Lieber Dr. T., auf computerpartner.de habe ich von einem seltsamen Gerichtsverfahren gelesen: Es wurde ein Nutzer verurteilt, weil jemand über dessen WLAN illegale Musik-Downloads angeboten hatte. Wie kann das sein, und kann ich meinen Kunden überhaupt noch guten Gewissens ein drahtloses Netzwerk empfehlen?
„Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“, heißt es. Nun mag der Ausgang von Seereisen noch immer ungewiss sein – vor deutschen Gerichten herrscht heute maximale Rechtssicherheit. Zumindest wenn es um IT-Themen geht: Je größer der klagende Konzern, je fantastischer die angebliche Schadenssumme, je abstruser der Vorwurf und je unbedarfter der Beklagte, desto sicherer bekommt der Kläger Recht.
In dem von Ihnen angesprochenen Fall wurde in der Tat ein Nutzer verurteilt, weil andere sein WLAN als Transportmittel für illegale Download-Angebote missbraucht hatten. Er hätte seinen Netzzugang absichern müssen, so die Begründung des Richters. Ah ja, das leuchtet mir ein: Wenn also ein Bankräuber mit dem Bus zum Tatort fährt, sind selbstverständlich die Verkehrsbetriebe für den Schaden verantwortlich. Sie hätten das ja leicht verhindern und dem Straftäter die Beförderung verweigern können. Wahrscheinlich haben aber ohnehin schon alle öffentlichen Bus- und Bahnbetreiber folgenden Passus in ihre AGBs aufgenommen:
„Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zum Zwecke des Aufsuchens eines Tatorts mit der Absicht der Begehung einer Straftat ist verboten und kann mit ziemlich viel Gefängnis und jeder Menge Geldstrafe geahndet werden. Unabhängig von einer strafrechtlichen Verfolgung müssen wir in diesem Fall außerdem ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von Euro 40 erheben.“
Nun kann der Privatmann ja schlecht AGBs für sein WLAN entwerfen. Deshalb sehe ich schon das nächste Gerichtsverfahren kommen: Ein großer Konzern, sagen wir mal die Telekom, wird einen 15-jährigen Schüler auf vier Milliarden Euro Schadenersatz verklagen. Der Beklagte habe der Mandantin das WLAN-Kabel geklaut und so den Betrieb von 4.000 Hotspots unmöglich gemacht, wird der Anwalt des klagenden Unternehmens erklären. Dass die Klägerin Recht bekommen würde, daran besteht ja wohl kein Zweifel.
Aber um auf Ihre Frage zurückzukommen: Nein, können Sie nicht. Denn egal ob Sie das WLAN mit WPA-2 verschlüsseln, die SSID unterdrücken, den MAC-Filter ein- und DHCP ausschalten, es wird immer einen Richter geben, dem das nicht genug ist. Also besser abends das WLAN-Kabel ziehen, rät
Ihr Dr. T.
(Dr. T.`s Sprechstunde aus ComputerPartner-Ausgabe 38/06)