 =-------------------------------------------------------------------- SCHWEIZER ELECTRONIC AKTIENGESELLSCHAFT Schramberg/Schwarzwald ISIN: DE0005156236 WKN: 515 623 Einladung zur 22. Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der am Freitag, 01. Juli 2011, um 11.00 Uhr im Kraftwerk Rottweil Neckartal 68 78628 Rottweil stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010, des Lageberichts des Vorstands und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2010 Sämtliche Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.schweizerelectronic.ag (Investor Relations/Hauptversammlung) eingesehen werden. Auf Verlangen werden diese Unterlagen, die im Übrigen auch in der Hauptversammlung ausliegen werden, jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht vorgesehen. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss ist vom Aufsichtsrat gemäß § 172 Satz 1 AktG gebilligt worden, der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses entscheidet, liegen nicht vor. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.619.594,05 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,42 je EUR 1.580.378,94 dividendenberechtigte Stückaktie (ISIN DE0005156236) auf die 3.762.807 dividendenberechtigte Stückaktien Vortrag auf neue Rechnung EUR 39.215,11 Bilanzgewinn EUR 1.619.594,05 Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die im Besitz der Gesellschaft befindlichen, nicht dividendenberechtigten Aktien zum 08. April 2011. Die Zahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung vermindern oder erhöhen, wenn die Gesellschaft weitere Aktien erwirbt oder veräußert. In diesen Fällen wird der Hauptversammlung bei gleich bleibendem Dividendenbetrag je dividendenberechtigter Stückaktie ein angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet. 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2010 amtierenden Vorstandsmitgliedern für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2010 amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011 und des Abschlussprüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts im Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2011 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 sowie als Prüfer für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts im Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2011 zu wählen. 6. Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung, einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung erworbener Aktien sowie der Aufhebung der bestehenden Ermächtigung mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Andienungsrechts und des Bezugsrechts Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen: a) Neue Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Der Vorstand wird mit Wirkung vom Ablauf des Tages dieser Hauptversammlung an ermächtigt, bis zum 30. Juni 2016 eigene Aktien bis zu 10 % des derzeitigen Grundkapitals von EUR 9.664.053,86 zu anderen Zwecken als dem Handel in eigenen Aktien zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. b) Arten des Erwerbs Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands (1) über die Börse oder (2) mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots erfolgen. Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands (3) auch unter Ausschluss des Andienungsrechts der Aktionäre in anderer Weise als über die Börse oder durch ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches Kaufangebot bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots erfolgen, und zwar - wenn der Erwerb im Rahmen des Erwerbs von oder des Zusammenschlusses mit Unternehmen oder des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen erfolgt oder - es sich um einen Paketerwerb von mindestens 1 % des Grundkapitals handelt und ein solcher Erwerb einem Zweck dient, der im vorrangigen Interesse der Gesellschaft liegt, und geeignet und erforderlich ist, diesen Zweck zu erreichen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Erwerb über die Börse oder durch ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches Kaufangebot bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots zur Erreichung dieses Zwecks zu aufwendig, zu langwierig oder sonst - auch unter Berücksichtigung der Aktionärsinteressen - unverhältnismäßig wäre. (1) Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert des Schlusskurses für die Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) während der letzten 5 Handelstage vor dem Erwerb der Aktien um nicht mehr als 5 % überschreiten und nicht mehr als 20 % unterschreiten. (2) Erfolgt der Erwerb über ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches Kaufangebot bzw. eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots, dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert des Schlusskurses für die Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) während der letzten 5 Handelstage vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des Kaufangebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots um nicht mehr als 15 % über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Kaufangebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann das Kaufangebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots angepasst werden. In diesem Fall wird auf den Mittelwert des Schlusskurses für die Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) während der letzten 5 Handelstage vor der öffentlichen Ankündigung einer etwaigen Anpassung abgestellt. Sollte das öffentliche Kaufangebot überzeichnet sein bzw. sollten im Fall einer Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots von mehreren gleichwertigen Angeboten nicht sämtliche angenommen werden, muss die Annahme nach Quoten erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär kann vorgesehen werden. Das öffentliche Kaufangebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots kann weitere Bedingungen vorsehen. (3) Erfolgt der Erwerb der Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches Kaufangebot bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots, darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert des Schlusskurses für die Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) während der letzten 10 Handelstage vor dem Erwerb der Aktien nicht überschreiten. Jedoch dürfen die Aktien in diesem Fall auch für einen bis zu 20 % unter diesem Mittelwert liegenden Preis erworben werden.  …mehr

