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  #1 (permalink)  
Alt 23.09.2009, 16:38
Erfahrenes CP-forum-Mitglied
 
Registriert seit: 12.06.2009
Beiträge: 149
Dyna befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Haftpflichtversicherung

Wo habt ihr eure Haftpflichtversicherung und warum? Mußtet ihr sie schonmal einschalten?
Habt ihr auch Vermögensschäden abgedeckt?
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  #2 (permalink)  
Alt 23.09.2009, 19:42
Moderator von CHIC
 
Registriert seit: 13.10.2006
Beiträge: 272
Ronny befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Seit 2 Jahren "Gerling Compact Firmenversicherung", davor weiß ich nicht mehr genau (ich lasse unsere Versicherungen - wir haben auch Immobilien-Eigentum - in Abständen von einem Makler überprüfen).

Und ja, ich habe die Haftpflicht-Versicherung schon in Anspruch nehmen müssen (war aber noch die "alte"). War aber auch völlig unproblematisch.
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  #3 (permalink)  
Alt 24.09.2009, 17:34
Benutzerbild von McLord
Moderator von CHIC
 
Registriert seit: 12.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 346
McLord befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden sollten alle drei abgedeckt sein.

Wenn Ihr eine wichtige Serverfestplatte kaputt macht, dann entsteht dabei ein Vermögensschaden (Datenverlust), der wesentlich höher ist als der Sachschaden (defekte Platte). Eine Hapftlichtversicherung ohne Vermögensschaden ist völlig sinnlos! Die Platte könnt Ihr zur Not aus eigener Tasche bezahlen, aber der Datenverlust bricht Euch das Genick!

=> Versicherungen braucht man zur Absicherung von Dingen, die Euch das Genick brechen können und nicht zur Absicherung von Alltagskleinigkeiten!

KNACKPUNKT 1
=====================
Eine Haftpflicht deckt normalerweise nur Schäden an Dingen, mit denen Ihr nicht direkt arbeitet (Beispiel: die Ming-Vase im Empfangsraum Eures Kunden, die Ihr aus Versehen vom Sockel haut)! Die allermeisten Haftpflichtversicherungen schließen explizit sogenannte Tätigkeitsschäden aus! Tätigkeitsschäden sind alle die Schäden, die Ihr während der Arbeit an dem Gerät verursacht!

Beispiel 1: Ihr arbeitet an einem Server und rutscht aus Versehen mit dem Schraubenzieher ab - Server kaputt. Dieser Schaden ist bei einer "normalen" Haftpflichtversicherung NICHT abgedeckt! Weil Tätigkeitsschaden.

Beispiel 2: Ihr arbeiten an nem Server, löscht aus Versehen alle Daten. Dieser Schaden ist bei einer "normalen" Haftpflichtversicherung NICHT abgedeckt! Weil Tätigkeitsschaden und Vermögensschaden!

=> Fragt Euren Versicherungsfuzzi explizit nach Tätigkeitsschäden und lasst Euch schriftlich bestätigen, dass diese Schäden von Eurer Haftpflicht erfasst sind! Das kostet wesentlich mehr als eine Standardhaftpflicht, aber die Standardhaftpflicht schützt Euch nicht vor den eigentlichen Gefahren (Ming-Vasen sind eher selten bei meinen Kunden...).

KNACKPUNKT 2:
=====================
Direkte und indirekte Folgeschäden!

Achtet darauf, dass mindestens direkte Folgeschäden in der Haftpflicht erfasst sind! Sonst ersetzt Euch die Versicherung zwar die defekte Festplatte (ursprünglicher Schaden, z.B. nach "Fallenlassen" der Serverplatte). Aber nicht die Datenwiederherstellung (direkter Folgeschaden). Und auch nicht den Verdienstausfall Eures Kunden (indirekter Folgeschaden).

