Meldungen vom 04.04.2012

  • ColorQube 8700/8900

    Neue A4-Solid-Ink-Multifunktionssysteme von Xerox

    Xerox erweitert seine ColorQube-Serie um die A4-Farbmultifunktionssysteme ColorQube 8700/8900. Die neuen Modelle erstellen auch farbige Dokumente. Die Systeme basieren auf der Solid Ink-Technologie von Xerox. Die Solid Ink-Sticks, die aus Kunstharz bestehen und an Wachsmalstifte erinnern, werden ohne Kartuschen in das System eingelegt und für den Druckvorgang geschmolzen. Weitere Einsparmöglichkeiten bei den Druckkosten bietet die ColorQube 8900 mit dem dreistufigen Preismodell: Unternehmen zahlen nur die tatsächlich verwendete Farbe. Dies ist vor allem bei Dokumenten mit geringer Farbdeckung von Vorteil, beispielsweise wenn lediglich der Briefkopf oder das Unternehmenslogo farbig sind. Hier fallen nur die Kosten eines Schwarzweiß-Klicks an.  …mehr

  • Nach Kritik von IT-Security-Herstellern

    Stiftung Warentest verteidigt sich

    Die massive Kritik der IT-Security-Hersteller Check Point, F-Secure, Kaspersky, McAfee, Panda, Symantec und Trend Micro an dem jüngsten Test von Antivirensoftware aus dem Hause "Stiftung Warentest" zeigt Auswirkungen: Das Institut setzt sich gegen die in dem offenen Brief IT-Security-Hersteller aufgestellten Behauptungen massiv zur Wehr.  …mehr

  • Dynamics NAV, GP 2013

    Microsoft packt ERP-Produkte in die Cloud

    Microsoft hat auf der Kundenkonferenz Convergence 2012 in Houston angekündigt, seine Business-Lösungen Dynamics NAV und GP 2013 (ehemals Great Plains) ab dem vierten Quartal 2012 auch über seine Cloud-Plattform Azure anzubieten.  …mehr

    Von Matthias Sternkopf
  • Kemp Technologies

    Kostengünstiger Lastausgleich

    "Professionelle Load Balancing-Systeme müssen nicht unbedingt teuer sein", das behauptet zumindest Ekkehard Gümbel, Leiter der Region Zentral- und Nordeuropa plus Nahost, bei Kemp Technologies, einem Hersteller entsprechender Netzwerk-Appliances. Bei dem Anbieter können Reseller sowohl Hardware-basierende Lastverteiler (ab 1.800 Euro) beziehungsweise auch reine Software-Lösungen (ab 1.300 Euro) erwerben.  …mehr

  • Bitkom

    IT-Branche mit positiven Erwartungen für 2012

    Die IT-Branche in Deutschland erwartet 2012 eine gute Marktentwicklung und will dem Branchenverband Bitkom zufolge bis zu 6000 neue Stellen schaffen. Steigende Umsätze hätten der aktuellen Konjunkturumfrage zufolge 72 Prozent der Anbieter von Informationstechnik, Telekommunikation und Unterhaltungselektronik im ersten Quartal verbucht, teilte Bitkom am Mittwoch mit. Für das Gesamtjahr erwarteten 78 Prozent der Unternehmen, dass die Umsätze steigen. Vor allem das Cloud Computing sowie das Geschäft mit Tablets und Smartphones würden das Geschäft antreiben.  …mehr

  • Vorgesetzte sind gefordert

    Unzufriedenheit macht Mitarbeiter krank

    Krankmeldungen stagnieren weitgehend, aber der Anteil psychischer Ursachen wächst. Helmut König nennt die Gründe.  …mehr

  • Select-Partnerprogramm erweitert

    Fujitsu zertifiziert Partner für Workplace Systems

    Die Workplace-Systems-Zertifizierung soll Partnern das nötige Rüstzeug für mobile und virtualisierte Client-Umgebungen vermitteln.  …mehr

  • DGAP-PVR: Kontron AG: Release according to Article 26, Section 1 of the WpHG [the German Securities Trading Act] with the objective of Europe-wide distribution

