7. Todsünde: Dinge aus illegalen oder unautorisierten Quellen kaufen
Schnäppchenjäger finden bei Software-Download-Diensten wie http://zoomerart.net, http://mainstoreonline.com oder http://cheapbestoemonline.net teure Software zum Superbillig-Preis. Diese und ähnliche Händler begründen die Fast-Geschenkt-Preise (bis zu 95 Prozent Rabatt) damit, dass sie sich das Anfertigen des Datenträgers und der Dokumentation ersparen und der Käufer die Software selbst downloaden muss. Angeblich sollen die Angebote auch legal sein, da es sich bei den Programmen um günstige Sammellizenzen, OEM-Lizenzen oder Palettenware aus Konkursen und Massenware aus Versteigerungen handle.
In der Tat werden Kunden keinen Support erwarten können, denn dieser Vertriebsweg ist nicht von den Programmanbietern autorisiert. Zudem handelt es sich bei dem Software-Angebot um OEM-Ausgaben von Programmen, von denen es schon seit etlichen Versionen gar keine OEM-Lizenzen mehr gibt, etwa Adobe Photoshop. Also ist auch nicht mit Updates vom Hersteller zu rechnen. Hinzu kommt, dass sich bei den englischen Versionen der Software meist keine deutschsprachige Benutzerführung einstellen lässt. Und nicht zuletzt müssen Kunden auf diesen dubiosen Sites mit Kreditkarte bezahlen, ohne zu wissen, wie dort mit sensiblen Daten umgegangen wird.
Grauzone bei ausländischen Downloadanbietern: Kompliziert ist die rechtliche Lage bei Musik-Downloaddiensten wie www.justmusicstore.com, www.goldenmp3.ru, www.mp3fiesta.com oder www.mp3sparks.com. Hier streiten sich Juristen und Industrie, ob die im Ausland ansässigen Dienste über das Recht verfügen, Musik an Kunden in Deutschland zu verkaufen, und ob die hierfür nötigen Urheberrechtsabgaben korrekt abgeführt werden. Wer bei den Diensten Musik erwirbt, hat zwar die Dateien auf dem Rechner, und diese werden in der Regel auch abspielbar sein. Aus Sicht der Musikindustrie handelt es sich jedoch nicht um autorisierte und legale Kopien. Alle vier Download-Anbieter berufen sich auf russisches oder ukrainisches Recht und arbeiten daher international in einer Grauzone.
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Manche Juristen gehen aber davon aus, dass der Kunde, ähnlich wie er sich eine Ware aus einem anderen Land mitbringen kann, dies auch bei Musikdateien tun kann und so von günstigeren Preisen im Ausland profitiert. (PC-Welt/haf)
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