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Ich kaufe ein Be
![]() Aus markenrechtlichen Gründen muss dieses Foto ohne Bildunterschrift bleiben. Foto: Beate Wöhe Lieber Dr. T., ich vertreibe die Eigenmarke "becom" des Distributors B.Com. Nun habe ich in ChannelPartner gelesen, dass das Systemhaus Becom Wiederverkäufer abmahnt, die mit dem Distributor zusammenarbeiten. Muss ich mir Sorgen machen? Sorgen müssen Sie sich immer machen, das gebieten allein schon die Weltlage, der Klimawandel, die Spritpreise und die blöde Rücklastschrift von Ihrer letzten Bestellung. Ob Sie sich allerdings um Becom und den Buchstaben "B" sorgen müssen, kann ich Ihnen nicht sagen. Ich bin schließlich kein Anwalt - ich bin ja noch nicht mal Arzt. Auf jeden Fall weiß ich, dass man Buchstaben nicht so einfach verwenden darf. Die gehören alle irgendwem. Zugegeben, das klingt komisch, es ist aber so. Nehmen wir einmal das "T". Das gehört - nein, nicht mir, leider - es gehört natürlich der Telekom. Also kommen Sie bloß nicht auf die Idee, Ihre PCs "T-Com" statt "Becom" zu nennen. Die Folgen wären fürchterlich. T-Rror, T-Tanus und T-Stosteron sind nur einige der zu erwartenden Schäden, ganz zu schweigen von T-Shirt und T-Träger oder - noch schlimmer - T-Home, T-Mobile und T-Service! Wenn Sie erst im T-Rsumpf, beziehungsweise der T-Plantage gelandet sind, helfen weder T-Rapie noch T-Safilm. Auch T-Rsalbe, T-Baumöl und T-Obromin sind völlig wirkungslos. Abwarten und T trinken scheidet als Lösung völlig aus - vor allem dann, wenn der T aus einem T-Beutel kommt. Doch B und T sind kein Einzelfall, und das nicht nur deshalb, weil sie zu zweit sind. Auch die Buchstaben W, D, und R sollten Sie tunlichst meiden. Abgesehen davon, dass die Buchstaben dem WDR gehören, der einst nichts unversucht ließ, um Domain-Namen wie wdr.org und wdr.com einzuklagen - die Firmen Wecom, Decom und Recom gibt es bereits. Lassen Sie die Finger von P, O und S, sonst bekommen Sie Ärger mit der Deutschen Post. Auch I und K sind schon besetzt. Bleiben eigentlich nur noch X und Y, aber die gehören dem ZDF. Sie sehen: Alle Buchstaben sind des Teufels beziehungsweise Abmahnanwalts. Deshalb mein - ausnahmsweise kostenloser - Rat: Weg mit den Dingern! Auch Buchstabensuppe oder Russisch Brot müssen raus. Das arabische Alphabet könnten Sie theoretisch verwenden, aber dann rückt Wolfgang Schäuble mit seinen Bundestrojanern an und macht Ihren Laden dicht. Kyrillisch wäre noch eine Alternative, wenn Sie nichts gegen russische Inkassounternehmen haben, die Ihr Geschäft zu Kleinbuchstaben verarbeiten. Aber die kommen ja sowieso wegen der Rücklastschrift. Am besten also nichts schreiben, nichts sagen, nichts verkaufen, rät Ihr Dr. Symbol (formerly known as Dr. T.) Die Sprechstunde des Mannes, der hier aus markenrechtlichen Gründen nicht mehr genannt werden darf, finden Sie alle 14 Tage in ChannelPartner und online im CP forum. Senden Sie Ihre Fragen an sprechstunde@channelpartner.der.de, aber bitte, bitte: Verwenden Sie bloß keine Buchstaben! |
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