    Kontron AG 04.04.2012 16:17 Dissemination of a Voting Rights Announcement, transmitted by DGAP - a company of EquityStory AG. The issuer is solely responsible for the content of this announcement. =-------------------------------------------------------------------------- FMR LLC, Boston, Massachusetts 02109, USA has notified us pursuant to section 21 (1) WpHG of the following: On 2 April 2012 the voting rights held by FMR LLC fell below the threshold of 5% of the voting rights in Kontron AG, Oskar-von-Miller Strasse 1, 85386 Eching/Munich, Germany. On that date, FMR LLC held 4,91% of the voting rights in Kontron AG, arising from 2,731,762 voting rights. All voting rights in Kontron AG were attributed to FMR LLC pursuant to section 22 (1) sent. 1 no. 6 in connection with sent. 2 WpHG. 04.04.2012 DGAP's Distribution Services include Regulatory Announcements, Financial/Corporate News and Press Releases. Media archive at www.dgap-medientreff.de and www.dgap.de =-------------------------------------------------------------------------- Language: English Company: Kontron AG Oskar-von-Miller-Str. 1 85386 Eching Germany Internet: www.kontron.com End of Announcement DGAP News-Service =--------------------------------------------------------------------------  …mehr

  • Private Cloud und IT-Management

    Microsoft stellt System Center 2012 zum Download parat

    Microsoft hat die finale Version von System Center 2012 zum Download für TechNet- und MSDN-Abonnenten zur Verfügung gestellt. Die Lösung integriert Cloud Computing und zentrales IT-Management und umfasst insgesamt acht Module wie etwa den System Center Virtual Machine Manager 2012.  …mehr

  • 40 Jahre SAP

    Wie sich SAP die Zukunft vorstellt

    Die neue SAP-Doppelspitze verlässt ausgetretene ERP-Pfade und arbeitet energisch daran, das Produktportfolio auszuweiten. Es geht in Richtung Datenbanken, Analytics, mobile Lösungen und Cloud Computing.  …mehr

  • DGAP-PVR: Kontron AG: Release according to Article 26, Section 1 of the WpHG [the German Securities Trading Act] with the objective of Europe-wide distribution

    Kontron AG 04.04.2012 15:45 Dissemination of a Voting Rights Announcement, transmitted by DGAP - a company of EquityStory AG. The issuer is solely responsible for the content of this announcement. =-------------------------------------------------------------------------- Fidelity Management & Research Company, Boston, Massachusetts 02109, USA has notified us pursuant to section 21 (1) WpHG of the following: On 2 April 2012 the voting rights held by Fidelity Management & Research Company fell below the threshold of 5% of the voting rights in Kontron AG, Oskar-von-Miller Strasse 1, 85386 Eching/Munich, Germany. On that date, Fidelity Management & Research Company held 4,91% of the voting rights in Kontron AG, arising from 2,731,762 voting rights. All voting rights in Kontron AG were attributed to Fidelity Management & Research Company pursuant to section 22 (1) sent. 1 no. 6 WpHG. 04.04.2012 DGAP's Distribution Services include Regulatory Announcements, Financial/Corporate News and Press Releases. Media archive at www.dgap-medientreff.de and www.dgap.de =-------------------------------------------------------------------------- Language: English Company: Kontron AG Oskar-von-Miller-Str. 1 85386 Eching Germany Internet: www.kontron.com End of Announcement DGAP News-Service =--------------------------------------------------------------------------  …mehr

  • My Passport Studio für Apple Time Machine

    Tragbare 2-TB-Festplatte für Mac-Nutzer

    Die neue externe USB-Festplatte ermöglicht es Anwendern, eine einzige Festplatte für den Schutz und den Transport ihrer digitalen Inhalte zu nutzen und ihre Daten überall hin mitzunehmen. Die neue My Passport verfügt über ein Metallgehäuse, USB 2.0-Schnittstellen und zwei FireWire 800-Ports. …mehr

  • Fachhandelsaktionen

    Tankgutscheine und heiße Preise bei Lexmark

    Bei den derzeit hohen Benzinpreisen schafft Druckerhersteller Lexmark einen Anreiz, die Druckermodelle C540n, C543dn, C544n/dn/dw oder C546dtn zu verkaufen.  …mehr

  • Fokus auf Österreich und Deutschland

    ACP gibt Schweiz auf und expandiert in Deutschland

    Die Systemhausgruppe gründet hierzulande neue Standorte und zieht sich aus der Schweiz zurück.  …mehr

  • DGAP-HV: LEONI AG: Bekanntmachung der Einberufung -5-

    DJ DGAP-HV: LEONI AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2012 in Nürnberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG  …mehr

  • DGAP-HV: LEONI AG: Bekanntmachung der Einberufung -2-

    DJ DGAP-HV: LEONI AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2012 in Nürnberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG  …mehr

  • DGAP-HV: LEONI AG: Bekanntmachung der Einberufung -3-

    DJ DGAP-HV: LEONI AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2012 in Nürnberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG  …mehr

