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  #1 (permalink)  
Alt 04.09.2009, 16:27
Erfahrenes CP-forum-Mitglied
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 73
voiceless befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Versandkosten bei DOA und Garantiereparatur

Hallo,

ich ärgere mich schon längere Zeit über die Versandkosten bei DOA und Garantieeinsendungen .

1. Ich kaufe z. B. bei INGRAM Ware und ein Artikel wird bereits defekt geliefert.
Nun darf ich für die Rücksendung des "Schrotts" die Versandkosten tragen.

2. Der Kunde kauft z. B. einen Drucker und der Hersteller gibt 12 Mon. Garantie.
Wird dieser Drucker in der Garantiezeit defekt, trage ich auch die Versandkosten.
(bei günstigen Druckern Gewinn ade )
Wird dieser Drucker in der Garantiezeit 2x defekt = Verlustgeschäft.

CANON schreibt in den Garantiebedingungen " Die Kosten für die Einsendung trägt der Kunde."
Wer ist nun Kunde? Der Händler oder der Endkunde?


Kauft der Kunde im Versandhandel, muss er die Kosten für die Einsendung zum Versander/Hersteller meistens selber tragen.

Ich würde gerne wissen, wie wird es bei Ihnen/euch mit den Versandkosten bei Garantieeinsendungen gehandhabt?


Eine andere Frage noch.
Ist die Neueinrichtung von Windows und Treibern beim Austausch einer defekten Festplatte auch Garantieleistung?

Geändert von voiceless (04.09.2009 um 16:50 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 04.09.2009, 19:02
Erfahrenes CP Forums-Mitglied
 
Registriert seit: 28.06.2009
Ort: Senftenberg
Beiträge: 144
itprofiservice befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Hallo voiceless,

die Versandkosten musst du leider tragen wenn der Kunde die Garantie bei dir einfordert. Meist haben die Geräte ja nur sogenannte BringIn Garantie, d.h. der Kunde müsste mindestens den Transport bis zu deinem Geschäft selber tragen, wenn er es nicht sowieso persönlich bringt. Es sei denn er kümmert sich direkt beim Hersteller, dann muss er natürlich auch für den Hintransport aufkommen. Alles andere was du zusätzlich machst, zBsp. das Gerät beim Kunden holen, für ihn die Herstellergarantie abwickeln (telefonieren, eventuell VortOrtService terminieren) oder auch bei Festplattendefekten Neuinstallation usw, solltest du normalerweise berechnen. Es sei denn deine Kulanz ist sehr groß was das angeht. Zumindest über eine Servicepauschale solltest du dann nachdenken. Die Kunden zahlen meist bereitwillig, wenn man ihnen noch zusätzlich nat. auch gegen Entgeld noch ein Leihgerät für den Zeitraum überlässt. Du musst dem Kunden einfach einen Mehrwert bieten, den sie auch wahrnehmen.
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  #3 (permalink)  
Alt 04.09.2009, 23:21
Benutzerbild von McLord
Moderator von CHIC
 
Registriert seit: 12.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 346
McLord befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Voiceless,

Garantie ist eine Leistung, die der Hersteller dem Endkunden gewährt. Du als Händler hast damit überhaupt nichts zu schaffen, denn nicht DU gibts die Garantie, sondern der Hersteller! Wenn Dein Kunde also Garantie anmelden will, dann muss er die Portokosten für die Rücksendung zum Hersteller selbst auslegen und sich auch direkt mit dem Hersteller auseinander setzen, sprich: die Garantieabwicklung muss der Kunde mit dem Hersteller selbst machen.

Wenn Du die Garantierücksendung für Deine Kunden als Service übernimmst, dann solltest Du dafür entweder Geld verlangen, oder aber in jedem Fall darauf hinweisen, dass Du hier eine Kulanzleistung erbringst, auf die der Kunde keinen rechtlichen Anspruch hat! Du tust dem Kunden damit einen Gefallen, dafür schuldet er Dir mindestens ein dickes "Dankeschön".

---
Anders sieht es aus, wenn der Kunde Gewährleistungsansprüche anmeldet! Für die Gewährleistung bist Du als Händler gegenüber dem Kunden gesetzlich verpflichtet. Dein Distri dann Dir gegenüber und der Hersteller schließlich gegenüber dem Distri.

Gewährleistungsansprüche besagen, dass ein Gerät zum Kaufzeitpunkt (!!!) einwandfrei war. Wenn das Gerät danach kaputt geht, gilt die Gewährleistung nicht mehr - wobei allerings in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf die Beweislast beim Händler liegt (du musst beweisen, dass das Gerät zum Kaufzeitpunkt ohne Mängel war). Nach 6 Monaten dreht sich die Beweislast um (der Kunde muss beweisen, dass der Ursprung eines Mangels bereits am Kauftag vorhanden war).

