Urheberrecht bizarr

Wegwerfen von CDs soll verboten werden

Armin Weiler kümmert sich um die rechercheintensiven Geschichten rund um den ITK-Channel und um die Themen der Distribution. Zudem ist er für den Bereich PCs und Peripherie zuständig. Zu seinen Spezialgebieten zählen daher Notebooks, PCs, Smartphones, Drucker, Displays und Eingabegeräte. Bei der inoffiziellen deutschen IT-Skimeisterschaft "CP Race" ist er für die Rennleitung verantwortlich.
Die Debatte um die Wahrung von Urheberrechten in der Musikindustrie treibt immer seltsamere Blüten: Jetzt soll sogar das Wegwerfen verboten werden.

Die Debatte um die Wahrung von Urheberrechten in der Musikindustrie treibt immer seltsamere Blüten: Nun will offenbar die Universal Music Group (UMG) in den USA vor Gericht erkämpfen, dass das Weiterverkaufen und selbst das Wegwerfen von CDs in Zukunft als Copyright-Verletzung gelten soll.

Im Rahmen eines Prozesses gegen Troy Augusto, der angeklagt wurde, weil er Promo-CDs auf eBay verkauft hatte, argumentierte Universal-Anwalt Russell Frackman, eine verschenkte oder weggeworfene CD gelte ebenfalls als "ungenehmigte Verbreitung".

Der "First-Sale-Doctrine" zufolge, die in etwa dem deutschen Erschöpfungsgrundsatz entspricht, gilt die Kontrolle des Rechteinhabers über die Verbreitung einer Kopie nur solange, bis diese einmal rechtmäßig in Umlauf gebracht wurde.

In diesem Fall gelte diese aber nicht, so der Anwalt. Die CDs hätten von Augusto nicht angeboten werden dürfen, weil sie ihm vom Musikkonzern nicht verkauft worden waren. Das Label vertritt vor Gericht die Ansicht, dass die Rechte an den Promo-CDs auch nach der Weitergabe an Radiostationen oder Journalisten beim Unternehmen bleiben. Die Empfänger hätten nur eine Lizenz zur Nutzung des Materials, so das Argument von Universal.

Darüber hinaus sei nun im Falle der Unverkäuflichkeit aber auch das Verschenken und Wegwerfen, das Augusto als Alternative zum Verkauf in Erwägung gezogen hatte, eine Urheberrechtsverletzung. Die Electronic Frontier Foundation (EFF) befürchtet, dass bei einer Durchsetzung von Frackmans Argumenten auch weitgreifende Folgen für jeden durchschnittlichen Verbraucher zu erwarten sein könnten. Daher hat die Organisation auch die Verteidigung des angeklagten Augusto übernommen und will eine Aushebelung der First-Sale-Doctrine seitens Universal verhindern.

Die Musikindustrie hat in der Vergangenheit wiederholt versucht, den Verkauf gebrauchter Tonträger per Gesetz zu verhindern - bislang vergeblich. Dass nun auch verschenkte und in den Müll geworfene CDs als Rechtsverletzung gelten sollen, ist allerdings neu.

Bei Musikredaktionen und Radios ist es bis dato durchaus üblich Promo-CDs, die nicht angefragt einlangen oder nicht gebraucht werden, wegzuwerfen oder an Second-Hand-Läden weiterzugeben. Nach Universals Ansicht ist das ein Verstoß gegen das Urheberrecht - betreffende CDs befänden sich für immer im Besitz der Plattenfirma und dürften vom Empfänger nicht an andere weitergereicht werden. (pte/go)

Zur Startseite