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Seit 2 Jahren "Gerling Compact Firmenversicherung", davor weiß ich nicht mehr genau (ich lasse unsere Versicherungen - wir haben auch Immobilien-Eigentum - in Abständen von einem Makler überprüfen).
Und ja, ich habe die Haftpflicht-Versicherung schon in Anspruch nehmen müssen (war aber noch die "alte"). War aber auch völlig unproblematisch. |
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Sehr informative Zusammenfassung. Danke!
Lässt sich so eine Versicherung dann auch noch bezahlen? Wir hatten mal ein Angebot erhalten, das war jenseits von Gut und Böse ![]()
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b.kroenauer |
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Hab ich mir meine doch gleich mal angeschaut.
![]() Ich glaub ich brauch jetzt eine Aspirin ![]() Aber immerhin ist meine günstig (glaub ich) ![]() Danke McLord für diese klasse Zusammenfassung.
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__________________________________________________ ____ Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten!
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Super klasse Zusammenfassung!
Da kann ich mich meinen Vorrednern nur anschließen. Habe gleich mal mit Copy & Paste das Wichtigste rauskopiert und unsere Sekretärin für Montag auf die to do Liste gesetzt. Momentan weiß ich nur, wir zahlen je Jahr 623,56 Euro bei der Alten Leipziger und ich erinnere mich, das darin eine extra Position war, die uns gegen "aus Versehen Daten löschen beim Kunden" absichert. Was da wohl bei rauskommt ? Grüße zapp "Der Tod ist ein finales Ereignis und begrenzt die Lebensdauer." Gesundheitsreport NRW 1994 Geändert von zapp (25.09.2009 um 10:46 Uhr). |
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@Dyna:
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass die meisten Vermögensschäden als Folge eines Sachschadens entstehen. Insofern würd ich sagen, das ist OK, Dyna. Aber sicherheitshalter Deinen Versicherungsmenschen dazu interviewen. @Bruno: Wir zahlen ca. 550,- Euro netto im Jahr bei der Allianz (pro Servicetechniker).
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---------------- Zusammenkunft ist ein Anfang. Zusammenhalt ist ein Fortschritt. Zusammenarbeit ist der Erfolg! Henry Ford I. amerikan. Automobilindustrieller, Gründer der 'Ford Motor Company' 1863 - 1947 |
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Gab es da nicht schon mal ein (Grundsatz)Urteil, dass der Besitzer selber für eine aktuelle Datensicherung zu sorgen hat ? Bei Schäden an Hardware durch Blitz/Überspannung, Wasser, oder auch Femdverschulden sind die Kosten für die Wiederherstellung der Daten NICHT dem Verursacher anzulasten, jediglich die Kosten für die Hardware und z.B Wiederherstellung des Betriebssystems. Selbst das Wiedereinspielen der Datensicherung ist Aufgabe des Besitzers und fällt mit unter die Sowieso-Kosten.
Zudem sollte in den AGB´s die Haftung bei Datenverlust ausgeschlossen werden und auf die notwendige Datensicherung vor EDV-Arbeiten hingewiesen werden ! |
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Dieses Grundsatzurteil gibt es tatsächlich, ASC. Laut damaliger Urteilsbegründung wird es als Allgemeinwissen vorausgesetzt, dass unternehmensrelevante Daten gesichert werden müssen (sogar ohne extra "Ermahnung" des IT-Dienstleisters).
Aber damit hast Du leider keinen Freibrief. Meines wissens nach gilt als Vermögensschaden der gesamte "Aufwand zur Wiederherstellung der Daten". (Meiner Meinung nach auch das Rückspielen der Daten, da ein Geschädigter grundsätzlich Anspruch darauf hat, so gestellt zu werden wie vor dem Schaden). Das können im schlimmsten Fall auch mal ein paar Tage Arbeit sein, wenn der Kunden nur seine Anwendungsdaten sichert (was sein gutes Recht ist) und Du den Server + alle Applikationen neu aufsetzen musst. Zweitens gibt es den realen Datenverlust des Tages, weil die Datensicherung in der Regel nachts läuft. Wenn eine Firma mit 100 Mitarbeitern die Arbeit eines Tages verliert, dann sind das schon ganz ordentliche Summen. Drittens kannst Du als Verursacher des Schadens (z.B. bei einem Totalverlust) trotzdem eine Teilschuld bekommen und somit auch einen Teil (oder sogar alles) des Vermögensschaden tragen müssen - dies hängt davon ab, welchen Verantwortungsbereich Du beim Kunden inne hast. Als Outsourcing-Dienstleister ist es ja gerade Deine Aufgabe, für eine Datensicherung zu sorgen, genau dafür bezahlt Dich der Kunde ja schließlich. Da kannst Du Dich dann nicht mehr damit "rausreden", der Kunde hätte selbst für die Datensicherung sorgen müssen. ![]() Zitat:
Es kommt wieder aufs Detail an! Du kannst die Haftung in den AGBs leider nicht generell ausschließen. Du darfst die Haftung für leichte Fahrlässigkeit unter bestimmten Umständen ausschließen, für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz haftest Du in jedem Fall (bei Vorsatz nutzt Dir eine Versicherung allerdings auch nix mehr). Wir beschränken in unsreen AGBs bei grober Fahrlässigkeit die Haftung auf den "vorhersehbaren Schaden" - keine Ahnung ob dies bei einem Prozess standhalten würde... ![]()
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Aber direkte Folgeschäden solltet Ihr in jedem Fall absichern, denn meistens ist der direkte Folgeschaden wesentlich höher als der ursprüngliche Schaden (kleine Ursache, große Wirkung). 












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