Meldungen vom 23.02.2012

  • Neues Portal

    Also-Actebis-MPS-Angebot geht an den Start

    Vor rund einem halben Jahr hat Also Actebis die Übernahme von Druckerfachmann.de angekündigt. Nun hat der Distributor sein Managed-Print-Services (MPS)-Portfolio vorgestellt.  …mehr

  • Dritter IBM-Award in Folge

    IBM zeichnet Xerabit aus

    Das IT-Systemhaus Xerabit erwies sich 2011 als IBMs stärkster Wachstumspartner im Bereich Hardware. Fast zeitgleich wurde Xerabit für den "Großen Preis des Mittelstands" nominiert.  …mehr

  • Business-Ink-Aktion

    Geschäftskunden können Epson-Drucker testen

    Mit einer Test-Aktion will der japanische Druckerhersteller Epson Kunden die Vorzüge der Business-Ink-Geräte schmackhaft machen.  …mehr

  • Sicherer Zugriff auf Unternehmens-IT

    Cortado bietet HTML5-Client für den Corporate Server

    Cortado erweitert seine Cloud-Desktop-Serie nun offiziell um einen HTML-5-Client. Damit lassen sich nun alle Geräte mit einem HTML5-fähigen Browser - etwa auch private Macbooks oder Notebooks - sicher an die Unternehmens-IT anbinden.  …mehr

  • LG Optimus 4X HD

    Quad-Core-Riese vorgestellt

    LG kommt mit einer ganzen Palette neuer Smartphones auf den MWC 2012. Krönung des Aufgebots ist das Quad-Core-Smartphone LG Optimus 4X HD, wie das Unternehmen jetzt bekannt gab. …mehr

  • Kindle Fire

    Amazon ist Nr. 2 auf dem Tablet-Markt

    Nach Angaben von iSuppli ist Amazon im Q4 2011 in nur sechs Wochen zur Nr. 2 auf dem Tablet-Markt aufgestiegen. In der Zeit zwischen der Markteinführung des Kindle Fire am 15. November 2011 und dem Jahresende verkaufte der Onlinehändler das Gerät mehr als 3,8 Millionen mal. Von den 15,4 Millionen im Jahresendquartal verkauften iPads ist man damit zwar weit entfernt, doch gelang es Amazon aus dem Stand, den bisherigen Zweitplatzierten Samsung (2,1 Millionen verkaufte Tablets) zu deklassieren. Amazons Strategie, mit dem Kindle Fire ein abgespecktes Medien-Tablet zum Kampfpreis von 199 Dollar anzubieten (laut iSuppli kostet die Herstellung 201,70 Dollar), stößt bei den Kunden damit auf große Resonanz. …mehr

  • TOP DE: Boom im deutschen Maschinenbau ist vorbei

    --VDMA-Chefvolkswirt erwartet Stagnation 2012 --Schwächere Entwicklung der Schwellenländer erwartet --Produktionswachstum fällt 2011 geringer aus als prognostiziert --Unternehmen sehen ihre Lage positiv Von Natali Schwab und Todd Buell DOW JONES NEWSWIRES  …mehr

  • Neue Geschäftsfelder, neue Kundengruppen

    So will Ingram Klassenprimus bleiben

    Trotz der Fusion von Also und Actebis sieht sich Ingram-Micro-Chef Gerhard Schulz weiterhin an der Spitze der deutschen Distributoren. Mit der Erschließung und dem Ausbau weiterer Geschäftfelder soll die Position gefestigt werden.  …mehr

  • Eigene Services geplant

    Vodafone erwartet Preisrutsch bei Handys

    Vodafone-Deutschland-Chef Friedrich Joussen prognostiziert der Mobilfunkindustrie einen Wandel durch den Aufstieg von Googles Betriebssystem Android. "Es kommt zu einer brutalen Kostenreduktion und Leistungsexplosion bei Handys", sagte Joussen der "Financial Times Deutschland" (Donnerstagausgabe). Er erwarte, dass sich etwa alle 18 Monate der Preis von Android-Handys halbieren und die Leistung sich dabei verdoppeln werde.  …mehr

  • INTERVIEW: Boom im deutschen Maschinenbau ist vorbei

    --VDMA-Chefvolkswirt erwartet Stagnation 2012 --Schwächere Entwicklung der Schwellenländer erwartet --Produktionswachstum fällt 2011 geringer aus als prognostiziert --Unternehmen sehen ihre Lage positiv Von Natali Schwab und Todd Buell DOW JONES NEWSWIRES  …mehr

  • Distribution und Channel

    Personalmeldungen der KW 08/12

    i2s consulting, Schäfer IT-Systems, AMD, SAP AG und die Bull GmbH vermelden Wechsel im Top- und Channel-Management.  …mehr

  • PC-Umsätze massiv eingebrochen

    Hewlett-Packard laufen die Kunden davon

    Auch mit Meg Whitman an der Spitze kommt der weltgrößte Computerhersteller Hewlett-Packard auf keinen grünen Zweig. Der von Personalquerelen und Fehlentscheidungen im Management gebeutelte Konzern verkaufte im ersten Geschäftsquartal deutlich weniger Desktop-PC, Notebooks, Drucker, Server und Speichersysteme als noch vor einem Jahr.  …mehr

