|
|||
|
Anfang September erhalte ich ein HP Notebook. Bei der Konfiguration für den Kunden, noch vor der Installation irgendeines Treibers oder Programmes, stelle ich fest, dass das Notebook sich nach dem Ausschalten (Herunterfahren) nach etwa 1-2 Minuten selbstständig wieder einschaltet.
Da das Problem auch nach Kontrolle aller möglichen Einstellungen im BIOS und Abschaltung aller Wake On... Einstellungen bestehen bleibt, mache ich mich auf die Suche im Internet und finde mehrmals exakt das gleiche Problem. HP Compaq 615 / Windows XP / schaltet sich selbsttätig nach dem Ausschalten wieder ein. Der Fehler tritt nur auf, wenn beim Herunterfahren Stromkabel UND LAN-Kabel gesteckt sind. Ist eines der Kabel (oder beide) abgezogen, tritt der Fehler nicht auf. Da man das aber bei einem Neugerät keinem Kunden zumuten kann, habe ich RMA Antrag bei Distributor (Ingram Micro) gestellt. Und da beginnt die endlose Geschichte, die mich zu der Titelfrage bewegt. Seit nunmehr über einem Monat schiebt Ingram Micro mich an HP und HP an Ingram Micro weiter. Ohne Genehmigung von HP will der Distributor das Gerät nicht zurücknehmen und HP meldet sich tagelang nicht. Dann kommt eine Genehmigung, die ich an IM weiterleite. Eine Woche später schreibt IM, die Seriennummer würde nicht stimmen. Das mag sein, das diese in 4 Punkt Größe aufgedruckt und halb verwischt ist, habe ich wohl zwei "3er" als "8er" gelesen. Eine Sache, die man meiner Meinung nach auch kurzfristig zwischen HP und Ingram Micro klären könnte. Geht aber nicht. Soll mich selber drum kümmern. Jetzt der Clou. HP akzeptiert keine erneute Meldung für diesen Fall, da die "Case geschlossen" ist. Ingram verweigert also die Rücknahme eines von Anfang an von Ingram Micro defekt gelieferten Notebooks. Nun habe ich nicht bei HP gekauft und frage mich daher, wozu soll ich zukünftig noch bei einem zwischengeschalteten Distributor kaufen, wenn dieser selbst in DOA Fällen NULL Hilfe und Kundenservice bietet? Warum soll ich auf eine Rücksendegenehmigung für Ingram Micro an HP warten? Warum Ingram über starke Umsatzrückgänge klagt, kann ich mir vorstellen, wenn man andere Fachhändler auch so behandelt! Und das ich HP Geräte aus meinem Lieferprogramm nehme, dürfte auch klar sein. |
|
|||
|
Richtig so ! Wenn mal alle Händler, die so vom DIstributor und/oder Hersteller verschaukelt werden die entsprechende Konsequenz ziehen und den Distributor und/oder Hersteller aus dem Repertoire streichen, werden diese vielleicht auch mal wach !
![]() Als (Fach)Händler ist man gegenüber dem Distributor Kunde = König ! Und nicht Bittsteller ! ![]() Es gibt (noch) genügend Distributoren und Hersteller, also konsequent die "schlechten" herausstreichen. Man kann alle Produkte verkaufen, nicht nur die eines bestimmten Herstellers; und wenn ein Kunde doch genau diesen Hersteller will, ist so eine Geschichte das beste Mittel ihn von einer "besseren" Marke zu überzeugen ![]() |
|
|||
|
Nanu?
Wer wird sich denn da gleich abspeisen lassen.
Das sich ein Gerät nicht dauerhaft ausschalten lässt ist doch ein Mangel. Reklamieren, Frist setzen, auf RMA Nummer bestehen, Zurückschicken Fertig. Wenn ein Distributor sich weigert würde ich mir das schriftlich bestätigen lassen. Das wäre mir zur Not auch das Geld für einen Schriftsatz vom Anwalt wert. Wo kommen wir denn da hin wenn ein Distributor selbst die Minimalstansprüche nicht mehr erfüllen will !? |
|
|||
|
Zitat:
Auch wir haben Ingram schon erfolgreich verklagt, selbst wenn es uns im konkreten Fall wirtschaftlich nichts gebracht hat. Dennoch sollte eine zukünftige CHIC auch über einen Anwalt verfügen der bei solchen Fällen beauftragt wird.