  • DGAP-HV: LEONI AG: Bekanntmachung der Einberufung -4-

    DJ DGAP-HV: LEONI AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2012 in Nürnberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG  …mehr

  • DGAP-HV: LEONI AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2012 in Nürnberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

    DGAP-HV: LEONI AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung LEONI AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2012 in Nürnberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 04.04.2012 / 15:15 =-------------------------------------------------------------------- LEONI AG Nürnberg ISIN DE 000 540888 4 Wertpapier-Kenn-Nummer 540 888 Hiermit laden wir unsere Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung der LEONI AG, Nürnberg, die am Mittwoch, den 16. Mai 2012, 10:00 Uhr, in der Frankenhalle der NürnbergMesse GmbH, Messezentrum, 90471 Nürnberg, stattfindet. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, der Lageberichte für die LEONI AG und den Konzern, jeweils mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB) bzw. § 315 Abs. 4 HGB, sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Die vorgenannten Unterlagen sind nach den aktienrechtlichen Vorschriften der Hauptversammlung zugänglich zu machen. Sie sind über die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.leoni.com/hv2012 zugänglich. Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos und unverzüglich eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen übersandt. Ferner werden diese Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Zu dem Tagesordnungspunkt 1 ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach § 172 Aktiengesetz (AktG) bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Somit ist nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Feststellung durch die Hauptversammlung nicht erforderlich. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen: Aus dem Bilanzgewinn der LEONI AG des Geschäftsjahres 2011 in Höhe von Euro 50.783.185,07 wird eine Dividende von Euro 1,50 je dividendenberechtigter Stückaktie, das sind insgesamt Euro 49.003.500,00, ausgeschüttet. Der verbleibende Restbetrag von Euro 1.779.685,07 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Gewinnverwendungsvorschlag geht davon aus, dass sämtliche Aktien der Gesellschaft dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Zahl der für das Geschäftsjahr 2011 dividendenberechtigten Aktien bis zur Hauptversammlung ändern, wird bei unveränderter Ausschüttung von Euro 1,50 je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet werden. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2011 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Abschlussprüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2012 Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss, zum Konzernabschlussprüfer und zum Abschlussprüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten, wenn und soweit diese einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden, für das Geschäftsjahr 2012 die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zu wählen. Der vorgenannte Vorschlag des Aufsichtsrats ist auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses gestützt. 6. Beschlussfassung über die Aufhebung des genehmigten Kapitals 2011, über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und über die entsprechende Änderung der Satzung Aufgrund der Ausübung des genehmigten Kapitals im Juli 2011 besteht nur noch ein genehmigtes Kapital in Höhe von Euro 11.881.000,00. Es soll ein neues genehmigtes Kapital in Höhe von 50 % des Grundkapitals geschaffen werden, damit die Gesellschaft auch in den kommenden Jahren mit diesem Instrument bei Bedarf ihre Eigenmittel erhöhen kann. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen: a) Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals (genehmigtes Kapital 2011) und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (genehmigtes Kapital 2012) Die von der Hauptversammlung vom 12. Mai 2011 erteilte Ermächtigung des Vorstands gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 11. Mai 2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu Euro 11.881.000,00 durch die einmalige oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 11.881.000 auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je Euro 1,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2011), wird aufgehoben. Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 15. Mai 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu Euro 16.334.500,00 durch die einmalige oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 16.334.500 auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je Euro 1,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2012). Grundsätzlich sind die neuen Stückaktien den Aktionären zum Bezug anzubieten. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen - bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags, die möglichst zeitnah zur Platzierung der neuen Stückaktien erfolgen soll, nicht wesentlich im Sinne von § 203 Abs. 1 und 2, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Dieser Ausschluss des Bezugsrechts ist auf insgesamt höchstens 10 % des bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft beschränkt; maßgeblich ist das niedrigste bestehende Grundkapital der Gesellschaft zu den drei folgenden Zeitpunkten: zum 16. Mai 2012, zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung ist das auf diejenigen Aktien entfallende Grundkapital anzurechnen, die zur Bedienung von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen auszugeben sind, die in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts während der Laufzeit dieser Ermächtigung ausgegeben werden, oder die während der Laufzeit dieser Ermächtigung nach § 71 Abs. 1 Nr. 8, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden. Eine erfolgte Anrechnung entfällt, soweit Ermächtigungen zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG oder zur Veräußerung von eigenen Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG nach einer Ausübung solcher Ermächtigungen, die zur Anrechnung geführt haben, von der Hauptversammlung erneut erteilt werden; - bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, wobei dieser Ausschluss des  …mehr

