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Alt 13.10.2006, 13:09
Benutzerbild von Dr. T.
Dieser Mann weiß alles
 
Registriert seit: 26.09.2006
Beiträge: 87
Dr. T. befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Jeck dat ganze Jahr



Lieber Dr. T., ich arbeite in einem Systemhaus in Niedersunzing und habe nun ein Jobangebot aus Köln bekommen. Nun weiß ich nicht, ob ich mich im Rheinland wohl fühlen könnte. Was würden Sie mir als weit gereister Kosmopolit denn raten?

Mein Rat: Tun Sie’s bloß nicht! Die Leute dort sind völlig wahnsinnig - oder wie man auf Kölsch sagt: „jeck“. Ich muss es wissen, denn ich war gerade selbst da (mehr dazu lesen Sie hier). Den ersten Jecken traf ich gleich am Flughafen in Form eines Taxifahrers. Der war allerdings gar nicht lustig, sondern fing beinahe an zu weinen, als ich ihm die Adresse meines Hotels nannte. „Iss dat in Rath?“, fragte er mich mit tränenerstickter Stimme. „Ja woher soll ich das denn wissen, sind Sie der Taxifahrer oder ich?“, antwortete ich, ohne auf sein labiles Nervenkostüm Rücksicht zu nehmen.

„Dat iss bestimmt in Rath, dat iss hier um’s Eck“, jammerte er und fummelte eine schwarz gebrannte Navigations-DVD aus der Seitentasche. Sie brachte ihm die grausame Gewissheit: Das Hotel war tatsächlich in Rath! „Isch hätt uff minge Frau hören sollen, fünfeinhalb Stond steh isch am Flughafen und dann Rath, isch krich doch nur 35 Prozent, wär isch bloß in die Stadt jefahren, da hätt isch 30 Euro machen können, mingestens, Rath, oh je…“ So ging es in einem fort die ganze - Gott sei Dank recht kurze - Fahrt hindurch.

Noch etwas bedröppelt von der emotional bewegenden Taxifahrt, machte ich mich nach dem Einchecken auf die Suche nach etwas Essbarem. Der Geruch, der aus dem Hotelrestaurant direkt durch die kleine Fensterluke in mein Zimmer zog, hielt mich davon ab, dasselbige aufzusuchen. Ich wählte eine als „Kartoffelhaus“ deklarierte Lokation, und da es warm war, setze ich mich auf die Terrasse. Erst einmal passierte nichts, dann passierte die Bedienung: „Jo, jetzt hot der sisch janz klammheimlisch auf die Terrass jesetzt“, war ihre Begrüßung. Ja, was hätte ich denn bitteschön sonst machen sollen? Klingeln? Mir wie Tarzan schreiend auf die Brust klopfen?? Einen Gast verprügeln??? Die resolute Jeckin war aber noch lange nicht am Ende ihrer Charme-Offensive. Auf meine Frage nach der Karte antwortete sie: „Die bring isch Ihnen mit dem Jetränk!“ Notgedrungen ein „Jetränk“ bestellend und schließlich die Karte erhaltend, kam es ohne weitere Vorkommnisse zur Essensbestellung. Noch einmal trat die Jeckin auf, brachte mir mein Besteck und sagte augenzwinkernd: „Damit doh nachher nix schiefjeht!“ Dann wurde sie von einer - offensichtlich weniger einheimischen - Kollegin abgelöst, und der Rest des Abends verlief ereignislos.

Sie sehen also schon anhand dieser wenigen Beispiele (mehr habe ich, ehrlich gesagt, auch nicht auf Lager), wie schwer es wir nicht mit Humor Gesegneten in dieser Metropole des Frohsinns haben.

Deshalb mein Tipp: Bleiben Sie in Niederbayern! In Köln ist das ganze Jahr Karneval - lustig ist es anderswo,

Ihr Dr. T.

(Dr. T.`s Sprechstunde aus ComputerPartner-Ausgabe 40/06)

Geändert von Dr. T. (13.10.2006 um 14:12 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 20.10.2006, 11:23
Neues CP Forum-Mitglied
 
Registriert seit: 14.10.2006
Beiträge: 4
kk-team befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Reden Zu Ihrem Verständnis!!

Jede Regionalkultur funktioniert nach speziellen Regeln und Gesetzmäßigkeiten.

Das Rheinische Grundgesetz besteht aus insgesamt elf kurzen Artikeln. Damit man es besser versteht, haben wir die korrespondierenden Gesetze des Deutschen Grundgesetzes angeführt. Dazu möchten wir anmerken, daß das rheinische Grundgesetz älter als die Verfassung der bunten Republik ist.

§1: ET ES WIE'T ES. (GG Art. 3: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.)

§2: ET KÜTT WIE'T KÜTT. (GG Art. 17: Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.)

§3: ET HÄT NOCH IMMER JOT JEJANGE. (GG Art. 8 (1): Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.)

§4: WAT FOTT ES ES FOTT. (GG Art. 4 (3): Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.)

§5: ET BLIEV NIX, WIE ET WOR. (GG Art. 20 (1): Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.)

§6: KENNE MER NIT, BRUCHE MER NIT, FOTT DOMET. (GG Art. 20 (2): Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.)

§7: WAT WELLSTE MAACHE? (GG Art. 19 (2+3): In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden. Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.)

§8: MAACH ET JOOT, ÄWWER NIT ZE OFF! (GG Art. 2 (1): Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.)

§9: WAT SOLL DÄ QUATSCH? (GG Art. 3 (2): Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.)

§10: DRENKSTE EENE MET? (GG Art. 16a: Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.)

§11: DO LAACHSE DICH KAPOTT! (GG Art. 31: Bundesrecht bricht Landesrecht. Und GG Art. 79 (3): Eine Änderung dieses Grundgesetzes [...] ist unzulässig.)
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