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@Orubu,
HP nimmt DOA Gräte (dead on arrival) bis max. 30 nach Wareneingang über den liefernden Distributor gegen Gutschrift (oder falls gewünscht gegen Neulieferung) zurück. HP verlangt hierzu definitiv eine Bearbeitungsnummer, die über den HP Service beantragt werden muss. Alle vier Distris behaupten, der Handel müsse diese Bearbeitungsnummer bei HP beantragen ... Es wäre nett von dir, wenn du mit dem aktuellen Fall und der Bearbeitungsnummer die Kollegen bei Klartext mal fragst wessen Job das nun definitiv ist ... Michael |
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DOA bei HP
HP macht auch (notfalls) DOA nach 30 Tagen... Nach 2 vergeblichen Reparaturversuchen /
Basteleien an einem ML350 G6 hat HP ca. 4 Monate! nach Endkundenkaufdatum eine DOA mit Rücksendung / Neulieferung akzeptiert. Die Alternative wäre für uns gewesen Gerät zurück, Geld zurück, anderer Hersteller ... Und nie wieder HP Server. Und das habe ich ziemlich deutlich gesagt. Die DOA "Erlaubnis" gibt es aus unserer Erfahrung nur durch den Hersteller. Und das ist halt von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Die Beantragung der Bearbeitungsnummer bei HP haben bisher auch immer wir erledigt. Zumindest hat jeder Distri diese Aufgabe an uns verlagert. Ziemlich lustige und rechtlich fragwürdige Konstruktion. Und warum ist das so? Weil keiner gegen vorgeht! Wie schon gesagt wurde. Das ist der Weg des geringsten Widerstandes sich an den Hersteller zu wenden. Aber der Distri wäre auch meiner Meinung nach der richtige Ansprechpartner. Es ist ja wohl so, das die Distris selber keine Garantie geben, ausschliesslich die Herstellergarantie weitergeben. Was sagt das Gesetz (Gewährleistung) zum Thema DOA ? Gruß ZAPP
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"Der Tod ist ein finales Ereignis und begrenzt die Lebensdauer." Gesundheitsreport NRW 1994 Geändert von zapp (11.10.2009 um 15:06 Uhr). |
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Das Gesetz macht bei einem Gewährleistungsmangel keinen Unterschied, ob DOA oder ob der Mangel erst nach 5 Monaten und 30 Tagen festgestellt wird (nach 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr, vorher ist jeder Schaden bis zum Beweis des Gegenteils ein Gewährleistungsfall).
Der Lieferant (bei uns also der Distri) hat dann das Recht nachzubessern, sprich zu reparieren. Dies muss laut Gesetz in einer "angemessenen Frist" passieren, wobei nicht genau festgelegt ist, was "angemessen" ist... bei Produkten, die manchmal nur ein paar Monate lang auf dem Markt sind und generell in unserem schnelldrehenden Markt sind 3-4 Wochen für einen Reparaturversuch sicherlich NICHT angemessen. Sollte eine Reparatur innerhalb einer angemessen Frist nicht möglich sein, haben wir das Recht nach UNSERER (!) Wahl entweder Ersatz, Minderung oder Geld zurück zu verlangen. Nochmal: Nach UNSERER Wahl! ICH kann entscheiden, ob ich bei DOA vom Distri mein Geld wieder haben will oder er mir Ersatz schicken muss. ==> Das, was uns Distris als "großartige Kulanz" verkaufen wollen, erfüllt oft nicht einmal die gesetzlichen Mindestvorgaben! Ich bin schon so manches Mal bei Actebis und Ingram sprichwörtlich durchs Telefon gekrochen! Und wenn man ordentlich Druck macht und zeigt, dass man von juristischen Dingen ein bisschen Ahnung hat, dann machen die Distris auch das, was sie müssen. Klagen musste ich deswegen zum Glück noch nie. Ich kann aber nur jeden Fachhändler auffordern: KENNT EURE RECHTE UND BLEIBT HARTNÄCKIG, WENN ES DARUM GEHT, DIESE AUCH ZU BEKOMMEN! Jeder, der hier aus "Harmoniesucht" klein beigibt, schadet der Gemeinschaft und langfristig auch sich selbst!
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---------------- Zusammenkunft ist ein Anfang. Zusammenhalt ist ein Fortschritt. Zusammenarbeit ist der Erfolg! Henry Ford I. amerikan. Automobilindustrieller, Gründer der 'Ford Motor Company' 1863 - 1947 |
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Altes Brot
Durch Zufall bei Suche im Internet nach ganz was anderem bin ich auf diesen alten Thread gestoßen. Deshalb kurzes Update:
HP verkaufen wir nicht mehr. Bei IM kaufen wir nicht mehr. Und wir kommen sehr gut damit klar! |
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