Lieber Dr. T., ich wollte mein Windows 3.1 bei Ebay verkaufen, habe aber in ComputerPartner gelesen, dass ich das gar nicht darf. Das kann doch nicht sein, oder?
Aber natürlich. Nur weil Sie mal viel Geld für etwas bezahlt haben, heißt das noch lange nicht, dass Sie damit tun und lassen können, was Sie wollen. Sie dürfen ja auch nicht einfach so Musik auf Ihrem Rechner abspielen, nur weil Sie die CD gekauft haben. Ich finde ohnehin, dass Hersteller viel zu wenig darauf achten, dass die Käufer Ihrer Produkte diese korrekt und im Sinne des Anbieters einsetzen. Warum verhindert BMW beispielsweise nicht, dass sich Fahrer der Edelmarke an Geschwindigkeitsbeschränkungen halten, auf der Autobahn rechts fahren und die Lichthupe nicht benutzen? So etwas ist zutiefst Image-schädigend und mit sofortigem Fahrzeugwechsel auf einen Hyundai Getz (”getz fahr doch!”) zu bestrafen. Es gibt sicher noch den einen oder anderen auf Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwalt, der Kapazitäten frei hat und diese Fälle verfolgen könnte. Oder nehmen Sie die Hausbesitzer. Zugegeben, das deutsche Baurecht schreibt immerhin Abstände und Dachvorsprünge bis auf den letzten Millimeter fest – aber das lässt immer noch zu viel Spielraum. Rosa Fassaden? Selbstgetöpferte Türschilder?? Zwerge im Vorgarten??? Abmahnen! Bagger holen!! Abreißen!!! Einmauern!!!! Zack!!!!!! Jawoll!!!!!!
Entschuldigen Sie, die CeBIT-Vorbereitungen waren zu viel für mich, ich muss jetzt meine Medikamente nehmen.
Bis zum nächsten Mal.
Ihr Dr. T.
(Dr. T.`s Sprechstunde aus ComputerPartner-Ausgabe 10/06)