=> Indirekte Folgeschäden wird Euch wohl kein Versicherer der Welt absichern Aber direkte Folgeschäden solltet Ihr in jedem Fall absichern, denn meistens ist der direkte Folgeschaden wesentlich höher als der ursprüngliche Schaden (kleine Ursache, große Wirkung).

KNACKPUNKT 3:
======================
Schaut ins Kleingedruckte! Ganz oft steht dort in den Versicherungsbedinungen, dass Schäden im Zusammenhang mit "elektronischen Datenverarbeitungsanlagen ausgeschlossen sind"!!

KEIN WITZ! Uns wurde als IT-Dienstleiter eine Hapftlichtversicherung angeboten, wo sämtliche Schäden im Zusammenhang mit Computern im Kleingedruckten wieder ausgeschlossen wurden! Versicherungsfuzzis sind echte Windhunde ... da muss man aufpassen wie ein Fuchs.

ZUSAMMENFASSUNG:
==================
Eure Haftpflicht sollte umfassen:
Sachschäden, Personenschäden, Vermögensschäden, Tätigkeitsschäden, direkte Folgeschäden - und das alles sollte inbesondere auch bei Arbeiten mit IT-Technik noch gelten.
__________________

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Henry Ford I.
amerikan. Automobilindustrieller, Gründer der 'Ford Motor Company'
1863 - 1947
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  #4 (permalink)  
Alt 25.09.2009, 09:17
Moderator von CHIC
 
Registriert seit: 16.06.2009
Ort: Neutraubling/Regensburg
Beiträge: 307
ccs_bk befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Sehr informative Zusammenfassung. Danke!

Lässt sich so eine Versicherung dann auch noch bezahlen?
Wir hatten mal ein Angebot erhalten, das war jenseits von Gut und Böse
__________________
b.kroenauer
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  #5 (permalink)  
Alt 25.09.2009, 10:37
Moderator von CHIC
 
Registriert seit: 20.06.2009
Ort: Bornow
Beiträge: 112
blueline ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
blueline eine Nachricht über Skype™ schicken
Hab ich mir meine doch gleich mal angeschaut.
Ich glaub ich brauch jetzt eine Aspirin
Aber immerhin ist meine günstig (glaub ich)

Danke McLord für diese klasse Zusammenfassung.
__________________
__________________________________________________ ____
Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten!
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  #6 (permalink)  
Alt 25.09.2009, 10:42
Neues CP-forum-Mitglied
 
Registriert seit: 18.08.2009
Beiträge: 58
zapp befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage Prüfung Haftpflicht

Super klasse Zusammenfassung!

Da kann ich mich meinen Vorrednern nur anschließen. Habe gleich mal mit Copy & Paste das Wichtigste rauskopiert und unsere Sekretärin für Montag auf die to do Liste gesetzt.

Momentan weiß ich nur, wir zahlen je Jahr 623,56 Euro bei der Alten Leipziger und ich erinnere mich, das darin eine extra Position war, die uns gegen "aus Versehen Daten löschen beim Kunden" absichert.

Was da wohl bei rauskommt ?

Grüße

zapp


"Der Tod ist ein finales Ereignis und begrenzt die Lebensdauer."
Gesundheitsreport NRW 1994

Geändert von zapp (25.09.2009 um 10:46 Uhr).
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  #7 (permalink)  
Alt 25.09.2009, 14:59
Erfahrenes CP-forum-Mitglied
 
Registriert seit: 12.06.2009
Beiträge: 149
Dyna befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Ebenso vielen Dank für den ausführlichen Beitrag!

Meine Haftpflicht beinhaltet Vermögensschäden die aus Sachschäden entstehen können. Das ist doch auch Ok oder?
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  #8 (permalink)  
Alt 25.09.2009, 16:45
Benutzerbild von McLord
Moderator von CHIC
 
Registriert seit: 12.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 346
McLord befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
@Dyna:
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass die meisten Vermögensschäden als Folge eines Sachschadens entstehen. Insofern würd ich sagen, das ist OK, Dyna. Aber sicherheitshalter Deinen Versicherungsmenschen dazu interviewen.