  • DGAP-HV: SCHWEIZER ELECTRONIC AKTIENGESELLSCHAFT: -3-

    DJ DGAP-HV: SCHWEIZER ELECTRONIC AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.07.2011 in Rottweil mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG  …mehr

  • DGAP-HV: SCHWEIZER ELECTRONIC AKTIENGESELLSCHAFT: -4-

    DJ DGAP-HV: SCHWEIZER ELECTRONIC AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.07.2011 in Rottweil mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG  …mehr

  • DGAP-HV: SCHWEIZER ELECTRONIC AKTIENGESELLSCHAFT: -2-

    DJ DGAP-HV: SCHWEIZER ELECTRONIC AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.07.2011 in Rottweil mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG  …mehr

  • DGAP-HV: SCHWEIZER ELECTRONIC AKTIENGESELLSCHAFT: -5-

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  • DGAP-HV: SCHWEIZER ELECTRONIC AKTIENGESELLSCHAFT: -7-

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  • Endpoint Protection 12

    Symantec möchte mehr kleinere Partner

    Auf der Anfang Mai 2011 in Las Vegas statt gefundenen Partner-Veranstaltung "Vision" hat Symantec auch die Beta-Version seiner neuen Endgeräte-Schutz-Lösung "Endpoint Protection 12" vorgestellt. Gegenüber der 11er Version, die 2007 gelauncht wurde, ist das neue Pakete mit zahlreichen neuen Funktionen versehen worden.  …mehr

  • DisplaySearch

    LCD-Panel-Markt nach Delle wieder auf Wachstum gepolt

    Aufs Quartal gesehen ist der Weltmarkt für große LCD-Panels in den ersten drei Monaten nach Stückzahlen und Umsätzen eingebrochen. Da die Lager sich leeren, rechnen die Hersteller laut DisplaySearch mit Aufwind in Q2/11.  …mehr

  • Für 8.5G-Panel-Werke

    Asahi Glass baut zweite Substratfabrik in China

    Asahi Glass, der japanische Hersteller, der unter anderem die Waben für Münchens Allianz Arena geliefert hat, plant eine LCD-Mutterglasfarbrik in China für 8.5G-Werke.  …mehr

  • Ingram-Hausemesse

    Expeditionen ins IT-Reich (Bildergelarie)

    Wie einst Heinz Sielmann die Fernsehzuschauer mit seinen Expeditionen ins Tierreich vor die Fernsehgeräte lockte, konnte nun Ingram-Expeditionsleiter Gerhard Schulz rund 4.500 Besucher nach Poing zur Ingram-Micro-Hausmesse IM.Top locken  …mehr

  • Studie der NPD Group

    Keine Verdrängung von PCs durch das iPad

    Wie die Marktforscher herausfanden, ist das iPad von Apple für den Konsumenten kein Ersatz für PC oder Notebook. Gerade einmal 14 Prozent aller iPad-Käufer der ersten Stunde hätten sich bewusst für das Tablet statt eines Computers entschieden. Bei Käufern, die ihr iPad erst im Weihnachtsgeschäft erwarben, lag die Prozentzahl sogar nur bei 12 Prozent. Auch das Netbook sei nicht direkt vom Apple-Tablet bedroht, ergab die Studie.  …mehr

  • Einschätzung von IDC

    Warum hat Microsoft Skype gekauft?

    Nicht Google, Facebook oder Cisco haben sich Skype einverleibt, sondern Microsoft. Doch warum?  …mehr

  • Urheberrechtliche Regeln

    Privatkopien von Musikdateien

    Thomas Feil hat die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem komplexen Thema zusammengestellt.  …mehr

  • Partner-Programme im Vergleich

    SAP gegen Microsoft

    SAP-Partner äußern sich über ihr Verhältnis zur SAP deutlich kritischer als Microsoft-Partner über ihr Verhältnis zu Microsoft.  …mehr

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