BITTE unterscheidet zwischen Garantie und Gewährleistung! Schlimm genug, dass viele Kunden den Unterschied nicht kennen. Aber wir Händler, also Kaufleute, wir müssen sowas wissen! Das gehört zu unserem Job genauso dazu wie das Wissen über die IT-Technik.
__________________

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  #4 (permalink)  
Alt 05.09.2009, 08:17
Erfahrenes CP-forum-Mitglied
 
Registriert seit: 26.06.2009
Beiträge: 34
xyuwe befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Hallo,

wir lassen uns im Kaufvertrag schriftlich bestätigen, dass das Gerät zum Kaufzeitpunkt mangelfrei übergeben wurde. Macht die Beweisführung bzgl. Gewährleistung für uns als Händler in den ersten 6 Monaten etwas einfacher. Oft genug haben wir es erlebt, dass ein PC oder Notebook nach dem Kauf erstmal vom Käufer seinen Freunden und Bekannten auf Herz und Nieren durchgetestet wurde (das volle Programm hard- und softwareseitig), nach kurzer Zeit nichts mehr ging und dann stand der Kunde im Geschäft, hat uns wer weiß was erzählt, nur um sich schadlos zu halten.

Gruß
Uwe
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  #5 (permalink)  
Alt 05.09.2009, 17:35
Erfahrenes CP Forums-Mitglied
 
Registriert seit: 11.10.2006
Ort: Neustadt a.d. Weinstrasse
Beiträge: 137
BUFT befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Zitat:
Zitat von xyuwe Beitrag anzeigen
Hallo,

wir lassen uns im Kaufvertrag schriftlich bestätigen, dass das Gerät zum Kaufzeitpunkt mangelfrei übergeben wurde. [...]

Gruß
Uwe
Habt ihr da schon Erfahrungswerte inwiefern die schrifliche Bestätigung im Kaufvertrag im Gewährleistungsfall Bestand hat?
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  #6 (permalink)  
Alt 07.09.2009, 10:26
Moderator von CHIC
 
Registriert seit: 16.06.2009
Ort: Neutraubling/Regensburg
Beiträge: 307
ccs_bk befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Zitat:
Zitat von BUFT Beitrag anzeigen
Habt ihr da schon Erfahrungswerte inwiefern die schrifliche Bestätigung im Kaufvertrag im Gewährleistungsfall Bestand hat?
Die Rechtslage besagt, in den ersten 6 Monaten hat der Verkäufer die Beweislast. Das heisst das eine gesonderte Bestätigung leider kleinerlei rechtlichen Bestand hat.
Davon abweichende Bestimmungen, sei es in einer Bestätigung oder den AGB haben keinerlei Einfluss darauf sind evtl. sogar missbräuchlich. Leider
__________________
b.kroenauer
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  #7 (permalink)  
Alt 15.09.2009, 14:50
CP-forum-Mitglied
 
Registriert seit: 23.03.2007
Beiträge: 19
Orubu befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Ich habe auch mit IM gerade wieder so ein Paradebeispiel von Kundenservice (Kunde bin ich bei IM!).

HP Notebook kommt an und ist defekt. Natürlich muss ich die Rückversandkosten tragen. Aber bevor es zum Rückversand kommt, kämpfe ich jetzt schon zwei Tage am Telefon und per E-Mail um die BERECHTIGUNG, ein defektes Gerät überhaupt zurücksenden zu dürfen.

IM verweist auf HP Support und HP Support stellt Fragen über Fragen, gibt aber keine nützliche Info über schnelle Abwicklung. Ich könnte ja Geduld haben. Der Endkunde wartet aber seit gestern nicht mehr auf dieses Notebook!

In Zukunft werden sich andere mit IM und HP rumärgern dürfen. Ich bestimmt nicht mehr!
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  #8 (permalink)  
Alt 15.09.2009, 16:30
Erfahrenes CP Forums-Mitglied
 
Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 38
BiKuuL befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Derartiges Verhalten habe ich bei IM leider auch schon zu oft erlebt. Nicht nur das man den eigenen Kunden verliert und auf den Kosten sitzen bleibt, auch die Ohnmacht gegen dieses sture Verhalten seitens des Geschäftspartners (IM) ärgert mich maßlos. Kulanz oder Kundenservice geht einem Branchenriesen wohl völlig ab.
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  #9 (permalink)  
Alt 18.09.2009, 10:26
Erfahrenes CP Forums-Mitglied
 
Registriert seit: 11.10.2006
Ort: Neustadt a.d. Weinstrasse
Beiträge: 137
BUFT befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Zitat:
Zitat von Orubu Beitrag anzeigen
Ich habe auch mit IM gerade wieder so ein Paradebeispiel von Kundenservice (Kunde bin ich bei IM!).

HP Notebook kommt an und ist defekt. Natürlich muss ich die Rückversandkosten tragen. Aber bevor es zum Rückversand kommt, kämpfe ich jetzt schon zwei Tage am Telefon und per E-Mail um die BERECHTIGUNG, ein defektes Gerät überhaupt zurücksenden zu dürfen.

IM verweist auf HP Support und HP Support stellt Fragen über Fragen, gibt aber keine nützliche Info über schnelle Abwicklung. Ich könnte ja Geduld haben. Der Endkunde wartet aber seit gestern nicht mehr auf dieses Notebook!

In Zukunft werden sich andere mit IM und HP rumärgern dürfen. Ich bestimmt nicht mehr!
Nach meiner Erfahrung nimmt IM Ware bei DOA zurück. Sollte sich das mittlerweile geändert haben?
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  #10 (permalink)  
Alt 18.09.2009, 18:19
Moderator von CHIC
 
Registriert seit: 13.10.2006
Beiträge: 272
Ronny befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
RMA bei Ingram machen wir generell über das Online-Tool und hatten noch nie Probleme. Klar, die Versandkosten trägst Du, aber hak "Gutschrift" an und nach ein paar Tagen hast Du Dein Geld wieder auf dem Konto.
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