@Bruno:
Wir zahlen ca. 550,- Euro netto im Jahr bei der Allianz (pro Servicetechniker).
__________________

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  #9 (permalink)  
Alt 25.09.2009, 18:36
ASC ASC ist offline
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Registriert seit: 29.06.2009
Beiträge: 101
ASC befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Blinzeln

Gab es da nicht schon mal ein (Grundsatz)Urteil, dass der Besitzer selber für eine aktuelle Datensicherung zu sorgen hat ? Bei Schäden an Hardware durch Blitz/Überspannung, Wasser, oder auch Femdverschulden sind die Kosten für die Wiederherstellung der Daten NICHT dem Verursacher anzulasten, jediglich die Kosten für die Hardware und z.B Wiederherstellung des Betriebssystems. Selbst das Wiedereinspielen der Datensicherung ist Aufgabe des Besitzers und fällt mit unter die Sowieso-Kosten.
Zudem sollte in den AGB´s die Haftung bei Datenverlust ausgeschlossen werden und auf die notwendige Datensicherung vor EDV-Arbeiten hingewiesen werden !
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  #10 (permalink)  
Alt 25.09.2009, 23:44
Benutzerbild von McLord
Moderator von CHIC
 
Registriert seit: 12.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 346
McLord befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Dieses Grundsatzurteil gibt es tatsächlich, ASC. Laut damaliger Urteilsbegründung wird es als Allgemeinwissen vorausgesetzt, dass unternehmensrelevante Daten gesichert werden müssen (sogar ohne extra "Ermahnung" des IT-Dienstleisters).

Aber damit hast Du leider keinen Freibrief.

Meines wissens nach gilt als Vermögensschaden der gesamte "Aufwand zur Wiederherstellung der Daten". (Meiner Meinung nach auch das Rückspielen der Daten, da ein Geschädigter grundsätzlich Anspruch darauf hat, so gestellt zu werden wie vor dem Schaden). Das können im schlimmsten Fall auch mal ein paar Tage Arbeit sein, wenn der Kunden nur seine Anwendungsdaten sichert (was sein gutes Recht ist) und Du den Server + alle Applikationen neu aufsetzen musst.

Zweitens gibt es den realen Datenverlust des Tages, weil die Datensicherung in der Regel nachts läuft. Wenn eine Firma mit 100 Mitarbeitern die Arbeit eines Tages verliert, dann sind das schon ganz ordentliche Summen.

Drittens kannst Du als Verursacher des Schadens (z.B. bei einem Totalverlust) trotzdem eine Teilschuld bekommen und somit auch einen Teil (oder sogar alles) des Vermögensschaden tragen müssen - dies hängt davon ab, welchen Verantwortungsbereich Du beim Kunden inne hast. Als Outsourcing-Dienstleister ist es ja gerade Deine Aufgabe, für eine Datensicherung zu sorgen, genau dafür bezahlt Dich der Kunde ja schließlich. Da kannst Du Dich dann nicht mehr damit "rausreden", der Kunde hätte selbst für die Datensicherung sorgen müssen.

Zitat:
Zudem sollte in den AGB´s die Haftung bei Datenverlust ausgeschlossen werden und auf die notwendige Datensicherung vor EDV-Arbeiten hingewiesen werden !
Auch das stimmt.

Es kommt wieder aufs Detail an! Du kannst die Haftung in den AGBs leider nicht generell ausschließen. Du darfst die Haftung für leichte Fahrlässigkeit unter bestimmten Umständen ausschließen, für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz haftest Du in jedem Fall (bei Vorsatz nutzt Dir eine Versicherung allerdings auch nix mehr). Wir beschränken in unsreen AGBs bei grober Fahrlässigkeit die Haftung auf den "vorhersehbaren Schaden" - keine Ahnung ob dies bei einem Prozess standhalten würde...
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