  • schärfere Regeln

    Apple und Google verpflichten sich zu mehr Datenschutz bei Apps

    Apps für Smartphones und Tablets dürfen keine heimlichen Datensauger mehr sein. Die kalifornische Generalstaatsanwältin Kamala Harris setzte bei den sechs größten App-Store-Betreibern wie Apple und Google schärfere Datenschutz-Regeln durch. Davon würden auch Nutzer in anderen Ländern profitieren, betonte sie.  …mehr

  • MWC 2012

    Nokia zeigt Lumia 610, globales Lumia 900 und ein Kamera-Produkt

    Der finnische Handy-Hersteller Nokia wird auf dem Mobile World Congress in Barcelona mindestens zwei neue Windows Phones vorstellen: eine globale Version des Nokia Lumia 900 und das Nokia Lumia 610, das mit einfacherer Technik ausgestattet sein und zu einem vergleichsweise günstigen Preis in den Handel kommen wird. In einem YouTube-Video teasert Nokia zudem ein neues Produkt aus dem Kamera-Bereich an. …mehr

  • EANS-Adhoc: ATB Austria Antriebstechnik AG / -2-

    DJ EANS-Adhoc: ATB Austria Antriebstechnik AG / Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 15.03.2012  …mehr

  • EANS-Adhoc: ATB Austria Antriebstechnik AG / Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 15.03.2012

    =------------------------------------------------------------------------------- Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. =------------------------------------------------------------------------------- 23.02.2012 ATB Austria Antriebstechnik Aktiengesellschaft Wien, FN 80022 f Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 15. März 2012, um 15.00 Uhr, in den Räumlichkeiten der Privatbank der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, 1010 Wien, Operngasse 2/6. Stock, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der ATB Austria Antriebstechnik Aktiengesellschaft, FN 80022 f, ein. TAGESORDNUNG 1. Wahl in den Aufsichtsrat 2. Änderung der Satzung in § 8, § 12 Abs. 3 und § 12 Abs. 7 UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen liegen ab 23. Februar 2012 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 1010 Wien, Wächtergasse 1, Mezzanin TOP 12, Ansprechpartner Herr Dr. Wolfgang Pflüger, auf: * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 1 und 2. * Erklärungen der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 1 gemäß § 87 Abs. 2 AktG Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind ab 23. Februar 2012 außerdem im Internet (www.atb-motors.com) zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM.§§ 109, 110 UND 118 AKTIENGESETZ (AktG) Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 25. Februar 2012 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1010 Wien, Wächtergasse 1, Mezzanin TOP 12, zu Handen Herrn Dr. Wolfgang Pflüger, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit ihrem Namen samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 6. März 2012 der Gesellschaft entweder per Telefax an 0043 1 90250 81408 oder an 1010 Wien, Wächtergasse 1, Mezzanin TOP 12, zu Handen Herrn Dr. Wolfgang Pflüger, oder per E-Mail pflueger@atb-motors.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt (mit Ausnahme der Depotnummer). Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf unter anderem verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an die Gesellschaft gerichtet werden. Die Anträge und Fragen sind an die Gesellschaft, 1010 Wien, Wächtergasse 1, Mezzanin TOP 12, oder per Telefax 0043 1 90250 81408 oder per E-Mail (pflueger@atb-motors.com) zu Handen von Herrn Dr. Wolfgang Pflüger zu übermitteln. Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 5. März 2012 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Depotverwahrte Inhaberaktien Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 12. März 2012 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss. Per Post ATB Austria Antriebstechnik Aktiengesellschaft zu Handen Herrn Dr. Wolfgang Pflüger 1010 Wien, Wächtergasse 1, Mezzanin TOP 12 Per E-Mail pflueger@atb-motors.com Depotführende Kreditinstitute mit Sitz in Österreich können die Depotbestätigungen auch per Telefax übermitteln: Per Telefax: 0043 1 90250 81 408 Gemäß § 262 Abs. 20 AktG wird festgelegt, dass die Gesellschaft Depotbestätigungen nicht über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute entgegennimmt, dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können. Nicht depotverwahrte Inhaberaktien Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens am oben genannten Tag ausschließlich unter der oben genannten postalischen Adresse zugehen muss. Für die Bestätigung des Notars gilt für deren Inhalt das nachfolgend Ausgeführte sinngemäß (mit Ausnahme der Depotnummer). Depotbestätigung gem. § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: * Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), * Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs bzw. bei Nennbetragsaktien zudem der Nennbetrag, sowie bei mehreren Aktiengattungen, die Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche Wertpapierkennnummer; * Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, * Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag, 5. März 2012, beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat  …mehr

  • Europäisches Systemhaus

    T-Systems wächst nur noch im Ausland

    Während Systemhäuser wie Bechtle, Cancom oder Allgeier derzeit Rekordzahlen für das abgelaufene Jahr 2011 vermelden, kann Europas größtes Systemhaus, T-Systems, nur mit einem leichten Umsatzanstieg von 2,1 Prozent auf 9,2 Milliarden Euro aufwarten. Dabei fiel das Plus bei den externen Umsätzen mit 2,4 Prozent und bei den internationalen Umsätzen mit 4,2 Prozent deutlicher aus als in Deutschland. …mehr

  • Weder Kommune noch Firma haften

    Kein Anspruch auf eisfreien Kundenparkplatz

    Bei kleinen und gut sichtbaren vereisten Flächen kann ein minimaler "Umweg" zugemutet werden.  …mehr

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