__________________
b.kroenauer |
|
|||
|
@Orubu, Liebe Kollegen,
natürlich benehmen sich INGRAM und HP hier extrem unprofessionell. Einen kritischen Kommentar kann ich mir allerdings trotzdem nicht verkneifen ... Wenn man ein Produkt „nur verkauft“ und nicht weiß „wo und“ (vor allem) „wie“man im Extremfall seine berechtigten Ansprüche und Reklamationen beim Hersteller adressiert ....... .... ist der Gang zum Anwalt sicher nicht das cleverste. Eine Mail an: klartext@hp.com mit einer knappen und sachlichen Schilderung, wird das Problem kurzfristig lösen. Sinnvoll ist es mit Sicherheit, am Ende der Schilderung auch klar seine persönliche Unmut dort auch wirklich zu dokumentieren. Grüße Euer Fachhändler Geändert von Fachhändler (09.10.2009 um 07:49 Uhr). Grund: Änderung |
|
|||
|
Zitat:
Es ist zwar schön wenn sich das Problem durch Einschalten des Herstellers lösen lässt, aber im konkreten Fall hat es leider nicht funktioniert. Also warum soll der Händler sich mit dem Hersteller auseinandersetzen? Er ist nicht Vertragspartner!
__________________
b.kroenauer |
|
|||
|
Zitat:
Lieber Kollege, Ärgerlich genug seine knappe Zeit mit solchen Aktionen verbringen zu müssen. Mir ist das absolut egal, wer hier „formal“ die Schuld trägt. Ich bin nur an einer einfachen und schnellen Lösung interessiert. Wenn ich mit einer Mail an HP das Problem vom Tisch bekomme, ist für mich der Fall erledigt. Toll wenn jemand wegen so etwas zum Anwalt rennen will ... Noch toller, wenn derjenige dann irgendwann auch mal RECHT bekommt. Was nutzt das konkret aber in so einer Situation? Stunden die man nicht bezahlt bekommt, um mit dem Anwalt zu sprechen ... Anwaltsgebühren vorlegen ... Vielleicht ist es zumindest ein tolles Gefühl, doch sein Recht erstritten zu haben. Grüße vom Fachhändler |
|
|||
|
Zitat:
ja das ist es zweifelsohne. Ich verstehe was Du meinst, wir machen es ja auch meist so dass wir uns an den Hersteller wenden. Aber generell betrachtet kann es doch keine Lösung sein immer den Weg des geringsten Widerstands zu gehen. Oder anders gefragt: Was sagt Du Deinen Kunden wenn er mit dem defekten Gerät bei Dir erscheint? Sende doch bitte eine E-Mail an HP und beschwer Dich dort? Und wir sind nun mal Kunden des Distributors, aber scheinbar 3 Klasse und das ist nicht i.O.
__________________
b.kroenauer |
|
|||
|
Das zeigt mir jetzt mal wieder nur eines.
Soeben bei AP einen W2442 SF von LG für 188,00 € netto gekauft, ....im Netz ab 205 €, der nächste ab 212 €,...allerdings BRUTTO. Tja, was ist nun wenn ich den teuer , jedoch für Distrisverhältnisse günstig eingekauften W2442 bekomme und am Plastikgehäuse ist nen Kratzer....oder er hat 10 Pixelfehler etc..... richtig, dann hab ich genau den selbigen Ärger wie der Threadersteller. Bestelle ich das Ding jetzt für 227,95€ brutto bei Amazon versandfrei..also ungefähr der selbige Preis....wenns nicht passt schick ichs zurück....ohne wenn und aber. Traurig aber war. Und genau dies bekomme ich von meinen Kunden ab und an auch mal zu hören..."wieso kann ich bei Ihnen das net umtauschen wenn die Festplatte net reinpasst?" Teilweise versteh ich das schon. Wir sind als Fachhändler hier oft die Deppen..und das ist bei Spezialware, wie speziellen Druckern etc. etc. oft der Grund warum ich lieber in nem Shop bestelle |
|
|||
|
Danke für die vielen Meinungen und Tipps.
Die Klartext-E-Mail-Adresse von HP war mir nicht bekannt. Hätte die Angelegenheit vielleicht verkürzt. Andererseits habe ich von meinem Distributor nicht erwartet, dass er mich an den Hersteller verweist, sondern dass er das Gerät (DOA) ohne wenn und aber zurücknimmt und mir einwandfreien Ersatz bzw. eine Gutschrift zusendet. Heute habe ich von HP binnen eines kurzen Gespräches die Genehmigung zur Rücksendung des defekten Gerätes (diesmal mit richtiger Seriennummer) erhalten und an Ingram Micro weitergeleitet. Ich hoffe, dass dieser Fall jetzt wirklich bald beendet ist. Ich stelle mir nur vor, wie meine Kunden reagieren würden, wenn Sie bei einem eindeutigen Gewährleistungsfall von mir zur Antwort bekämen, ich nehme das Gerät nicht zurück, wenn Sie mir nicht vom Hersteller eine Genehmigung zur Rücksendung vorzeigen können. Wie weiter oben beschrieben, werde ich als König Kunde genau überlegen, wo ich zukünftig meine Ware beziehe. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| doa , hp compaq 615 , startet automatisch |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|









Wenn man ein Produkt „nur verkauft“ und nicht weiß „wo und“ (vor allem) „wie“







Linear-Darstellung