  • DGAP-HV: LEONI AG: Bekanntmachung der Einberufung -6-

    DJ DGAP-HV: LEONI AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2012 in Nürnberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG  …mehr

  • Patentstreit

    Facebook schlägt gegen Yahoo zurück

    Facebook hat mehrere Wochen an einer Antwort auf die Patentklage von Yahoo gebastelt - und schlägt jetzt mit Wucht zurück. In einer Gegenklage geht es um zehn Patente, die das Online-Netzwerk gleich durch eine ganze Reihe von Yahoo-Diensten verletzt sieht.  …mehr

  • Entwickler von Sony Mobile Communications

    Android 4.0 macht Smartphones fett und träge

    Nach Meinung der Entwickler von Sony Mobile Communications ist Ice Cream Sandwich, das neue Betriebssystem von Google,mit Vorsicht zu genießen. …mehr

  • Wegen offenem WLAN

    Café-Besitzer werden abgemahnt

    Zum illegalen Tauschen von Musik und Filmen gehen manche ins Café um die Ecke - und die Gastwirte erhalten die Abmahnungen. Dabei ist gar nicht klar, ob sie dafür verantwortlich zu machen sind. Wenn sich die Café-Betreiber schützen, wird es für ihre Gäste kompliziert. …mehr

  • BFH stärkt Steuerpflichtigem den Rücken

    Lassen Sie sich vom Finanzamt nicht schikanieren

    Verstoß gegen das Willkür- und Schikaneverbot - Anordnung einer Außenprüfung ist rechtswidrig  …mehr

  • Hitachi Global Storage Technologies Ultrastar 7K4000

    Festplattenlaufwerk der Enterprise-Klasse mit 4 Terabyte

    Hitachi Global Storage Technologies, jetzt ein Tochterunternehmen von Western Digital, stellt mit der Ultrastar 7K4000 die weltweit erste 4 TB-Festplattenfamilie der Enterprise-Klasse mit 7200 RPM vor. Die Festplatte soll eine MTBF-Spezifikation (Mean Time Between Failure) von 2,0 Millionen Stunden bieten. …mehr

  • Auf dem Weg zum Komplettanbieter

    Dell übernimmt Spezialisten für Software-Migration

    Dell stockt nach der Übernahme von Wyse und AppAssure sein Software-Portfolio weiter auf.  …mehr

  • Warten auf EuGH-Entscheidung

    Kriege ich Geld bei Flugzeugverspätung?

    Der BGH hat ein Verfahren zu Ausgleichsansprüchen bei verspätetem Zubringerflug ausgesetzt.  …mehr

  • Acmeo-Chef Henning Meyer

    "Die größte Dynamik kommt aus der Public Cloud"

    Weshalb Systemhäuser mit Cloud-Angeboten neue Kunden erreichen können, und wo die Knackpunkte in diesem Geschäft liegen, erklärt Henning Meyer, Geschäftsführer des Cloud-Distributors Acmeo, im Interview mit ChannelPartner.  …mehr

  • Scott Thompson greift durch

    Yahoo will bis zu 2.000 Jobs abbauen

    Yahoo steht vor dem nächsten massiven Stellenabbau. Der kriselnde Internet-Konzern will bis zu 2.000 Jobs streichen, schrieb das zum "Wall Street Journal"-Netzwerk gehörende Blog "All Things Digital". Das sei erst "die Spitze des Eisbergs", weil in den kommenden Monaten weitere große Kürzungen bevorstünden, hieß es unter Berufung auf informierte Kreise. Yahoo hatte Ende 2011 gut 14.000 Vollzeit-Mitarbeiter. Die Belegschaft durchlebte bereits mehrere Abbau-Runden. …mehr

  • Windows 8

    Mozilla bastelt an Firefox für Metro-Oberfläche

    Derzeit arbeitet Mozilla an einer Metro-Version von Firefox für Windows 8. Der zuständige UI-Designer stellt den ersten Firefox-Prototypen vor, der Metro unterstützt.  …mehr

  • Niederländer wollen Bildverarbeitungsspezialist Augusta übernehmen

    MÜNCHEN (Dow Jones)--Der niederländische Technologiekonzern TKH Group hat für die auf digitale Bildverarbeitung spezialisierten Augusta Technologie AG ein Übernahmeangebot abgegeben. Mit 21 Euro je Aktie bieten die Niederländer den Augusta-Anteilseignern einen Aufschlag von rund 17 Prozent auf den Aktienkurs, teilte die Augusta Technologie AG aus München mit.  …mehr

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